Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2018-06-11
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Zu meiner Vorrednerin: Wir haben absolut keine Differenzen. Wir wollen auch nicht, dass die Behinderten diskriminiert werden! Das hat aber auch absolut nichts mit unserer Initiative zu tun.
Stossende Urteile der fremden Richter am Europäischen Gerichtshof in Strassburg sind an der Tagesordnung. Nur zwei Beispiele: Die vom Volk angenommene Ausschaffungs-Initiative kann wegen Urteilen aus Strassburg oftmals nicht umgesetzt werden. Strassburg verbietet immer wieder die Ausweisung auch von Schwerstkriminellen und nimmt dabei Bezug auf die EMRK. Weiter wird auf dem Höhepunkt der Zuwanderung in Europa das Dublin-Abkommen nach den Bedürfnissen der betroffenen Länder ausgehebelt und kurzfristig angepasst. Darunter leidet auch die Schweiz. Eine Rückschaffung durch die Schweiz von Familien in das Erstasylland wird von Strassburg untersagt, solange von der Schweiz keine Garantie für eine gute Unterbringung im Erstasylland nachgewiesen werden kann. Welches Erstasylland ist dann noch daran interessiert, den Standards entsprechende Unterkünfte bereitzustellen?
Wer sich weiter vorschreiben lassen will, was in der Schweiz gilt, wer den Volkswillen torpedieren und sich auf der Nase herumtanzen lassen und das Zepter aus der Hand geben will, lehnt die Selbstbestimmungs-Initiative ab. Wer wieder eigenverantwortlich handeln will, stimmt der Selbstbestimmungs-Initiative zu.