preparatory:AB 232274
de Buman Dominique · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Art. 12 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Abs. 1 [GZ]
... Anbieterinnen, welche die am Ort der Leistung massgeblich Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und ...
Abs. 2 [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3 [GZ]
Die Subunternehmerinnen sind verpflichtet, die Anforderungen nach Absätzen 1 und 2 einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind in den Vereinbarungen zwischen den Anbieterinnen und den Subunternehmerinnen aufzunehmen.
Abs. 4, 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Vogt, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Rime, Tuena)[GZ]
Abs. 1 [GZ]
... Arbeitsbedingungen, die Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Vorranges für erwerbstätige Inländerinnen und Inländer, die Melde- und ...
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Flückiger Sylvia, Dettling, Page, Pieren, Rime, Tuena, Vogt, Walter)[GZ]
Abs. 1 [GZ]
... die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA).
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Jans, Birrer-Heimo, de Buman, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)[GZ]
Abs. 2bis [GZ]
Des Weiteren kann ein Nachweis verlangt werden, um Massnahmen für die Einhaltung weiterer wesentlicher Arbeitsnormen, namentlich zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes, zur Verhinderung exzessiver Arbeitszeiten, zur Etablierung einer formellen Arbeitsbeziehung und zur Zahlung existenzsichernder Löhne, auszuweisen.
[VS]
Antrag der Minderheit I [GZ]
(Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)[GZ]
Abs. 4 [GZ]
... nach Absatz 1 bis 3 kontrollieren ...
Abs. 5 [GZ]
... den Absätzen 1 bis 3 befassten Behörden ...
[VS]
Antrag der Minderheit II [GZ]
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Rime, Schneeberger, Tuena, Vogt)[GZ]
Abs. 4, 5 [GZ]
Streichen
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert)[GZ]
Abs. 4bis [GZ]
Der Auftraggeber oder der Erstunternehmer lässt sich die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen anhand der folgenden Dokumente darlegen:
a. Die Bestätigung der paritätischen Organe von allgemein-verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, dass das Unternehmen auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert wurde und keine Verstösse festgestellt wurden;
b. Der Eintrag des Subunternehmens in einem von den Arbeitgebern, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder von einer Behörde geführten Register (Berufsregister), welcher:
1. aufgrund einer vorangehenden Kontrolle der Einhaltung der minimalen Lohn-und Arbeitsbedingungen erfolgt ist, und
2. bestätigt, dass kein Verfahren wegen Verstössen gegen die minimalen Lohn-und Arbeitsbedingungen läuft und keine solchen Verstösse vorliegen.
[VS]
Antrag Regazzi [GZ]
Abs. 2bis [GZ]
Des Weiteren kann ein Nachweis verlangt werden, um Massnahmen für die Einhaltung weiterer wesentlicher Arbeitsnormen auszuweisen.
Schriftliche Begründung [GZ]
Die Anforderungen an Anbieter im Inland und Ausland sind sehr unterschiedlich. Im Inland ist die gesamte Gesetzgebung einzuhalten - Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, eventuell sogar ein GAV. Im Ausland genügt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Verzicht auf Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Zulassung von Gewerkschaften usw.). Dies ist in zwei Richtungen nicht fair - für die Arbeitnehmer im Ausland wie auch für die Anbieter im Inland. Ziel ist jedoch, gleich lange Spiesse zu schaffen. Die Minderheit nimmt das Anliegen auf, geht mit der Aufzählung der konkreten Anforderungen jedoch zu weit. Die Beschaffungsstellen sollen die Möglichkeit erhalten, in spezifischen Fällen über das absolute Minimum hinausgehende Anforderungen in die Ausschreibung aufzunehmen. Es kann nicht sein, dass ein Schweizer Anbieter chancenlos ist, nur weil er die inländischen Gesetze einhält oder bei Produktion im Ausland faire Arbeitsbedingungen anbietet. Beschaffungsstellen sollen keine zusätzlichen Vorschriften einhalten müssen, aber auf bekannte Missstände reagieren können.