Müller Leo · Nationalrat · 2018-06-12
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Ich habe versucht, nochmals zu begründen, warum wir jetzt zu diesem Schluss gekommen sind. Es sind vor allem drei Gründe, ich wiederhole sie nochmals:
1. Es gibt im Gutachten des Bundesamtes für Justiz keine grundlegenden Vorbehalte, dass man das nicht spezialgesetzlich im Bankengesetz tun soll.
2. Sie sind ja auch Kommissionsmitglied. Wir haben die Ergebnisse der Rückmeldungen erhalten und mitbekommen, dass auch von den anderen betroffenen Bankinstituten keine grundlegenden Bedenken gegen diese Regelung geäussert wurden.
3. Es ist ein sehr begrenzter Anwendungsbereich. Sie haben es gesagt: Es betrifft heute eine einzige Bankengruppe.
Diese drei Gründe haben uns als Minderheit dazu bewogen, eben jetzt dieser Regelung zuzustimmen, die der Bundesrat vorgeschlagen hat.