Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11
Wortprotokoll
Ich mache es gerne noch ein bisschen komplizierter. Dieses Aus- oder Wegweisungsverfahren ist ja nicht nur "vorgesehen", Herr Ständerat Müller, sondern eventuell auch "hängig". Es steht nämlich "vorgesehen oder hängig". Und das Gericht "kann" ja von der Strafverfolgung absehen, es muss nicht. Diese Kann-Formulierung haben wir ja schon im geltenden Recht.
Wir sind uns, glaube ich, alle einig: Wenn jemand illegal eingereist ist, möchte man nicht zuerst noch das ganze Strafverfahren wegen der illegalen Einreise durchführen, wenn sich die Möglichkeit einer Ausschaffung oder einer Wegweisung ergibt. Da gibt es keine Differenz. Man will nicht noch extra behindern und warten, ein Strafverfahren durchziehen, und am Schluss geht gar nichts mehr. Deshalb besteht diese Möglichkeit mit der Kann-Formulierung ja heute schon. Jetzt hat das Bundesgericht, Sie haben es gesagt, das etwas ausgeweitet. Ich könnte mir jetzt vorstellen, das wäre salomonisch, dass Sie sich wahrscheinlich auch einig sind, dass man, wenn ein Aus- oder Wegweisungsverfahren hängig ist, nicht sagt: Nein, nein, jetzt machen wir zuerst das Strafverfahren, das Wegweisungsverfahren muss zurückgestellt werden.
Herr Ständerat Müller sagt, er störe sich auch daran, dass das Wegweisungsverfahren nur "vorgesehen" sein muss. Das ist eben die Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Es kann in einem Einzelfall schon sinnvoll sein, dass man ein Wegweisungsverfahren, wenn es vorgesehen ist, einleiten kann und die Person das Land wird verlassen müssen. Mit einer Kann-Formulierung besteht die Möglichkeit zu sagen: Nein, da machen wir jetzt das Strafverfahren nicht. Also von daher, glaube ich, besteht in der Zielsetzung Einigkeit. Ihnen geht es zu weit, dass man von einem Strafverfahren absehen kann, wenn ein Wegweisungsverfahren nur vorgesehen ist. Aber im Entwurf des Bundesrates steht auch, dass man auf ein Strafverfahren verzichten kann, wenn das Wegweisungsverfahren "hängig" ist. Und dagegen, so habe ich aus Ihrem Votum eigentlich den Eindruck gehabt, wären Sie auch nicht.
Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen. Ich denke, was Sie alle wollen, ist, dass Personen, die illegal eingereist sind, nicht wegen eines Strafverfahrens am Schluss das Land gar nicht mehr verlassen. Und da fahren Sie mit der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat besser, als wenn Sie beim heute geltenden Recht bleiben.
Der Zweitrat wird diese Frage aber sicher noch einmal diskutieren, Ihre Debatte nachlesen und sich dann vielleicht für diesen Zwischenweg entscheiden. Aber heute würde ich Ihnen schon sagen: Wenn Sie möchten, dass Personen, die illegal eingereist sind, das Land möglichst auch wieder verlassen, dann fahren Sie mit der Kommissionsmehrheit eindeutig besser.