AB 232220
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-13
Wortprotokoll
Es ist wohl eine Güterabwägung. In der Praxis wird der Bund kaum Aufträge für solche Organisationen vergeben. Wir haben diese Möglichkeiten kaum, hingegen arbeiten wir mit Behindertenorganisationen zusammen. Das Gesetz steht und fällt nicht mit dieser Minderheit Schelbert. Das ist tatsächlich so. In der Vorbereitung mit den Kantonen hat sich diese Linie auch herauskristallisiert: Organisationen der Arbeitsintegration, Gefängnisse - solche Dinge wurden genannt - werden sehr oft auch von Kantonen oder kantonalen Einrichtungen betrieben. Die Kantone sind mitbeteiligt. Deshalb war in der Vorbereitung die Meinung, das solle Sache der Kantone bleiben und nicht Sache des Bundes werden.
Das ist aber nicht die entscheidende Frage dieses Gesetzes. Man kann sowohl so als auch anders entscheiden. Diese Frage dürfte auf Bundesebene kaum zur Anwendung kommen.