Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-06-12
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Die Voten, die wir von den Vorrednern gehört haben, zeigen eigentlich, dass es jetzt schon ums Ganze geht. Ich habe Kollege Romano zugehört, der eigentlich drei Viertel der Zeit über das gesprochen hat, was wir noch in Angriff nehmen müssen, was wir aufgeschoben, vor uns hergeschoben haben und was noch in der Kommission diskutiert werden wird. Parallel dazu, dass wir dieses Teilgesetz an den Zweitrat hinüberschieben, fangen wir in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates bereits mit der Beratung jenes Teils der Gesamtrevision des Datenschutzgesetzes an, in welchem all das, was wir heute beschliessen, wieder aufgehoben und neu eingebaut wird. Wenn es eine Definition für "überflüssige Bürokratie" gibt, dann ist es diese.
Nun, Sie haben so entschieden. Wir können in dem Sinn intelligenterweise auch nicht wieder zurück auf Feld eins, weil das auch nicht schneller gehen würde. Von dem her bin ich auch der SP-Fraktion dankbar, dass sie mit dem Rückweisungsantrag die Möglichkeit genutzt hat, auf diesen absurden Umweg hinzuweisen, uns jetzt aber nicht mit einem noch absurderen Umweg zurück auf Feld eins zwingt.
Ich hoffe tatsächlich - und das ist eigentlich das, was ich hier ernsthaft nochmals betonen möchte -, dass es ernst gemeint war in der Kommission, als uns die Vertreter der Freisinnigen und auch der CVP zugesichert haben, dass es für sie nicht ein Manöver sei, um die Gleichwertigkeit gegenüber dem EU-Recht, die nur mit der Gesamtrevision erwirkt werden kann, zu blockieren. Vielmehr wollte man es einfach auseinanderschneiden. Ich glaube es jetzt auch dem Kommissionssprecher, dass er, wenn er nicht mehr Kommissionssprecher, sondern Fraktionsvertreter sein wird, auf dieser Linie bleiben wird. Ich denke, nicht nur die Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden dafür danken, sondern auch all die Firmen, die dann endlich eine etwas weniger verwirrende Rechtslage haben werden.
Heute haben wir die Absurdität, dass die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union uns Schweizern und Schweizerinnen mit ihren Richtlinien einen besseren Datenschutz gegenüber den grossen Konzernen aus den USA garantiert als unser eigenes Gesetz. Ich möchte eigentlich gerne, dass wir unseren Einwohnerinnen und Einwohnern auch souverän ein besseres Recht, einen besseren Schutz geben. Wenn ich dieses Wort wähle, ist das natürlich ein Appell an die rechte Ratsseite, an die SVP-Fraktion, die immer so stark von Souveränität spricht. Ich hoffe, dass Sie dann auch mitmachen, wenn es darum geht, dass die Menschen in der Schweiz von einem besseren Datenschutz profitieren können, nicht nur wegen des blau-gelben Schutzschirmes, sondern wegen unserer rot-weissen Gesetzgebung. Bitte werfen Sie uns dann nicht einfach wieder Prügel vor die Füsse. Ich habe das Gefühl, dass gerade die, die in diesem Bereich auch geschäftlich aktiv sind - ich schaue Franz Grüter an, der mir zunickt -, dass diese Branche diesen Wunsch auch teilt. Sie braucht die Gleichwertigkeit.
Noch etwas zu den Schauermärchen: Wir haben ja jetzt diese Inkraftsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erlebt. In den Zeitungen wurden Schauermärchen von A bis Z herumgeboten. Ich muss Ihnen einfach sagen: Ein Teil dieser Schauermärchen ist Arbeitsbeschaffung für irgendwelche Juristen und Berater. Der andere Teil dieser Schauermärchen ist eigentlich noch viel erschreckender.
Die Arbeitsbeschaffung finde ich okay. Wenn jemand für sich Werbung macht, von der Angst profitiert und dann Sicherheit verspricht, dann muss man selbst wissen, ob man zahlt.
Was ich viel erschreckender finde, ist, wie viele dieser Schauermärchen Datenschutzregeln attackiert haben, die schon hier und heute nach schweizerischem Recht gelten. Das zeigt, dass man erstens viel zu wenig über Datenschutz weiss und dass man zweitens das geltende Schweizer Gesetz bisher viel zu wenig ernst genommen hat. Drittens zeigt es auch, dass es an der Durchsetzung fehlt. Es hat beim Datenschutzbeauftragten zu wenig Ressourcen, und es hat keine griffigen Sanktionen.
Wenn wir ein neues Gesetz machen und diese beiden Sachen nicht verbessern - mehr Ressourcen beim Datenschützer und griffigere Sanktionen für diejenigen, die sich nicht ans Gesetz halten -, dann können wir, wenn wir ehrlich sind, eigentlich die ganze Übung auch bleiben lassen. Denn ein Gesetz, das nicht durchgesetzt wird, ist ein reiner Papiertiger.
Erlauben Sie mir, ganz zum Schluss noch zu sagen, wofür wir Grünen uns einsetzen werden, wenn es dann um die Wurst geht. Wir werden uns für ein Gesetz einsetzen, das einen möglichst guten Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger, für die Konsumentinnen und Konsumenten, für die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz gibt und das den Firmen gleichzeitig eine möglichst einfache Umsetzung erlaubt. Denn auch da gilt: Eine Superregelung, die am Schluss gar nicht durchgesetzt wird, ist vielleicht weniger wertvoll als eine gute Regelung, die auch einfach umgesetzt werden kann.
Wir wollen aber schon auch das Grundübel angreifen. Wenn wir Grünen Datenportabilität fordern, wie es in der EU festgeschrieben ist und in unserem Entwurf nicht, dann deshalb, weil wir glauben, dass es nicht sein kann, dass der Nutzen der Wissensgesellschaft, der Informationsgesellschaft nur bei diesen Quasimonopolen, den Plattformen, diesen grossen Monopolen des Überwachungskapitalismus bleibt. Wir wollen vielmehr den Mehrwert der Datengesellschaft zugänglich machen, indem jeder und jede Einzelne selbstbestimmt entscheiden kann, wohin er oder sie die eigenen Daten geben will, zum Beispiel in eine Datengenossenschaft, wo ich mit anderen zusammen den Mehrwert der Gesamtdaten selber nutzen und definieren kann. Zum Beispiel kann ich sagen: Ja, ich will, dass meine Daten der Forschung in der Medizin zugutekommen. Ich kann aber in einem anderen Bereich auch sagen, dass ich meine Daten nicht geben, sondern für mich behalten will.
Wofür wir uns auch einsetzen, was im Entwurf fehlt, ist das Kopplungsverbot. Es darf nicht sein, dass man, wenn man eine bestimmte Dienstleistung will, gezwungen ist, mit der Preisgabe von Daten zu bezahlen, die für die Erbringung dieser Dienstleistung nicht notwendig sind. Es ist klar: Wenn ich mir etwas zuschicken lassen will, dann muss ich meine Adresse angeben. Aber die Telefonnummer braucht es nicht, um mir das Paket zu liefern. Es ist klar: Wenn ich einen E-Mail-Newsletter bestelle, dann muss ich die E-Mail-Adresse angeben, sonst funktioniert das nicht. Aber mein Geburtsdatum hat dort nix zu suchen. Wenn ich es freiwillig zusätzlich gebe: Easy, damit habe ich kein Problem. Aber dass man gezwungen sein kann, solche höchstpersönlichen Informationen zu geben, nur, um Zugang zu einer Dienstleistung zu haben, obwohl die Informationen für die Dienstleistungserbringung nicht notwendig sind, ist ein Fehler.
Zum Schluss zu den Sanktionsbedingungen: Da habe ich auch gesagt, es kann nicht sein, dass man nur auf die [PAGE 964] Einzelperson abzielt. Es braucht Bussen, für die kleinen Firmen kleine, für die grossen Firmen grosse, für die, die mit dem Datengeschäft viel Geld machen, hohe Bussen, für die, die mit dem Datengeschäft wenig Geld machen, kleine Bussen. Es braucht eine Abschreckung, eine Generalprävention. Das dient am Schluss dann auch der besseren Rechtsdurchsetzung.
Sie merken es, auch wir wollen keinen Swiss Finish. Wir wollen aber auch keinen negativen Swiss Finish. Denn was heute der Bundesrat im Gesetzentwurf, den wir noch diskutieren werden, über den wir heute nicht abstimmen, gemacht hat, das ist negativer Swiss Finish; wir sind weniger weit gegangen, als das in der Datenschutz-Grundverordnung der Fall ist, und das ist aus unserer Sicht falsch.
Damit ich nicht noch ein zweites Mal das Wort ergreifen muss, nehme ich die Gelegenheit wahr, zum einzigen verbleibenden Minderheitsantrag noch kurz Stellung zu nehmen. Es geht dort nur um die Formulierung dessen, was denn höchstpersönliche schützenswerte Daten sind. Der einzige Unterschied zwischen den Anträgen von Mehr- und Minderheit ist, dass die Minderheit will, dass man auch gewerkschaftliche Zugehörigkeit und Aktivität als höchstpersönliche politische Information wertet und entsprechend besonders schützt - so, wie das bisher in der Schweiz und in jeder Datenschutzregelung, die ich kenne, der Fall ist.
Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich aber festhalten, dass auch diejenigen, die das mit der Kommissionsmehrheit streichen wollen, nicht meinen, dass diese Information nicht schützenswert sei. Sie stören sich einfach daran, dass es separat erwähnt wird, und sagen, wenn "gewerkschaftlich" im Sinn von "politisch" gemeint ist, dann ist das ja bei "politisch" schon mitgemeint.
Von dem her ja, wir werden in der Minderheit sein. Wir finden einfach, dass es unsinnig ist, wenn man versucht, eine Gesetzgebung anzupassen, und dann nicht die gleichen Wortlaute nimmt, denn dies ruft zu Interpretationsanstrengungen auf. Zuhanden der Gerichte, die vielleicht zwei Monate lang Gelegenheit haben werden, dieses Gesetz anzuwenden, möchte ich sagen: Es ist keine materielle Differenz. Es ist keine materielle Differenz, deshalb brauchen wir auch nicht massiv dafür zu kämpfen.