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preparatory:AB 231335

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-06-07

Wortprotokoll

Eine Bemerkung noch zuhanden des Amtlichen Bulletins: Die Kommission hat hier eine kurze Diskussion geführt. Es geht ja um die Einführung der Patentbox, und zwar um die obligatorische Einführung der Patentbox auf kantonaler Ebene. Das war unbestritten. Die Diskussion hatte zum Thema: Was fällt im Bereich der Software unter die Patentbox? Die jetzige Formulierung, die ohne Gegenantrag genehmigt worden ist, lässt Software unter die Patentbox fallen, sofern sie patentierbar ist. Ist sie nicht patentierbar, fällt sie nicht unter die Patentbox, insbesondere dann nicht, wenn sie nur urheberrechtlich geschützt ist. Es gibt beide Arten Software.

Dass urheberrechtlich geschützte Software nicht unter die Patentbox fallen soll, erklärt sich insbesondere damit, dass es im Bereich des Urheberrechts kein Registerrecht gibt, im Gegensatz zum Patentrecht, und dass deshalb die Rechtssicherheit nicht in genügendem Umfange gewahrt werden könnte.

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