Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-06-11
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Die beiden zu diskutierenden Geschäfte betreffen dasselbe Anliegen: Der Mindestumwandlungssatz und der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge sollen entpolitisiert und entsprechend aus dem Gesetz gestrichen werden. Wir haben heute zu entscheiden: Wollen wir der parlamentarischen Initiative Folge geben, und wollen wir die Motion sistieren, ja oder nein? Der Ständerat hat sie nämlich sistiert.
Sie haben zu beiden Geschäften einen Bericht erhalten. Die parlamentarische Initiative Bortoluzzi 12.414 verlangt: "Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-[NB][PAGE 924] und Invalidenvorsorge (BVG) ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden." Ihre Kommission hat am 26. April 2013 der Initiative mit 14 zu 8 Stimmen Folge gegeben. Die Schwesterkommission des Ständerates verweigerte die Zustimmung am 1. September 2015 mit der Begründung, das Anliegen solle in der - damals aktuellen - Reform der Altersvorsorge 2020 eingebracht werden.
Nach dem Rücktritt von Nationalrat Bortoluzzi in der Wintersession 2015 übernahm Nationalrat Thomas de Courten die Initiative. Ihre SGK sistierte am 13. Januar 2017 die Initiative und reichte gleichzeitig die Motion 16.3350 ein. Das ist die zweite zu diskutierende Vorlage. Der Nationalrat hat dieser Motion am 29. September 2016 zugestimmt. Der Ständerat hat am 29. November 2017 die Motion für voraussichtlich mehr als ein Jahr sistiert. Der Ständerat will dem Bundesrat in der aktuellen Phase keine Vorgaben für die Neuauflage der Altersvorsorgereform machen.
Ihre Kommission wurde im Februar 2018 in einer Aussprache mit Bundespräsident Alain Berset über den Zeitplan für die Neuauflage der Reform der Altersvorsorge informiert. Nach dem Scheitern der Reform an der Urne sollen nun zwei separate Vorlagen zur AHV und zur beruflichen Vorsorge ausgearbeitet werden. Für das BVG sollen die Sozialpartner dem Bundesrat eine gemeinsame Analyse und Vorschläge zur Senkung des Umwandlungssatzes und zur Erhaltung des Rentenniveaus vorlegen.
Die Mehrheit der Kommission geht davon aus, dass die Sozialpartner, entsprechend auch der eben genannten Formulierung, keine Vorschläge zur Entpolitisierung der angesprochenen Parameter machen werden. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission gilt es aber, diese weiter gehende Reform jetzt voranzutreiben. Deshalb hat die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Initiative Folge gegeben. Die Mehrheit ist überzeugt: Es sind ja nicht politische Grössen, welche hier diskutiert werden, sondern es sind technische Variablen, und diese technischen Variablen sollten nicht politisch übersteuert werden. Die Mehrheit der Kommission ist auch überzeugt, dem Bundesrat den Spielraum nicht einzuengen; der Nationalrat soll dem Bundesrat aufzeigen, dass eben dieses Anliegen der Entpolitisierung angegangen werden muss.
Die Minderheit Heim will die Anpassung des Umwandlungssatzes, der die Höhe der Renten bestimmt, nicht dem Volksentscheid entziehen. Folgerichtig beantragt sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Der Vorstoss der SGK-NR hat eigentlich denselben Inhalt, ist aber als Motion formuliert. Sie wurde am 7. April 2016 eingereicht und im Rahmen der Beratung über die Reform der Altersvorsorge diskutiert. Der Nationalrat hat sie am 29. September 2016 mit 138 zu 56 Stimmen angenommen. Gemäss Ständerat soll nun diese Motion sistiert werden. Die Kommission des Ständerates hat in ihrem Bericht geschrieben, dass dem Bundesrat in dieser Phase keine einengenden politischen Vorgaben für die Neuauflage gemacht werden sollen. Sie hat deshalb alle hängigen Vorstösse zum Thema BVG auf Eis gelegt. Sie sollen frühestens nach Vorliegen der Botschaft des Bundesrates wieder aktiviert werden.
Dieser Haltung schliesst sich Ihre SGK nicht an. Mit 17 zu 7 Stimmen hat die Kommission die Sistierung abgelehnt. Die Minderheit Gysi beantragt Ihnen, der Sistierung zuzustimmen.
Zusammenfassend beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und die Motion nicht zu sistieren.