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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2018-06-13

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich werde mich kürzer halten, weil schon vieles gesagt worden ist. Der guten Ordnung halber noch meine Interessenbindung: Ich bin Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Das revidierte Übereinkommen der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2012 macht eine Anpassung unseres Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen fraglos notwendig.

Wir begrüssen, dass die Kantone über die interkantonale Vereinbarung in die Erarbeitung des Gesetzes und der Verordnung einbezogen wurden, damit die angestrebte Vereinheitlichung der Bestimmungen zwischen Bund und Kantonen einvernehmlich geschieht. Die Kantone haben sich diesbezüglich auch zustimmend zur Vorlage geäussert. Die angestrebte Harmonisierung entlastet die Unternehmen und stärkt den Wettbewerb.

Bekanntlich geht es im Beschaffungswesen um viel Geld. In der bundesrätlichen Botschaft wird das jährliche Gesamtvolumen auf rund 41 Milliarden Franken geschätzt. Von dieser doch beachtlichen Summe entfallen rund 20 Prozent auf Beschaffungen durch den Bund, die restlichen 80 Prozent auf die öffentliche Hand in den Kantonen und in den Gemeinden.

Verschiedene Vorkommnisse in der Vergangenheit zeigen, dass öffentliche Vergaben nicht immer reibungslos verlaufen. Insofern ist eine vertieftere, kritische Betrachtung bezüglich der Verwendung öffentlicher Gelder nicht nur angebracht, sondern notwendig. Vor allem gilt es auch, die Mängel im Beschaffungswesen, welche zum Teil zu massiven Fehlentwicklungen geführt haben, auszumerzen respektive zu beheben. Insofern dürfen gesetzlich mögliche Ausnahmefälle künftig eben nicht mehr zur Regel werden.

Die FDP-Liberale Fraktion hat alles Interesse an einem funktionierenden, korrekten und für die Anbieter fairen Beschaffungswesen. Öffentliche Gelder müssen optimal und effektiv eingesetzt werden. Zudem sollen öffentliche Beschaffungen einen wirksamen und fairen Wettbewerb zwischen Anbietern nicht behindern, sondern fördern. In diesem Sinne sollte auch der Rechtsschutz für alle Aufträge gelten und nicht vom Schwellenwert abhängig sein.

Das Beschaffungsrecht soll und kann aber nicht mit allen möglichen politischen Forderungen sozialer, ökologischer oder ausländerrechtlicher Natur überladen und letztendlich zweckentfremdet werden. Auch wenn die Nachhaltigkeit ein wichtiges Anliegen ist, kann sie unserer Meinung nach nicht eine konkrete Zielsetzung in der konkreten Beschaffung sein. Zu viele sachfremde und rein politisch begründete Kriterien überfordern sowohl die Anbieter als auch die ausschreibenden staatlichen Stellen. Als WTO-Mitglied unterstehen wir den Regeln des internationalen Wettbewerbs.

Das heisst, dass sich auch unser Beschaffungsrecht an solche Spielregeln halten muss. Es kann somit keine einseitige, ja protektionistische Bevorzugung einheimischer [PAGE 999] Anbieter geben. Selbstverständlich sollen im Rahmen des Beschaffungsrechtes aber zulässige Spielräume zugunsten von schweizerischen Unternehmen ausgeschöpft werden können. Am ehesten wird dies auf der kommunalen und zum Teil auch auf der kantonalen Ebene möglich sein. In jedem Fall sollte es jeweils nicht um das Billigste, sondern um das insgesamt Vorteilhafteste gehen.

Wir müssen durch vernünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen und mit dem konsequenten Abbau von administrativen Belastungen dafür sorgen, dass Schweizer Unternehmen gegen ausländische Konkurrenz bestehen können und wettbewerbsfähig sind. Wir sind aber auch klar der Meinung, dass die einheimischen Anbieter nicht benachteiligt werden dürfen, weil sich Vergabekriterien praktisch nur nach dem Preis ausrichten. Nicht nur der Preis, sondern auch Leistung und Qualität - kurzum das Preis-Leistungs-Verhältnis - müssen gewichtet werden. In diesem Punkt besteht unserer Meinung nach aufseiten der öffentlichen Hand sicher Nachholbedarf. Wir werden im Weiteren in der Detailberatung in den einzelnen Blöcken auf einzelne Anträge noch separat eingehen.

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf dieses Gesetz eintreten und auch das WTO-Übereinkommen genehmigen.