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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2002-06-19

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Eines ist klar: Etwas Besseres holen wir nicht heraus, wenn wir heute zu diesem Staatsvertrag Nein sagen. Die Alternative ist nicht ein besserer Vertrag als Resultat von Nachverhandlungen, sondern eine einseitige deutsche Verordnung. Was in dieser Verordnung stehen wird, können wir recht genau abschätzen; nämlich 80 000 statt 100 000 Nordanflüge, ausgedehntere Nacht- und Wochenendflugverbote, die Übergabe der Flugsicherung an die Deutschen mit entsprechenden Kapazitätseinbussen für den Flughafen Zürich und schliesslich keinerlei Übergangsfristen, sondern die raschestmögliche Umsetzung dieser Verordnung. Das Nein bedeutet für den Flughafen Zürich ganz klar die schlechtere Lösung, und dies auf unbestimmte Zeit, sicher aber auf Jahre hinaus.

Nun hoffen manche von Ihnen auf den Regierungswechsel in Deutschland, auf Nachverhandlungen, die mit diesem Regierungswechsel verbunden sein könnten. Ich sage Ihnen: Sie hoffen vergebens. Es ist ja gerade die CDU/CSU-Opposition, die Nachverhandlungen verlangt. Auch sie will einen besseren Vertrag - aber besser natürlich für Deutschland, nicht für uns. Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel wird morgen Donnerstag im Deutschen Bundesrat einen Rückweisungsantrag stellen, und er wird damit durchkommen. Das hat dann zwar keine Bedeutung, weil in Deutschland in solchen Fragen der Bundestag abschliessend entscheidet, aber es hat sehr wohl einen Informationsgehalt bezüglich der irrigen Hoffnung auf einen Regierungswechsel, die sich manche von Ihnen machen.

Völlig spekulativ sind die Hoffnungen auf einen späteren möglichen Sieg vor einem deutschen Gericht oder einer europäischen Instanz. Es kann ja von einer Diskriminierung des Flughafens Zürich so lange nicht die Rede sein, als die von Unique selbst ausgearbeiteten Betriebsreglemente von weniger als 80 000 Nordanflügen ausgehen, der Staatsvertrag aber 100 000 zulässt.

Es gibt auch keine neue EU-Richtlinie, die die Dinge ändert und unsere Chancen vor europäischen Instanzen erhöhen würde. Die von Herrn Föhn angesprochene Richtlinie 2002/30 EG handelt nicht von Flugbewegungen, nicht von Routen, nicht von Starts und Landungen, sondern ausschliesslich von lärmigen Flugzeugen. Es gibt dagegen ein sehr aufschlussreiches Urteil des Verwaltungsgerichtes Mannheim, jenes Gerichtes also, vor dem die Klagen gegen eine deutsche Verordnung eingereicht werden müssten. Das Urteil dieses Gerichtes über den Warteraum Rilax ist für den Flughafen Zürich alles andere als ermutigend ausgefallen, und wir können etwa erahnen, wie es da später weitergehen würde.

Niemand soll später sagen, dies alles nicht gewusst zu haben. Wer heute Nein sagt, weiss ganz genau, was er tut. Man braucht einen Sündenbock für ein Betriebsreglement, für eine Lärmverteilung, für einen Wachstumskurs des Flughafens, der ohne diesen Sündenbock auf der anderen Seite der Grenze nur schwer oder überhaupt nicht gegen die Zürcher Bevölkerung durchzusetzen wäre. Man braucht einen Vorwand, um die Rechte dieser Zürcher Bevölkerung einschränken und die Interessen der Nachbarkantone missachten zu können. Die Regierungen der sechs Nachbarkantone Thurgau, Aargau, St. Gallen, Schaffhausen, Zug und Schwyz sind für diesen Staatsvertrag, weil er eben genau die Betriebsvariante ausschliesst, die für sie mit den grössten Nachteilen verbunden wäre.

Die SP-Fraktion wird für Eintreten votieren und dem Staatsvertrag zustimmen. Dem Rückweisungsantrag Frey Claude werden wir uns nicht verschliessen, den Eventualantrag Föhn auf Rückweisung werden wir aber selbstverständlich ablehnen.