Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2018-06-13
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Niquille Martha, Vizepräsidentin des Bundesgerichtes: Das Wichtigste wurde zu Beginn in Kürze erwähnt. Ich kann nur betonen, wie wichtig für uns die Revision des Bundesgerichtsgesetzes ist; Herr Stöckli hat es ja auch schon angetönt. Wir hatten letztes Jahr einen wirklichen Rekord von über 8000 Fällen, und "Rekord" ist für ein Gericht keine gute Aussage. Wir hatten mehr Fälle als im Jahr 2006 das Eidgenössische Versicherungsgericht und das Bundesgericht zusammen, also bevor das Bundesgerichtsgesetz gemacht wurde. Das Bundesgerichtsgesetz wurde gemacht mit dem Ziel einer Entlastung des Bundesgerichtes; dieses Ziel wurde aber klar nicht erreicht.
Wir haben vor allem in der strafrechtlichen Abteilung eine enorme Zunahme. Vor etwa sechs, sieben Jahren hatten wir durchschnittlich 800 bis 900 Fälle pro Jahr. Das ist für eine Abteilung mit fünf Richtern eigentlich eine Zahl, die man bewältigen kann. Letztes Jahr waren es aber 1500 Fälle, und auch dieses Jahr haben wir nicht den Eindruck, dass wir einen Rückgang verzeichnen müssen oder dürfen.
Herr Ständerat Stöckli hat darauf hingewiesen, dass wir in der Verwaltungskommission natürlich versucht haben, Massnahmen zu ergreifen. Solche Massnahmen können wir aber nur intern mit Verschiebungen machen. Wenn Sie sehen, welche Massnahmen wir ergriffen haben, sehen Sie auch, wie wenig Möglichkeiten wir eigentlich haben. Beispielsweise hat jede andere Abteilung 20 Fälle übernehmen müssen. Das ist natürlich nicht unbedingt eine optimale Massnahme, weil z.[NB]B. jemand aus der Ersten sozialrechtlichen Abteilung in Luzern sich dann mit Strafrecht befassen muss. Wir haben die vorhandenen Pool-Gerichtsschreiber in unsere Abteilung geholt und haben dann auch noch versucht, die nebenamtlichen Bundesrichter zu aktivieren, wie Herr Ständerat Stöckli gesagt hat. Das sind also die getroffenen Massnahmen. Das sind aber keine optimalen Massnahmen, und es ist ganz klar: Wenn wir die Qualität unserer Rechtsprechung halten wollen, dann muss etwas passieren. Dann muss diese Revision kommen, und sie sollte schnell kommen.
Wir haben in einer Stellungnahme an die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes unsere Haltung präzisiert. Wir stehen im Prinzip hinter der Vorlage, wie sie jetzt ausgearbeitet wurde. Entgegen der ursprünglichen Absicht - das sehen Sie auch im Geschäftsbericht -, der zufolge man die sogenannt subsidiäre Verfassungsbeschwerde streichen wollte, soll sie jetzt jedoch drin gelassen werden. Wir haben der Frau Bundesrätin geschrieben - das möchte ich hier ganz klar betonen -, dass wir nicht hinter der Vorlage stehen, wenn die subsidiäre Verfassungsbeschwerde drinbleibt, weil das am Schluss für uns eine Zusatzbelastung und keine Entlastung bringt.
Zu dieser subsidiären Verfassungsbeschwerde möchte ich einfach noch für die Nichtjuristen sagen: Das ist ein Auffangrechtsmittel. Es gab letztes Jahr mit diesem Rechtsmittel immerhin 427 Beschwerden, was etwa einen Zwanzigstel unserer Arbeitslast beansprucht, und von diesen 427 Beschwerden wurden gerade 8 geschützt. Dies entspricht also einer Erfolgsquote von 1,87 Prozent. Ich möchte Ihnen einfach sagen, dass dies ein Rechtsmittel ist, das nichts bringt, uns aber mit Arbeit belastet. Ich bitte Sie, dass Sie sich dann überlegen, wenn Sie in der Beratung sind, was das für uns bedeutet. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist auch insofern inkonsequent, als sie nur gegen kantonale Entscheide, nicht aber gegen Bundesentscheide geht.
Zusammenfassend appelliere ich an Sie: Unterstützen Sie uns in dieser Revision, aber unterstützen Sie uns auch darin, dass diese subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht drinbleibt! Wir stehen für Fragen gerne zur Verfügung, wenn es so weit ist. Es ist uns ein grosses Anliegen. Wir wollen ein gutes Gericht sein, wir wollen ein schnelles Gericht sein, und das können wir nicht gewährleisten, wenn es so weitergeht.
[VS]
Eintreten ist obligatorisch [GZ]
L'entrée en matière est acquise de plein droit
[VS]
[VS]
Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes für das Jahr 2017 [GZ]
Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Tribunal fédéral de l'année 2017 [GZ]
[VS][GZ]
Detailberatung - Discussion par article [GZ]
[VS][GZ]
Titel und Ingress, Art. 1, 2[GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
[VS]
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil national [GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Da Eintreten obligatorisch ist, führen wir keine Gesamtabstimmung durch. Ich danke der Vizepräsidentin des Bundesgerichtes, Frau Niquille, herzlich für ihre Anwesenheit und ihre Ergänzungen und wünsche ihr einen schönen Tag. [PAGE 532]