AB 231522
de Buman Dominique · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Meyer Ulrich, Präsident des Bundesgerichtes: Im Anschluss an diese Berichterstattung durch Frau Nationalrätin Eichenberger und Monsieur le conseiller national Nantermod fällt es mir fast schwer, neue Elemente ins Spiel zu bringen. In der Tat war 2017 ein Rekordjahr, das erste mit über 8000 anhängig gemachten Geschäften. Erinnern wir uns: Bei Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes 2007 hatten die vereinigten Bundesgerichte, also beide Gerichte zusammen, 7000 Fälle. Man rechnete damit, dass das Bundesgerichtsgesetz die Zahl zum Sinken bringen würde.
Wir haben mit dem verstärkten Engagement der nebenamtlichen Richter und Richterinnen, der Aushilfe unter den Abteilungen und dem Ausbau des Redaktionsteams im Rahmen des bewilligten Personaletats, also mit der Zu- und Umteilung von Juristen und Juristinnen in das Kerngeschäft der Urteilsredaktion, versucht, mit den Eingängen Schritt zu halten. Aber diese internen Massnahmen werden auf die Dauer nicht ausreichen, um die Geschäftslast bewältigen zu können. Ich bin froh, von den beiden Berichterstattern gehört zu haben, dass die seit Herbst 2013 im Raum stehende Revision des Bundesgerichtsgesetzes nun als Notwendigkeit betrachtet wird, was ja die Kommissionen für Rechtsfragen beider Räte, die Räte selber und auch der Bundesrat anerkannt haben.
So stehen wir denn am Vorabend des Erscheinens der bundesrätlichen Botschaft. Es ist mir ganz wichtig, schon an dieser Stelle zu betonen, dass es sich dabei nicht um eine Vorlage handeln wird, die den Rechtsschutz einschränkt - ganz im Gegenteil: Das Bundesgericht soll grundsätzlich [PAGE 906] in allen Sachbereichen zuständig sein. Entlastet werden soll das Bundesgericht aber dort, wo das bestehende Rechtsmittelsystem den Rechtsuchenden nichts bringt ausser vergeblichen Mühen, Kosten und enttäuschten Hoffnungen. Ich freue mich darauf, das Geschäft "Revision des Bundesgerichtsgesetzes" durch die parlamentarische Beratung begleiten zu dürfen, und stehe Ihnen dafür jederzeit zur Verfügung.
Ausserhalb der Rechtsprechung, also was die übrigen Aktivitäten des Bundesgerichtes anbelangt, verdient doch die Informatik, das finden Sie auf Seite 10 des Geschäftsberichtes, besondere Erwähnung. Während das bundesgerichtsinterne Projekt E-Dossier, also die vollständige Digitalisierung des bundesgerichtlichen Dossiers, und das Projekt Gever, das papierlose Dossier im Bereich der Gerichtsverwaltung, vom Bundesgericht aus eigener Kraft realisiert werden können, sind wir im dritten Bereich, im Bereich E-Dossier Schweiz, Justitia 4.0, auf Ihre Unterstützung angewiesen, denn dieses Projekt ist ohne Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das E-Dossier nicht zu realisieren.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
[VS]
Eintreten ist obligatorisch [GZ]
L'entrée en matière est acquise de plein droit
[VS]
[VS]
Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes für das Jahr 2017[GZ]
Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Tribunal fédéral de l'année 2017[GZ]
[VS][GZ]
Detailberatung - Discussion par article [GZ]
[VS][GZ]
Titel und Ingress, Art. 1, 2[GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Zustimmung zum Entwurf GPK-NR/SR
[VS]
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer au projet CdG-CN/CE[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Le président (de Buman Dominique, président): L'entrée en matière étant acquise de plein droit, il n'y a pas de vote sur l'ensemble. Nous prenons maintenant congé de Monsieur le président du Tribunal fédéral.