Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass Herr Ständerat Müller noch kurz darauf hingewiesen hat, was eigentlich ein Staatenloser ist. Das ist nicht ein Asylbewerber, der seine Papiere fortgeworfen hat - Entschuldigung, aber das ist einfach falsch! Staatenlose Personen sind Personen, die entweder von ihrem eigenen Staat ausgebürgert worden sind - das passiert meistens aus politischen Gründen; politische Oppositionelle werden ausgebürgert -, oder es sind Minderheiten. Es gibt z. B. kurdische Minderheiten in Syrien, die nie eine Staatsbürgerschaft erhalten haben: Es war ein Entscheid der syrischen Regierung, dass diese Personen keinen Pass, keine Staatsbürgerschaft erhalten. Es gibt auch Palästinenser, die keine Staatsbürgerschaft haben. Dann kommen sie in die Schweiz, stellen ein Asylgesuch oder was auch immer, und dann ist es eben nicht so, dass sie die Papiere fortgeworfen haben: Sie haben gar keine Papiere. Es gibt auch Personen, die weltweit von keinem Staat als Bürger anerkannt werden. Jetzt muss ich Sie einfach fragen, wenn Sie diese Personen ausweisen wollen: In welchen Staat sollen sie dann bitte gehen? Das müssten Sie dann sagen können. Das können Sie bei jedem abgewiesenen Asylbewerber sagen, der ein Ausweispapier hat.
Ich kann Ihnen übrigens nach einem Besuch sagen: Das SEM ist mittlerweile sehr geschickt im Herausfinden, wo die Personen herkommen, und sorgt dafür, dass sie die richtigen Angaben machen. Schauen Sie sich - dies an die Adresse der Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission - einmal diese Sprachtests an! Mit diesen würde das SEM z. B. schnell herausfinden, wenn ein Walliser behauptet, er komme aus St. Gallen. Aufgrund der Sprachtests wird sofort klar, ob jemand aus einer bestimmten Region herkommt oder nicht. Entschuldigen Sie, ich habe jetzt bewusst die Extreme als Beispiel genommen. Die Fachleute vom SEM könnten aber auch einen St. Galler von einem Schaffhauser unterscheiden, das kann ich Ihnen auch sagen. Das hat sich massiv verändert: Heute kann man Kontakt mit den Herkunftsstaaten aufnehmen, um herauszufinden, woher jemand kommt und ob die Angaben korrekt sind. Die europäische Zusammenarbeit hilft uns hier auch, das herauszufinden. Das hat aber mit den Staatenlosen überhaupt nichts zu tun.
Über welche Zahlen sprechen wir? Wir sprechen von ungefähr 50 Personen pro Jahr oder 100, wenn es hoch kommt; wir hatten auch schon 100, als wir sehr hohe Asylgesuchszahlen hatten. Machen Sie also bitte diesen Unterschied: Ein Staatenloser hat eben keinen Staat, der ihn anerkennt. Deshalb müssen Sie mir, Herr Ständerat Föhn, dann schon sagen, wohin wir diese Leute schicken sollen.
Herr Ständerat Rieder hat gesagt: "Ja, die sind ja straffällig!" Ja, das stimmt, es geht hier auch um straffällige Staatenlose, aber Sie müssen mir sagen, wohin Sie diese schicken wollen. Es gibt keinen Staat, der sie als Bürger anerkennt. Sie müssten dem SEM einfach irgendeinen Auftrag geben. Das ist eben Realpolitik, ab und zu ist es unangenehm. Aber es ist so, Herr Rieder, es stimmt, dass es hier auch um straffällige Staatenlose geht, die einen rechtskräftigen Landesverweis haben. Es stellt sich dann die Frage, wo wir sie hinschicken können, wenn sie weltweit keine Staatsbürgerschaft haben. Sie sind hier, und es kann niemand kommen und sagen, er gehe jetzt lieber nach Frankreich. Sie können sie in der Tat einfach in die Sozialhilfe schicken, Sie können sie auch in die Nothilfe schicken. Es ist sicher nicht eine erfreuliche Sache, aber das ist Realpolitik. Es ist am Schluss einfach so, dass die Steuerzahler die Sozialhilfe oder die Unterstützung bezahlen, oder Sie sagen: Diese Leute sollen wenigstens arbeiten. Dann müssen wir die Bedingungen so machen, dass sie möglichst auch eine Arbeit finden.
Herr Ständerat Müller hat noch eine Frage gestellt: Warum macht man Wegweisungsentscheide, wenn man schon im Voraus weiss, dass man die Leute gar nicht wegweisen kann? Ein Wegweisungsentscheid, also ein abgewiesenes Asylgesuch und dann der Wegweisungsentscheid, hat natürlich Folgen: Diese Personen sind nicht vorläufig aufgenommen, sondern sie sind in der Nothilfe. Sie kennen die [PAGE 476] Unterschiede zwischen der vorläufigen Aufnahme und der Nothilfe: Die Nothilfe ist ein brutales Regime. Aber wenn wir diese Wegweisungsentscheide machen: Warum weisen wir sie dann nicht auch gleich weg? Da haben wir dann das Non-Refoulement-Gebot, Artikel 3 EMRK, das uns Grenzen setzt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, und zwar nicht deshalb, weil Sie das irgendwie toll finden, sondern weil Sie, wenn Sie sich mit der Realität konfrontieren, sehen müssen, dass es sich hier um Personen handelt, die staatenlos sind und die wir nirgends hinschicken können, selbst wenn wir das wollten - wir wollen ja auch. Falls sich irgendetwas ändert, falls z. B. Syrien die kurdische Minderheit doch anerkennt und man dort irgendwo eine Staatsangehörigkeit organisieren könnte, dann verlieren diese Personen selbstverständlich den Status, und dann müssen sie auch gehen. Ein rechtskräftiger Landesverweis bleibt also bestehen; es ist nicht so, dass der dann irgendwie verschwindet. Solange die Leute aber hier sind und es keinen Staat gibt, in den wir sie schicken können, handeln wir auch gegenüber dem Steuerzahler besser, wenn wir dafür sorgen, dass die Leute für sich selber aufkommen und nicht noch vom Steuerzahler bezahlt werden müssen.