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preparatory:AB 232361

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich werde mich so kurz wie möglich halten. Wir kommen zum Block 2. Die Minderheiten betreffen allgemeine Grundsätze, die Vergabeverfahren und die Vergabeanforderungen. Bei Artikel 13 gibt es zwei Minderheiten: Minderheit I (Bertschy) und Minderheit II (Pardini), die sich mit der Ausstandsregelung auseinandersetzen. Die Minderheit I (Bertschy) verlangt in einem neuen Absatz 4, dass die Auftraggeberin in der Ausschreibung vorgeben kann, dass Angebote von Anbieterinnen, die bei Planungs-, Gesamtleistungswettbewerben und Studienaufträgen in einem ausstandsbegründenden Verhältnis zu einem Jurymitglied stehen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen sind. Ihre Kommission hat mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen den Antrag dieser Minderheit abgelehnt.

Eine Minderheit II (Pardini) verlangt bei der Ausstandsregel schlicht und einfach, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz angewendet wird. Aus staatsrechtlichen Motiven - so die Begründung der Minderheit - sollte man da keine Differenzen schaffen. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, dass das vor allem auf Gemeindeebene Probleme geben könne. Sie möchte bei der bewährten Gesetzgebung bleiben.

In Artikel 14 geht es um die Vorbefassung. Da gibt es eine Minderheit Leutenegger Oberholzer, die verlangt, dass der Absatz 3 gestrichen wird. Dass eine der öffentlichen Ausschreibung vorgelagerte Marktabklärung durch die Auftraggeberin eben im heutigen Gesetz nicht zur Vorbefassung führt, möchte die Minderheit streichen; auch hier wiederum, weil man keinen Wettbewerbsvorteil möchte, so die Minderheit. Die Kommission hat mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, dass man beim Entwurf des Bundesrates bleiben möchte und eben auch eine vorgelagerte Marktabklärung nicht zur Vorbefassung der Anbieterinnen führt.

Wir kommen dann zu Artikel 21 des Gesetzes. Artikel 21 behandelt das freihändige Verfahren. Da gibt es drei Minderheiten. Eine erste Minderheit, die Minderheit Aeschi Thomas, möchte das freihändige Verfahren auf die "öffentlichen Interessen der Schweiz" ausweiten; es soll nicht nur dann möglich sein, wenn die Landesverteidigung im Spiel ist. Hier hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen sehr knapp entschieden, dass diese Ausweitung nicht Einzug ins Gesetz finden sollte, weil man das freihändige Verfahren hier grundsätzlich nicht noch ausdehnen möchte. Sie wissen von den Gefahren beim freihändigen Verfahren, da gelten weniger strenge Regeln. Man möchte das freihändige Verfahren in diesem Gesetz eigentlich nicht ausdehnen, sondern es beim heutigen Verfahren belassen und empfiehlt Ihnen, die Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.

Dann kommen wir zu den Absätzen 5 und 6 und den Minderheiten Vogt. In Absatz 5 möchte die Minderheit Vogt eine Einschränkung des freihändigen Verfahrens. Auch hier empfiehlt Ihnen die Kommission - der Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, diese Einschränkung, die die Minderheit Vogt verlangt, abzulehnen.

Bei Absatz 6 verlangt die Minderheit Vogt, die Rekursmöglichkeiten im Gesetz besser und klarer zu definieren und eine engere Definition ins Gesetz einzufügen. Auch hier ist die Mehrheit der Kommission anderer Meinung. Der Entscheid, den Antrag der Minderheit abzulehnen, fiel mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Wir kommen dann zu Artikel 25. Hier gibt es zwei Minderheitsanträge, bei Absatz 4 und bei Absatz 5. Es sind zwei Minderheiten Pardini. Der erste Minderheitsantrag verlangt, dass es grundsätzlich beim Abschluss eines Rahmenvertrags mehr Transparenz geben soll und dass die Bedingungen bereits im Vorfeld vollständig deklariert werden. Hier hat sich die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Status quo entschieden und empfiehlt Ihnen, die Minderheit Pardini abzulehnen.

Dasselbe gilt bezüglich des zweiten Antrages der Minderheit Pardini, jenem zu Absatz 5, wobei der Bundesrat gesagt hat, dass die Verwaltung mit dieser Präzisierung oder Einschränkung durchaus leben könnte. Die Kommission ist hier anderer Meinung. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommission, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und keine Änderung vorzunehmen.

Artikel 26 behandelt die Teilnahmebedingungen. Da gibt es drei Minderheitsanträge: Die Minderheit Landolt möchte einen präziseren, klareren Gesetzestext. Der heutige Gesetzestext spricht davon, dass die Auftraggeberin darauf achten muss, dass im Vergabeverfahren die Anbieterin und ihre Subunternehmerinnen die Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Minderheitsantrag Landolt möchte, dass dies "sichergestellt" wird, also eine schärfere Formulierung. Die Kommission war mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen gegen diese zwingende Formulierung der Minderheit. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, beim Text des Bundesrates zu bleiben.

Eine zweite Minderheit, die Minderheit Flückiger Sylvia, verlangt, dass Firmen, die die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt und zusätzlich Finanzhilfen [PAGE 1021] erhalten oder eben hängige Gesuche für Finanzhilfen haben, grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Kommission hatte zwei Bedenken: Das eine Element ist, dass die Definition nicht klar ist und man das nicht scharf trennen kann - also Begriffsschwierigkeit und dann Vollzugsschwierigkeit. Das zweite Element ist, dass die Behörde dies bei ausländischen Mitbewerberinnen und -bewerbern schlicht nicht nachvollziehen kann. Aus diesen Überlegungen hat sie diesen Antrag mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Die letzte Minderheit Bertschy verlangt eine Präzisierung der Nachweisform für die Einhaltung der Teilnahmeberechtigung. Sie verlangt, dass die Selbstdeklaration gestrichen wird, dass man sich nicht mehr auf eine Selbstdeklaration stützt. Die Mehrheit ist nach wie vor der Meinung, dass eine Selbstdeklaration der Unternehmungen zielführend ist, und empfiehlt Ihnen - das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen -, diese Minderheit abzulehnen.