Stamm Luzi · Nationalrat · 2018-06-06
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-06
Wortprotokoll
Es wurde x-mal von unserer Seite gesagt: Entweder kann das Schweizervolk entscheiden, oder es entscheiden irgendwelche kleine Gruppen Juristen oder kleine juristische Gremien, wo auch immer sie sitzen, z. B. in Strassburg oder Brüssel.
1. Ich hatte die Freude oder die Ehre, dass ich in der Kommission mitwirken durfte, welche die Schweizerische Bundesverfassung formuliert hat. Der absolut zentrale Artikel 190 ist so kurz, dass ich ihn Ihnen vorlese: "Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend." Punkt, fertig. Hinter dieser Formulierung stehen tagelange Diskussionen. Ein Beispiel: Wenn das Schweizervolk entscheidet: "Rücktrittsalter für die Frauen 64, für die Männer 65 Jahre", darf kein Gericht sagen: "Aufgrund des Gleichberechtigungsartikels, Artikel 8 der Bundesverfassung, stellen wir alle gleich, wir legen für Männer und Frauen 65 Jahre oder 64 Jahre oder was auch immer fest." Die Richter dürfen das, was die Schweizer Bevölkerung an der Urne entschieden hat, nicht antasten. Das war Punkt eins.
2. Es reisst ein, dass wir ständig das Gegenteil von dem machen, was die Schweizer Bevölkerung an der Urne entschieden hat. Sie hat zum Beispiel nach langen Diskussionen entschieden: "Unter diesen und jenen Umständen gibt es eine Ausschaffungshaft von zwei Jahren" - und schwups, haben wir das auf anderthalb Jahre geändert. Es ist mir gleichgültig, ob sich Politiker oder Juristen auf Lausanne oder auf Strassburg beziehen; auf jeden Fall wurde geändert, was die Schweizer Bevölkerung entschieden hatte!
Dasselbe gilt leider ja bei der Ausweisung, sei es nach Italien, sei es nach Ungarn. Da sagten die Richter, wir dürften nicht einmal mehr nach Italien oder Ungarn ausschaffen.
3. Was meinen denn die Leute, wenn sie sagen, Völkerrecht gehe vor? Ich mache seit 35 Jahren nicht viel anderes, als mich intensiv mit der Juristerei zu beschäftigen, und ich lese Ihnen jetzt einmal vor, was das Völkerrecht angeblich sei; hier dauert das Zitat leider ein bisschen länger.
Als meine Tochter ihren Abschluss in Jura gemacht hat, hat sie mir gezeigt, was in Schweizer Universitätsbüchern steht. Ich habe meinen Augen nicht getraut. Im Buch "Einführung in die Rechtspraxis" heisst es - für das Amtliche Bulletin: wörtlich zitiert auf den Seiten 188 bis 189 -: "Die wichtigsten Quellen des Völkerrechts sind Völkervertragsrecht, Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze der zivilisierten Völker, gerichtliche Entscheidungen und Lehrmeinungen als Hilfsmittel zur Feststellung der Rechtsnormen" - es ist noch lange nicht fertig -, "namentlich die internationalen Regimes und das sogenannte Soft Law, d. h. 'weiches' Recht. Dazu gehören etwa Resolutionen internationaler Organisationen" - ich lese schneller, sonst werde ich nie fertig -, "internationale Übereinkünfte, die bewusst nicht als völkerrechtliche Verträge ausgestaltet wurden, oder völkerrechtliche Verträge, die zwar angenommen und unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Sie sind zwar rechtlich (noch) nicht voll verbindlich, haben aber dennoch ein gewisses Gewicht." Völkerrecht ist also etwas, was bewusst nicht als völkerrechtliche Verträge ausgestaltet wurde?!
Im ersten Moment sagte ich zu meiner Tochter: "Du willst mich für dumm verkaufen! Das hast du nicht aus einem Lehrbuch abgelesen." Zivilisierte Völker, Lehrmeinungen, weiches Recht?! Wie sollen Studentinnen und Studenten bei solchen "Definitionen" drauskommen? Was denken Studenten, wenn offensichtlich ist, dass nicht einmal die hochkarätigsten Universitätsprofessoren wissen, wovon sie reden, wenn sie von Völkerrecht reden?
Ich habe noch 1 Minute 8 Sekunden Redezeit, ich kürze deshalb ab.
Ich hatte auch das Vergnügen, in der Subkommission zu sein, die sich mit dem Thema Beschneidung befasste. Ich lese Ihnen als letztes Beispiel aus einem Artikel der "Sonntags-Zeitung" vom 22. Juni 2012 von alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay vor. "Das Landgericht in Köln hatte in einem Urteil vom 12. Mai 2012 festgestellt, die Beschneidung stelle eine strafbare Körperverletzung dar." Das ist sie; schauen Sie die schrecklichen Beschneidungen an! Es gibt - ich richte mich an die Frauen im Rat - vier. Die Beschneidung ist ein Verbrechen. Aber weiter im Zitat aus der "Sonntags-Zeitung": "Ein frommer Arzt war aufgrund der bisherigen Rechtslage überzeugt, er dürfe beschneiden. Das Landgericht Köln betrachtete die Beschneidung als strafbare Körperverletzung." Bis hierhin ist der Artikel gut! Dann aber kommt der alt Bundesgerichtspräsident zum Schluss, das vermöge nicht zu überzeugen. Es verletze die Religionsfreiheit usw., wenn das Kind nicht selber über die Beschneidung entscheiden könne. Und zum Schluss: Das Kölner Urteil stelle vielmehr eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit dar. [PAGE 849]
Ich sage Ihnen als Fazit: Wenn es am Schluss politische Gremien oder Juristengremien gibt - es ist mir gleichgültig, wo sie sitzen -, die mir so etwas vorlesen und mir sagen, wann die Beschneidung angeblich legal sei, dann höre ich mit der Politik auf.
Wenn ich in Vorarlberg leben würde, wäre es mir vielleicht noch gleichgültig, ob die Entscheide von Politikern in Wien oder in Brüssel getroffen werden. Aber geben Sie die bestehenden Schweizer Volksrechte um Himmelsgottswillen nicht aus der Hand, und lassen Sie nicht juristische Gremien anstelle der Schweizer Bevölkerung entscheiden. Herzlichen Dank für die Geduld!