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Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2002-06-19

Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Ich glaube, Artikel 6 ist ein zentraler Artikel dieser ganzen Reform, er will also gut überlegt sein. Die FDP-Fraktion hat sich die Frage nach der Effizienz, Effektivität, Schnelligkeit und Herausforderung gestellt. Sie hat sich auch die Frage nach der geschichtlichen Entwicklung unserer Landesverteidigung gestellt und die Verankerung im föderalen System geprüft. Sie ist nach all diesen Abwägungen, wenn auch nicht einstimmig, zum Schluss gekommen, dass sie den Entwurf des Bundesrates unterstützt, verbunden allerdings mit dem Controlling-Artikel, Artikel 149b des Militärgesetzes. Sie lehnt alle anderen Anträge ab - ausser jenem betreffend Logistik.

Kurz: Wo liegen die Unterschiede? Der Bundesrat schlägt uns eine Lösung vor, die auf den ersten Blick relativ zentralistisch scheint. Bestechend ist aber die Idee der Modularität. Vor allem hat sie im Vergleich mit allen anderen Anträgen eine Kommando- bzw. Führungsebene weniger. Bei genauerem Hinsehen ist es aber doch so, dass der föderale Begriff, die regionale Verankerung, eigentlich im Begriff der Bataillone und der Brigaden enthalten ist. Denn mit diesen identifiziert man sich, das ist aus dem Armeeleitbild ersichtlich. Der Ständerat hat dann ein wenig überreagiert und die föderale Note zu stark betont. Er hat auch zu starre Strukturen geschaffen und eine Kommandoebene zu viel eingeführt. Die übrigen Anträge haben auch hier dieselben Mängel. Die Mehrheit der Kommission will die Regionalität fördern, dem Bundesrat zum Glück aber die Kompetenzen in Sachen Brigaden und Regionen belassen. Aber auch dort hat es eine Kommandoebene zuviel. Deshalb unterstützt die FDP-Fraktion den Entwurf des Bundesrates.

Jetzt noch ein Wort zur Kompetenzfrage: Nach unserer Ansicht sollen der Bundesrat und die Armeeführung die Kompetenz haben, über die Anzahl und Ausgestaltung der Brigaden und Bataillone befinden zu können. Den Kritikern in diesem Parlament und auch dem Ständerat möchte ich mit dem Controlling-Artikel eine Brücke schlagen: Artikel 149b des Militärgesetzes besagt, dass der Bundesrat die zuständigen Kommissionen begrüssen muss, wenn er wesentliche Änderungen in der Armeeorganisation durchführen will. Das heisst, er muss das Projekt zu Beginn den Kommissionen bzw. jetzt dem Parlament vorlegen. Es ist eigentlich überall unbestritten gewesen, dass wir mit vier Infanteriebrigaden, drei Gebirgsinfanteriebrigaden, zwei Panzerbrigaden und einer Logistikbrigade beginnen sollten.

Die FDP-Fraktion ist aber auch der Meinung, dass diese Verbände vielleicht zu gross sind und man vielleicht mehr Brigaden vorsehen sollte. Das kann jetzt der Bundesrat alles festlegen. Unsere Fraktion ist aber der Meinung, dass das, was ich vorhin gesagt habe, zu Beginn einmal als "Mindestmass" eingeführt werden muss, dass aber der Bundesrat auch ohne weiteres noch mehr Bataillone oder Brigaden vorschlagen kann. So kämen wir dem Ständerat entgegen. Ich bitte Herrn Bundesrat Schmid, hier ganz klar zu sagen, wie denn der Bundesrat gedenkt, in der "Armee XXI" mit der Organisation der Brigaden zu beginnen. Dann hätten wir eine Brücke geschlagen, denn das wäre auch verbindlich. Für das Weitere hätte er aber den Vorteil, selber auch etwas bestimmen zu können.

Wir machen Gesetze nicht für drei oder fünf Jahre, sondern für fünfzehn oder zwanzig Jahre. Deshalb muss hier eine Flexibilität gewährleistet sein, ohne dass wir immer eine Gesetzesänderung machen müssen, wenn wir eine Brigade mehr oder weniger einführen wollen.