Lexipedia

Wermuth Cédric · Nationalrat · 2018-06-12

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Es gibt in der wunderschönen zivilgesellschaftlichen Landschaft dieses Landes eine Organisation, die dürfte mehreren Mitgliedern der Mehrheit der Kommission sehr bekannt vorkommen: Es ist dies die IG Freiheit. Die IG Freiheit verleiht jedes Jahr den Schmähpreis des rostigen Paragrafen für das - Zitat - "dümmste und unnützeste Gesetz in diesem Land". Nach der Verabschiedung der vorliegenden Vorlage wird diese IG für die nächste Vergabe des Preises einen absoluten Topkandidaten für den rostigen Paragrafen mehr auf der Liste haben.

Wir schaffen heute ein absolutes Novum. Dieser Rat wird ein Gesetz verabschieden, das ausser den Stimmen der Mehrheit der Kommission niemand, nicht eine einzige betroffene Organisation oder Interessenvertretung, wollte - kein Wirtschaftsverband, kein Unternehmen, kein Datenschutzbeauftragter, kein Amt, keine Partei, keine Gewerkschaft, keine Konsumentinnen- und Konsumentenschutzorganisation. Sinn der Debatte zu Beginn in der Kommission und auch Sinn der Vorlage des Bundesrates war es, so schnell wie möglich, so schlank wie möglich, so technologieneutral wie möglich, so anwenderinnen- und anwenderfreundlich wie möglich äquivalent zur Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit Übereinkommen 108 des Europarates zu einer Lösung zu kommen. Erreicht haben wir eine maximale Ungleichzeitigkeit des Prozesses mit der EU, eine maximale Verwirrung in der Schweiz darüber, was gelten wird, eine maximale Zeit der Unsicherheit für alle Unternehmen, zumindest die KMU, die nicht über hochdotierte Rechtsabteilungen verfügen, und vor allem ein Maximum an Ineffizienz und Bürokratie.

Nach Aussagen des Datenschutzbeauftragten wird er selber nach der Verabschiedung dieses Gesetzes bis zu acht[NB]Erlasse konsultieren müssen - das müssen Sie sich vorstellen! -, um nur schon herauszufinden, welches Gesetz im Anwendungsfall bei einer Verletzung einer Datenschutzbestimmung gelten könnte. Mit jedem weiteren Hinauszögern der Umsetzung betreffend die Äquivalenz zur DSGVO schaffen wir die Situation, dass unglaublicherweise Leute, die im Schengener Informationssystem registriert sind, einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten geniessen werden können, als das nach der aktuellen schweizerischen Gesetzgebung zum Datenschutz der Fall ist.

Besonders originell ist das Vorgehen der FDP-Fraktion, die selber mit der Motion 16.3752 mit dem Titel - halten Sie sich fest, denn er könnte für ein Politsatireprogramm erfunden worden sein! - "Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz" verlangt hat, dass das Parlament darauf verzichtet, unnötige Parallelitäten zum europäischen Recht zu schaffen, und heute ihr eigenes Vorgehen, ihre Motion und ihre Forderungen mehr als konterkariert.

Die Idee dieses Gesetzes war vielleicht zu Beginn, mehr Selbstständigkeit gegenüber der Europäischen Union zu demonstrieren. Erreichen werden wir das Gegenteil: Erreichen werden wir die Zurückhaltung der Anerkennung der Arbeit des Datenschutzbeauftragten und damit, wenn schon, die Ausweitung der extraterritorialen Anwendung der DSGVO auf die Unternehmen in der Schweiz. Sucht dereinst ein Lehrgang für Public Management ein Beispiel dafür, wie man nicht legiferieren sollte, dann wird er mit diesem Geschäft definitiv eine unsinnige Sunset Legislation gefunden haben. Trotzdem, das mag Sie überraschen, nehmen wir Sie beim Wort, insbesondere die Fraktionen der CVP und der FDP-Liberalen: Sie haben in der Kommission versichert - und ich hoffe, Sie tun das hier auch -, dass Ihre Absicht nicht diejenige eines Teils der Mehrheit ist, den Prozess so lange wie möglich hinauszuzögern und kein äquivalentes Datenschutzgesetz zu haben, sondern dass das Ziel, das wir am Schluss haben, das gleiche ist.

Unser Parlament funktioniert leider so, dass der Rückweisungsantrag heute nicht mehr zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen kann. Der schnellste Weg ist vielmehr der, dass sich der Ständerat in der Herbstsession der Sache annimmt.

Im Sinne dieses konstruktiven Angebotes ziehen wir den Rückweisungsantrag zurück.