Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-12
Wortprotokoll
Die Zahl der vorläufig Aufgenommenen hat in den letzten Jahren tatsächlich stark zugenommen. Warum ist das so? Es sind die verschiedenen Kriege, die an verschiedenen Orten der Welt eben leider auch zugenommen haben. Ende April dieses Jahres lebten gut 43[NB]000 vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz. Davon sind knapp 10[NB]000 vorläufig aufgenommene Flüchtlinge.
Der grösste Teil der vorläufig Aufgenommenen stammt, Herr Glarner, nicht aus Afrika - einfach, damit Sie sich das vielleicht auch noch vor Augen halten. Ich sage Ihnen jetzt, woher der grösste Teil der vorläufig Aufgenommenen stammt, [PAGE 983] nämlich aus Afghanistan, Syrien - auch nicht unbedingt Afrika -, Eritrea und Somalia.
Fast 60 Prozent der Syrerinnen und Syrer, die in der Schweiz sind, sind vorläufig aufgenommen. Würde irgendjemand in diesem Saal sagen, die Syrerinnen und Syrer seien keine echt schutzbedürftigen Personen? Würde irgendjemand in diesem Saal sagen, wir sollten jetzt die Syrerinnen und Syrer zurückschicken? Da müssten Sie mir noch sagen, wohin wir sie zurückschicken sollten.
Es ist leider eine Tatsache, dass die Situation in vielen dieser Länder zum Teil schon seit Jahren schwierig ist, manchmal sogar seit Jahrzehnten. Das führt dazu, dass diese vorläufig aufgenommenen Personen halt auch lange in der Schweiz bleiben. Bei den allermeisten vorläufig Aufgenommenen ist eine Rückkehr in absehbarer Zeit schlicht illusorisch. Das heisst, sie bleiben bei uns. Wenn sie hier sind, dann haben wir genau zwei Optionen: Entweder arbeiten diese Menschen, oder sie beziehen Sozialhilfe.
Jetzt kommen wir zum Kern dieser Motion der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. Es ist unbestritten, dass die Integration der vorläufig Aufgenommenen heute ungenügend ist, insbesondere natürlich die Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt, und deshalb verbessert werden muss. Es ist übrigens nicht etwas, was ich erfunden habe, sondern mein Vorvorgänger hat es erfunden und auch so durchgesetzt, nämlich dass den Kantonen auch für die vorläufig Aufgenommenen eine Integrationspauschale ausbezahlt wird.
Sie haben ja auch bereits mehrere Gesetzesänderungen beschlossen, um Personen aus dem Asylbereich den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, denn Sie haben entschieden, Sie wollen Arbeit statt Sozialhilfe. Sie haben entschieden, dass am 1. Januar 2018 die Sonderabgabe von 10 Prozent auf dem Erwerbseinkommen von vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden abgeschafft wird. Sie haben entschieden, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres arbeitsmarktfähige Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bei den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen gemeldet werden. Sie haben ebenfalls entschieden, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres die Stellenmeldepflicht für Berufsgruppen mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit eben auch für stellensuchende Personen aus dem Asylbereich gilt, also auch für vorläufig Aufgenommene, und ab dem Herbst dieses Jahres benötigen vorläufig Aufgenommene keine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit mehr. Sie haben die Bewilligungspflicht durch ein einfaches Meldeverfahren ersetzt, d. h., vorläufig Aufgenommene können in der ganzen Schweiz eine Stelle antreten, und dafür wird keine Gebühr mehr erhoben.
Die Motion der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, die Ihnen hier vorliegt, möchte weitere bestehende Hürden bei der Arbeitsmarktintegration abbauen. So soll insbesondere der oft irreführende Begriff "vorläufige Aufnahme" geändert und der Kantonswechsel erleichtert werden. Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur vorläufigen Aufnahme und Schutzbedürftigkeit diese Verbesserungen ebenfalls vorgeschlagen.
Sie haben ja bereits eine Motion Ihrer Kommission angenommen, vor knapp einem Jahr. Diese Motion sah eine umfassende Neugestaltung der vorläufigen Aufnahme vor. Der Ständerat war nicht einverstanden in dem Sinne, dass er keine umfassende Neuerung will, also keine grundlegende Änderung, sondern er will dort eine Änderung, wo sie fokussiert die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert. Das ist die Änderung; es sind jetzt punktuelle Anpassungen, es ist nicht eine grundlegende Änderung. Allerdings hat der Ständerat in seiner Motion auch gesagt, wenn es weitere Punkte gebe, die aus Sicht des Bundesrates in diesem Bereich wichtig und sinnvoll seien, dann dürften wir diese auch vorschlagen. In diesem Sinne konnte der Bundesrat die Motion Ihrer Kommission selbstverständlich unterstützen. Er unterstützt auch die Motion der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, respektive sie wird ja jetzt auch von Ihrer Staatspolitischen Kommission unterstützt. Wie gesagt, wenn wir weitere Elemente sehen, die für den Abbau von Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt sinnvoll sind, werden wir sie ebenfalls prüfen. Wenn Sie die Motion annehmen, werden Sie dann die entsprechenden Gesetzesvorschläge erhalten und beraten können.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Es ist im Interesse von uns allen, Arbeit statt Sozialhilfe in unserem Land zu haben.