Lexipedia

Friedl Claudia · Nationalrat · 2018-06-11

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Die Initianten arbeiten einmal mehr damit, dass die Initiative unklar formuliert ist und Widersprüche in sich trägt. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung sind vorprogrammiert. Aber dies scheint von den Initianten ja so gewollt zu sein, denn das lässt sich dann jahrelang bewirtschaften.

Es ist unverständlich, warum die SVP den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz die Möglichkeit nehmen will, sich gegen die Willkür des eigenen Staates zu wehren. Genau dies würde mit der Annahme der Initiative und damit der Nicht-mehr-Anerkennung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geschehen. Dass eine solche Forderung gerade von der SVP kommt, erstaunt doch sehr!

Schauen wir uns einmal die Geschichte der Schweiz mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an - einem Gericht notabene, in dem die Schweiz mit einer eigenen Richterin vertreten ist. Der Schweiz muss ein Kränzchen gewunden werden: Seit sie Mitglied der EMRK ist, entschied der Gerichtshof nur in 1,6 Prozent der Fälle gegen die Schweiz. Das ist eine rekordtiefe Verurteilungsrate. Die Fälle, in denen die Schweiz nicht Recht bekam, führten im Nachgang oft zu einer Weiterentwicklung der schweizerischen Rechtsprechung. Herr Portmann hat letzte Woche das Beispiel der Regenbogenfamilie gebracht. Ich erwähne die Verlängerung der viel zu kurzen Verjährungsfrist für Schäden durch Asbest. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind Menschen in der Schweiz endlich zu ihrem Recht gekommen. Oder nehmen wir das Beispiel des Frauenstimmrechts: Jahrzehntelang fehlte es - ein krasses Vergehen gegen die Menschenrechte.

Wenn wir uns künftig den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte jeweils mit dem Hinweis auf unsere Verfassung entziehen würden, würde mit jeder nichtvollzogenen Anpassung die EMRK ausgehöhlt, bis sie womöglich gekündigt werden müsste. Dann wären wir, zusammen mit Weissrussland, wir haben es gehört, ausserhalb der europäischen Staaten des Europarates. Das kann ja wohl nicht das Ziel sein. Dagegen setze ich mich ein.

Interessant ist auch die Vorstellung der Initianten, wie künftig mit internationalen Verträgen, zum Beispiel mit der EU, umgegangen werden soll. Es wird suggeriert, dass Verträge mit der EU jederzeit in eigener Regie angepasst oder für ungültig erklärt werden könnten, wenn sie nicht mehr mit der Verfassung im Einklang wären. Auch ein Vertrag zwischen Staaten ist ein Vertrag, der Änderungs- und Kündigungsklauseln enthält, an die sich alle Parteien halten müssen. Wir haben rund 600 wirtschaftsrelevante Abkommen. Es müsste bei der Annahme der Initiative überprüft werden, ob sie alle noch verfassungskonform sind. Wenn nicht, müssten sie angepasst oder gekündigt werden. Für die Wirtschaft wäre das ein Desaster. Die Schweiz wäre nach der Annahme der Initiative für niemanden mehr ein verlässlicher Partner.

Die Initiative will nichts anderes als einen Keil in die internationalen Beziehungen der Schweiz treiben, insbesondere in die engen Beziehungen zur EU. Auch ich will Souveränität in der Demokratie. Das bedeutet aber Selbstbestimmung im Rahmen grundlegender Normen, und dazu gehört das Einhalten von internationalen Verträgen, des Völkerrechts sowie der Menschenrechte.

Zu dieser Isolations-Initiative sage ich klar Nein.