Rieder Beat · Ständerat · 2018-06-11
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Herr Kollege Cramer hat eigentlich alles Wesentliche bereits ausgeführt. Ich möchte aber doch zwei, drei Punkte erwähnen, damit klar ist, wovon wir hier sprechen.
Die Frau Bundesrätin hat die Zahl der Delikte im Umfeld der häuslichen Gewalt erwähnt: Wir reden von Zahlen von 17[NB]000 an aufwärts. Der Zivilrichter, nicht der Strafrichter, der Zivilrichter wird künftig die Möglichkeit haben, solche elektronischen Überwachungen anzuordnen. Das ist ein massiver Schritt. Wir reden hier von einem massiven Eingriff in die persönliche Freiheit; das zum einen.
Zum andern werden diese Überwachungsmassnahmen Kostenfolgen haben, und zwar erhebliche Kostenfolgen. Ich bin froh, dass die Kommission zuhanden des Zweitrates hier angemerkt hat, dass diese Kostenfolgen genauer zu prüfen sind. Ich gehe davon aus, dass es erhebliche Kosten sind. Im Übrigen hat unsere Kommission zwar entschieden, dass die Kosten der Massnahme dem allfälligen Verursacher auferlegt werden können, nicht aber die Kosten des Verfahrens, das heisst die Kosten des Gerichtsverfahrens und die Anwaltskosten.
Die Überprüfung einer solchen elektronischen Überwachung durch den Richter, durch die Anwälte wird Kosten verursachen. Ich sehe beim besten Willen nicht ein, wieso ein vermögender Verursacher auf Kosten des Staates eine solche Massnahme über sich ergehen lassen kann. Das muss unbedingt vermieden werden. In diesem Sinne insistiere ich auf diesem Punkt. Aber ich glaube, der Zweitrat wird sich mit dieser Angelegenheit noch befassen müssen. [PAGE 493]