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preparatory:AB 232378

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

In Block 2 geht es um die allgemeinen Grundsätze, die Vergabeverfahren und die Vergabeanforderungen beim Beschaffungswesen. Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheiten Pardini, die ich bereits erläutert habe. Die Minderheit Leutenegger Oberholzer wurde auch schon erläutert. Wir unterstützen auch die Minderheiten Bertschy und Landolt und lehnen die Minderheiten Aeschi Thomas, Vogt und Flückiger Sylvia ab.

Dazu Folgendes: In Artikel 21, wo das freihändige Verfahren beschrieben wird, verlangen die Minderheiten Aeschi Thomas und Vogt Ergänzungen zu diesem freihändigen Verfahren. Konkret soll in Absatz 3 ein Passus zur Wahrung des öffentlichen Interesses der Schweiz angefügt werden. Das tönt zwar sehr gut, aber diese Ergänzung bringt in diesem Kontext gar nichts, weil Absatz 3 explizit nur die Beschaffung von Leistungen für die Landesverteidigung im freihändigen Verfahren regelt, wenn damit der Erhalt von inländischen Unternehmen, die für die Landesverteidigung unerlässlich sind, sichergestellt werden kann. Die Beispiele, die für andere Punkte des öffentlichen Interesses angefügt wurden, sind hier nicht aufgeführt. Absatz 3 referiert auf Artikel 20 Absatz 3, da geht es einzig um die Landesverteidigung. Deshalb kann man diesen Antrag gut ablehnen, er bringt nichts.

Auch Absatz 5 ist nicht zielführend. Schon im Zweckartikel des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen ist festgelegt, dass grundsätzlich Wettbewerb zu schaffen und die Gleichbehandlung der Anbieter zu gewährleisten ist. Das steht dort explizit. Eine spezielle Erwähnung dieser Grundsätze für einen konkreten Anwendungsfall ist nicht nötig. Ausserdem geht es beim freihändigen Verfahren in Artikel 21 ja eben gerade um ein Verfahren ohne Wettbewerb. Wichtig ist aber, dass mit Massnahmen sichergestellt wird, dass eine erhöhte Transparenz über die freihändigen Vergaben herrscht, sodass auch eine indirekte Kontrolle möglich ist.

Das BöB sieht hierzu vor, dass künftig einmal pro Jahr die Listen der Beschaffungen ab 50[NB]000 Franken veröffentlicht werden. Damit erfährt die Öffentlichkeit, welche Anbieter berücksichtigt werden und ob es immer dieselben sind.

Der Antrag der Minderheit Vogt zu Absatz 6 gehört unserer Meinung nach nicht ins Gesetz, sondern könnte in der Verordnung präzisiert werden. Artikel 21 Absatz 2 enthält bereits sehr detaillierte und sehr restriktive Bestimmungen für die freihändige Vergabe.

Und nun komme ich zu Artikel 26, in dem die Teilnahmebedingungen geregelt werden. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist eine Voraussetzung für den Zuschlag für die Leistung und ist sehr wichtig für ein faires Verfahren. Es genügt nicht, dass die Auftraggeberin im Rahmen des Verfahrens und der Erbringung der Leistung nur "darauf achtet", dass die Teilnahmebedingungen, beispielsweise die Bezahlung der fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, erfüllt sind. Wir unterstützen die Minderheit Landolt, die verbindlich verlangt, dass die Auftraggeberin dies "sicherstellt". Ich habe es erwähnt: Es geht zum Beispiel um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, also um erhebliche Sachen.

Bei Absatz 2 folgen wir der Minderheit Bertschy. Für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen braucht es überprüfbare Nachweise. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Selbstdeklaration reicht nicht. Wie die Nachweise genau definiert werden, kann man in der Verordnung regeln.

Und jetzt noch ganz kurz zum Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia zu Absatz 1: Diese Minderheit verlangt den Ausschluss von Anbieterinnen, die "Finanzhilfen erhalten haben". Das lehnen wir ab. Wir haben Dokumentationen dazu erhalten. Es wird dann nicht ganz einfach: Finanzhilfen gibt es auf Kantonsebene, es gibt sie vielleicht sogar auf Gemeindeebene, es gibt sie auf Bundesebene. Es gibt kein zentrales Register, wer welchen Teil woher erhält. Das heisst, es würde eine riesige Bürokratie geschaffen, um das aufzulisten, dann zu schauen, was gerechtfertigt ist und was nicht, und die Auswertung zu machen. Das Beispiel mit der EU ist ein Beispiel, aber es geht eben auch um inländische Unternehmen, und da wird es etwas schwieriger, Frau Flückiger.