Töngi Michael · Nationalrat · 2018-06-06
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2018-06-06
Wortprotokoll
Die Initianten haben für ihre Initiative einen geschichtsträchtigen Titel gewählt. Der Slogan "Gegen fremde Richter" nimmt Bezug auf einen Vertrag von 1291 und steht für ein Geschichtsbild, das die Abwehr ausländischer Gesetze und eben fremder Richter zum Kern der Eidgenossenschaft macht. Das passt zum rechtskonservativen Diskurs der letzten Jahre, der uns die Schweizer Geschichte als eine Geschichte der Abwehr und Abschottung erzählen will. Es lohnt sich aber, einmal genauer hinzuschauen, ob denn dieses Bild auch stimmt.
Wenn man die Schweizer Geschichte und jene der Alten Eidgenossenschaft betrachtet, so sieht man, dass die Sache genau umgekehrt lief. Die Alten Orte schlossen untereinander als eigenständige Gebilde Verträge ab, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wenn man einen Vergleich anstellen will, so ist die Alte Eidgenossenschaft viel eher mit einem supranationalen Gebilde als mit einem Bundesstaat wie der Schweiz von heute vergleichbar. Die einzelnen Orte fühlten sich im Geflecht des ausgehenden Mittelalters als eigenständige Körperschaften. Gleichzeitig waren sie aber noch lange unter der Hoheit von Habsburg oder vom Deutschen Reich.
In diesem Kuddelmuddel verschiedenster staatlicher und rechtlicher Ebenen gab es neben dem Streben nach Selbstbestimmung - es ist logisch, dass das in jeder Körperschaft vorhanden ist - immer auch die Notwendigkeit, sich in einer übergeordneten Struktur abzusichern. Ein ganz schönes Beispiel dafür ist der erste Vertrag, den Luzern mit den Waldstätten abgeschlossen hat. Da ging es tatsächlich darum, dass Luzern ein eigenes Interesse durchsetzen wollte. Aber Luzern musste Partner finden und hat sie dann bei den Waldstätten gefunden. Das war im Übrigen relativ zufällig. Luzern hätte lieber mit Zürich oder Aarau etwas abgeschlossen.
Bekannt waren im Mittelalter auch die Schiedsgerichte, welche zwischen verschiedenen Orten, auch souveränen Orten vermittelten. Hier wurde neben Parteirichtern immer auch ein dritter Richter, ein Obmann gewählt, der eben gerade ein fremder Richter war. Er kam von auswärts, er war nicht Mitglied einer der zwei Streitparteien.
Auch in der Neuzeit gilt für unsere Geschichte: Die Entwicklung der modernen Schweiz war ein weiteres Fortschreiten der Vereinheitlichung, und das ging immer nur auch mit einer Abgabe von Kompetenzen der Kantone an nationale Organe. Wenn es nach dem Willen der SVP gegangen wäre, dann wären wir wahrscheinlich 1815 oder vielleicht eher 1798 stehengeblieben und hätten überhaupt nie den Sprung in die moderne Welt geschafft.
Das zeigt uns: Die Schweizer Geschichte dient sehr schlecht als Beispiel für einen heroischen Kampf gegen fremde Richter oder gegen das Völkerrecht, sondern zeigt ja vielmehr auf, dass es ein weitverzweigtes Netz an Verträgen, Absprachen, an einer Eingliederung in supranationale Strukturen braucht, gerade für kleinere Gemeinschaften, die ja, wie die Schweiz, sich nicht durch ihre schiere Stärke durchsetzen können. Es würde sich sehr lohnen, bei der Beurteilung der Initiative genau auch an dieses Verhältnis der Schweiz zu Europa respektive zur Welt zu denken.[GZ]
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.