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AB 231820

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-12

Wortprotokoll

Dieser Vorstoss segelt etwas unter dem Motto: "Wehret den Anfängen." Die Diskussion hat auch im Nationalrat so stattgefunden, und auch hier ist das der Grundtenor.

Der Bundesrat, das ist vorab festzustellen, will an der Schuldenbremse in der Verfassung nichts ändern. Es gibt aber diesen Expertenbericht Sturm, der verschiedene Möglichkeiten aufzeigt, wie man einen strukturellen Überschuss, der durch unsere Art der Budgetierung eigentlich jährlich anfällt, allenfalls anders verwenden könnte.

Der Bundesrat hat sich auf das Vorgehen geeignet, dass er einmal analysieren will, wie sich das neue Rechnungsmodell des Bundes auswirkt, das ja auch Rückstellungen innerhalb der entsprechenden Ämter und Departemente erlaubt. Wir gehen davon aus, dass damit der Überschuss in der Grössenordnung der Vergangenheit nicht mehr so anfällt. Wir möchten im nächsten Frühjahr die Lage analysieren und dann allenfalls einmal schauen, ob wir daraus eine Vorlage zu Ihren Handen machen, um damit das Finanzhaushaltgesetz zu ändern. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat diese Motion im Moment ablehnt - um diesen Spielraum noch auszuloten. Es wird ja auch die Forderung erhoben, dass wir etwas budgetgerechter budgetieren sollten. Auch die Frage der Nachtragskredite taucht dort auf. Aus unserer Sicht ergibt sich im nächsten Frühjahr eine Gesamtauslegeordnung. Aus dieser Sicht wäre die Motion abzulehnen.

Ich bin durchaus der Meinung, die Sie auch geäussert haben: Der Bund und der Bundeshaushalt stehen in den nächsten Jahren vor sehr grossen Herausforderungen. Man darf auch die Schuldenlast nicht verniedlichen. Wir haben immerhin 100[NB]000 Millionen Franken Schulden, und 100[NB]000 Millionen Franken Schulden sind noch nicht bezahlte Steuern; das ist tatsächlich so. Es ist eine Bugwelle, die tendenziell grösser wird, die wir vor uns herschieben. Insbesondere Herr Kuprecht hat auch auf die Altersvorsorge hingewiesen. Die Altersvorsorge braucht in den zwei Säulen BVG und AHV in den nächsten Jahren enorme zusätzliche Mittel, dies bei möglicherweise steigenden Zinsen und steigenden Ausgaben im Bereich des Unterhalts der bestehenden Infrastrukturen.

Wir werden auch in Zukunft im Budget sehr enge Verhältnisse haben, und es gibt keinen Anlass, um hier sorglos zu werden. Trotzdem meinen wir, dass die Motion noch abgelehnt werden kann. Wir legen Ihnen die Gesamtschau, die auf den entsprechenden Berichten und Analysen basiert, im nächsten Frühjahr vor. Dann kann man über das weitere Vorgehen beschliessen.

Es ist auch noch darauf hinzuweisen, dass der Text der Motion doch etwas ratlos macht. Der Text, der den Bundesrat beauftragt, "die bewährte Schuldenbremse im Gesetz" - sie ist ja schon im Gesetz - "so zu präzisieren, dass eine Aufweichung der bisherigen Regelung ausgeschlossen ist", stellt gesetzgeberisch noch einige Anforderungen, wenn es darum geht, die Motion umzusetzen. Man müsste eigentlich den bestehenden Zustand noch einmal festschreiben.

Auch diese Schwierigkeit spricht dafür, dass Sie wahrscheinlich gut fahren, wenn Sie die Motion im Moment ablehnen und im nächsten Frühjahr eine Gesamtbeurteilung vornehmen.