Janiak Claude · Ständerat · 2018-06-13
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte mich zunächst beim Bundesrat bedanken, dass er bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.
Auslöser für das Postulat waren die Behandlung des Berichtes Cornu zur P-26 in der Geschäftsprüfungsdelegation und in diesem Zusammenhang die verschwundenen Akten, die Beilagen zu diesem Bericht. Ich möchte auch betonen, dass die Geschäftsprüfungsdelegation in diesem Zusammenhang nicht daran ist, diese P-26 aufzuarbeiten, sondern es geht uns darum sicherzustellen, dass keine Akten verlorengehen.
Das Bundesgesetz über die Archivierung ist seit 1999 in Kraft, hat Gültigkeit für die ganze Verwaltung, die Parlamentsdienste und die Gerichte, also eigentlich für das gesamte staatliche Handeln. Es geht darum, die Überprüfbarkeit des demokratischen Rechtsstaates sicherzustellen. Das Gesetz ist unter den politischen Grundrechten eingeordnet, es geht primär um die Rechtsstaatlichkeit. Das Gesetz regelt die drei Bereiche Produktion, Archivierung und Zugang. Unter die Produktion fallen, wie gesagt, die Exekutive, die Legislative und die Judikative. Sie bieten dem Bundesarchiv Unterlagen, die sie nicht mehr regelmässig benötigen, zur Archivierung an. Genau hier liegt des Pudels Kern.
Es gibt, so haben wir festgestellt, keine einheitliche Kultur über die ganze Verwaltung, wann etwas dem Bundesarchiv angeboten werden muss. Wir von der Geschäftsprüfungsdelegation haben das natürlich insbesondere im Zusammenhang mit dem Nachrichtendienst erlebt. Die Gesetzeslage und das Zusammenspiel zwischen Bundesarchiv und dem neuen Nachrichtendienstgesetz sind jetzt klar. Die Unterlagen des Nachrichtendienstes fallen, das war eigentlich schon vorher klar, unter das Archivierungsgesetz. Das Nachrichtendienstgesetz sieht jedoch einen weiter gehenden Schutz vor, und die Unterlagen des Nachrichtendienstes werden im Bundesarchiv zusätzlich gesichert. Der Nachrichtendienst, das hat sich jetzt in diesem Fall der Beilagen zum Bericht Cornu gezeigt, hat noch zahlreiche Altlasten, die insbesondere von den Vorgängerorganisationen stammen, also aus der Zeit, als die verschiedenen Nachrichtendienste noch nicht zusammengelegt waren. Da befinden sich noch einige Unterlagen in den Archiven des Nachrichtendienstes.
Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich schon vor Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes mit der Archivierung befasst. Es hat eine Sensibilisierung stattgefunden, und wir dürfen feststellen, dass diese Sensibilisierung insbesondere unter dem letzten Direktor des Nachrichtendienstes, Markus Seiler, wirklich auch angekommen ist. Aufgrund der Altlasten von den Vorgängerorganisationen ist aber immer noch Handlungsbedarf gegeben. Der Wille, das aufzuarbeiten und eine Ordnung zu erreichen, wie es das Gesetz vorsieht, ist vorhanden. Ich habe vorhin erwähnt - das können Sie auch den Problemen, die in der Begründung des Postulates aufgeworfen wurden, entnehmen -, dass es insbesondere um die Frage geht, wie das Archivierungsgesetz in den verschiedenen Departementen, aber auch bei der Justiz angewendet wird: Wer ist verantwortlich? Wann wird etwas dem Bundesarchiv angeboten? Wann muss etwas angeboten werden? Über die Archivwürdigkeit wird dann dort entschieden.
Ich glaube, dass es zwanzig Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wieder einmal angezeigt ist aufzuzeigen, ob das einheitlich gehandhabt wird. Wir haben Zweifel daran. Ich könnte Ihnen jetzt ein paar Departemente oder Bundesämter nennen, bei denen wir Zweifel haben. Ich mache das nicht. Das Ziel ist, dass die Sensibilisierung überall ankommt, damit dieses Gesetz überall gleich angewendet wird.
Ich danke dem Bundesrat noch einmal für die Entgegennahme des Postulates.