Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-06-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-06-13
Wortprotokoll
Spina bifida, besser bekannt unter dem Namen "offener Rücken", ist eine seltene schwere Erkrankung. Jährlich sind in der Schweiz rund zehn Kinder davon betroffen. Seit einigen Jahren kann mit einer vorgeburtlichen Operation eine wesentliche Verbesserung der Lebensqualität für die Betroffenen erreicht werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Wasserkopf bildet, was oft mit schweren geistigen Beeinträchtigungen verbunden ist, und das Risiko einer Querschnittslähmung können mit dem Eingriff deutlich reduziert werden.
Ich habe diese Interpellation eingereicht, weil von betroffenen Eltern immer wieder berichtet wird, dass verschiedene Krankenkassen gar nicht oder nur nach langen Auseinandersetzungen bereit seien, die Kosten zu übernehmen. Das bedeutet für die betroffenen Eltern, die durch die Situation bereits sehr stark belastet sind, eine mühsame Zusatzbelastung.
Ich bin im Grundsatz mit der Stellungnahme des Bundesrates zufrieden. Er legt nämlich klipp und klar dar, dass eine Kostenübernahme grundsätzlich durch die Krankenversicherungen zu erfolgen habe - danke für diese Klarheit. In der Realität tun sich aber verschiedene Krankenkassen mit diesem Grundsatz schwer. Dies wird durch eine Umfrage eines Journalisten bei verschiedenen Krankenkassen im Vorfeld der heutigen Behandlung des Geschäfts bestätigt. Um eine vollständig befriedigende Situation zu erreichen, wäre darum zusätzlich das BAG anzuweisen, diese vom Bundesrat postulierte Vorgabe ohne Wenn und Aber auch durchzusetzen.