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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-06-11

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Es ist eine gute Idee, diese Motionen gemeinsam zu beraten. Ich kann auch eine Beschleunigung gegenüber der vorherigen Vorlage bestätigen, weil wir eigentlich die Diskussion über die Motionen bereits geführt und auch die Fragen geklärt haben.

Die Motion 15.3803, "Keine unangebrachten Auslandsreisen für in der Schweiz aufgenommene Personen aus dem Asylbereich", wurde vom Nationalrat mit 123 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Anliegen auf viel differenziertere und richtigere Art und Weise aufgenommen werden kann und mit der aus Sicht der Kommission richtigen Variante in der Vorlage, über die wir soeben eine Gesamtabstimmung durchgeführt haben, auch umgesetzt wird. Darum empfehlen wir mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung dieser Motion.

Ähnlich, wenn auch mit anderem Stimmenverhältnis, verhält es sich bei der nächsten Motion 15.3844, "Keine Auslandsreisen für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene". Diese Motion wurde mit 119 zu 67 Stimmen bei 5 Enthaltungen vom Nationalrat angenommen. Wir empfehlen mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung aus den vorhin erwähnten Gründen.

Die Motion 15.3953 - ursprünglich von Gerhard Pfister, jetzt Motion des Nationalrates -, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene", haben wir etwas differenzierter betrachtet. Wir möchten hier auf die Motion der SPK-SR 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", verweisen, die in dieser Session im Nationalrat behandelt wird. Wir waren in der Kommission nach der geführten Diskussion über die vorhergehende Vorlage der Meinung, dass es Sinn machen kann, diesen Punkt bei der Überprüfung des Status der vorläufig Aufgenommenen noch genauer anzuschauen. Die vorliegende Motion, über die wir hier zu befinden haben und die zur Annahme empfohlen wird, wird vom Bundesrat zusammen mit der erwähnten Kommissionsmotion umgesetzt werden können.

Wir haben uns in der Diskussion über die analoge Frage, ob die Reise eines anerkannten Flüchtlings in seinen Heimatstaat ausnahmslos zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führen soll, in der Kommission dafür ausgesprochen, dass unter restriktiv formulierten Voraussetzungen Ausnahmen möglich bleiben müssen, dies auch, um die internationalen Vorgaben zu respektieren. In dem Sinne wird auch bei der Umsetzung der vorliegenden Motion zu prüfen sein, welche Ausnahmen für vorläufig Aufgenommene vorgesehen werden können, dies insbesondere auch in Anbetracht der Tatsache, dass es verschiedene Kategorien von vorläufig Aufgenommenen gibt.

Indem die Kommission die Annahme der Motion beantragt, und sie tut dies mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, anerkennt sie grundsätzlich den Handlungsbedarf in dieser Frage. Auch wenn die Motion solche Reisen generell verbieten will, wie es im Text steht, ist unseres Erachtens der Bundesrat aber aufgrund seines verfassungsmässigen Initiativrechts frei, in diesem Punkt von der Formulierung leicht abzuweichen. Aber es ist uns seitens der Kommission ein Anliegen, dass diese Frage geprüft wird. Wir schlagen dies im Zusammenhang mit unserer Motion vor, der Motion der SPK-SR 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", die ich bereits erwähnt habe.

In dem Sinne kann ich zusammenfassend erwähnen, dass die ersten beiden Motionen zur Ablehnung empfohlen werden, ohne dass andere Anträge gestellt sind, und dass die letzte Motion zur Annahme empfohlen wird. Dort gibt es aber einen Antrag auf Ablehnung seitens des Bundesrates.