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Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · 2002-06-20

Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Es geht in Artikel 86a noch um die letzte Differenz im Bundesgesetz über die politischen Rechte, nämlich betreffend die Informations- und Sensibilisierungskampagnen vor Nationalratswahlen zur Förderung der Stimmbeteiligung und zur ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament. In der Einigungskonferenz wurden drei Anträge eingereicht: Zwei Vermittlungsanträge, ein Antrag Stähelin und ein Antrag Brunner Christiane, die eigentlich beide etwas sehr Ähnliches wollten, nämlich dass man diese Informations- und Sensibilisierungskampagnen auf zwei Perioden, also quasi auf die Zeit vor den Wahlen 2003 und 2007, beschränken und dann die ganze Angelegenheit nochmals anschauen würde; und dann ein Antrag Scherer Marcel, der dem Beschluss des Ständerates zustimmen wollte, keine [PAGE 1070] Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, d. h., Artikel 86a zu streichen. In einem ersten Schritt wurden die beiden Anträge Brunner Christiane und Stähelin einander gegenübergestellt; dabei obsiegte der Antrag Brunner Christiane. In einem zweiten Schritt wurde dann der Antrag Brunner Christiane dem Antrag Scherer Marcel, also dem Antrag auf Streichen des Artikels 86a, gegenübergestellt. Der Antrag Scherer Marcel obsiegte; d. h., der Antrag der Einigungskonferenz ist es, den Artikel 86a zu streichen.

Ich muss Ihnen dabei auch noch bewusst machen, dass die Gesetzesvorlage als Ganzes nicht gültig ist bzw. die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom Tisch ist, sollten Sie dem Antrag der Einigungskonferenz nicht zustimmen. Wenn Sie dem Antrag der Einigungskonferenz zustimmen, wird das geänderte Gesetz auf dem üblichen Weg in Kraft treten.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Einigungskonferenz, dem Antrag auf Streichung von Artikel 86a zuzustimmen.