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AB 232485

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einem Kernpunkt des ganzen Beschaffungsrechts. In Artikel 29 wird festgelegt, was für Kriterien zu beachten sind, bei Artikel 41 wird dann entschieden, wie das zu gewichten ist, das heisst, wie zu entscheiden ist.

Ich komme zuerst zur Frage der Kriterien, die für den Entscheid massgebend sein müssen. Die Kommissionsmehrheit hat klargemacht, dass eben nicht nur Preis und Qualität massgebend sind, sondern dass zusätzliche Kriterien, die für den Auftraggeber relevant sein müssen, zu beachten sind. Ich will das nicht alles aufzählen. Wichtig sind aber vor allem auch die Wirtschaftlichkeit, die Nachhaltigkeit usw.

Die Minderheit Pardini möchte ein zusätzliches Kriterium aufnehmen, nämlich dass man im Nichtstaatsvertragsbereich nicht nur die Ausbildungsanteile berücksichtigen soll, sondern eben auch, wie viele ältere Arbeitnehmende beschäftigt werden. Das ist ein ganz wichtiges Kriterium, und zwar aus folgenden Überlegungen: Sie wissen alle, dass die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz ein grösseres, wenn nicht ein sehr grosses Problem darstellt. Ältere Arbeitnehmende sind etwa anderthalbmal länger arbeitslos als der Durchschnitt der Arbeitslosen. Das ist nach einem langen Arbeitsleben eine entwürdigende Situation. Wir sind sehr wohl gehalten, das auch hier im Vergaberecht zu beachten.

Wenn die Verwaltung jetzt sagt, sie wisse nicht, was ältere Arbeitnehmende sind, dann muss ich nur sagen - das auch an Ihre Adresse, Herr Bundesrat -, es wurden so viele Berichte gemacht, so viele runde Tische, aber es wurde keine Lösung für die älteren Arbeitnehmenden gefunden. Hier hätten wir ein intelligentes Instrument, das man anwenden soll und vor allem auch muss. Ich bitte Sie deshalb, dieses zusätzliche Kriterium hier aufzunehmen.

Ich komme jetzt zur Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 29. Die Minderheit Flückiger Sylvia möchte - und für diesen Antrag wird massiv lobbyiert - in einem neuen Absatz 1bis ein neues Kriterium aufnehmen, wonach man beim Preis auch das Preisniveau des Auslandes beachten soll. Etwas Wolkigeres kann ich mir im Rahmen eines Vergabeprozesses, der sich nach präzisen Kriterien richten soll, gar nicht vorstellen. Damit würde man meines Erachtens der Willkür Tür und Tor öffnen. Wir wären dann wahrscheinlich zu guter Letzt wieder bei den Hinterstubenkartellen von früher. Was würden Sie denn für einen Index nehmen, Frau Flückiger? Es wurde mir mal gesagt, man könnte die Ergänzungsleistungsregelung als Basis nehmen. Das kann ja wohl in einem wirtschaftlichen Kontext nicht Ihr Ernst sein! Oder wären es dann vielleicht irgendwie die Grosshandelspreise oder die Produktionskosten oder was immer? Wie wollen Sie das Problem lösen, wenn man Subunternehmerketten hat? Gibt es dann einen Mischpreis, der zu beachten wäre? Nein, mit solchen Kriterien können wir in einem Gesetz nicht arbeiten.

Zur Frage der Kompatibilität - die WTO-Kompatibilität und die Kompatibilität mit Freihandelsverträgen - des Antrages wird sich, nehme ich an, Herr Bundesrat Maurer ausgiebig äussern. Wir sind überzeugt, dass dieses Kriterium in diesem Gesetz keinen Platz haben darf. Wir bitten Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.

Ich komme jetzt zu Artikel 41 Absatz 1. Hier unterstützt die SP-Fraktion klar die Mehrheit. Wir sind der Ansicht, dass eine gute Lösung vorliegt. Hier wird nämlich geregelt, nach welchen Beurteilungen der Zuschlag vorzunehmen ist. Die Minderheit Walti Beat will zur Fassung des Bundesrates, "das wirtschaftlich günstigste Angebot", zurück. Aber damit wären wir wieder bei dieser Fixierung auf den Preis, und das wollen die Mehrheit und die SP-Fraktion nicht. Wir erachten die Lösung, wie sie die Mehrheit gefunden hat, nämlich "das vorteilhafteste Angebot", als intelligent, weil sie genau diese Flexibilität ermöglicht, dass eben zusätzliche Kriterien beachtet werden können.

Jetzt noch zum Antrag der Minderheit II (Müller Leo) zu Absatz 2, der dem Preis überhaupt keine Rolle mehr zugestehen will: Diesen muss man klar ablehnen; das hat keinen Platz in diesem Beschaffungsgesetz.

Ich komme jetzt noch zu Artikel 49 Absatz 3. Der ist ja nicht bestritten. Es ist ganz wichtig, dass die Kommission - es ist kein Minderheitsantrag gestellt - klargestellt hat, dass die Unterlagen nicht der Geheimhaltung unterliegen. Das ist ein Anliegen, das massgeblich vonseiten des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wie auch der Presse vorgebracht worden ist und sich hat durchsetzen können.

Ich komme jetzt noch zum Einzelantrag Grunder, der Artikel 59 vollständig streichen will. Herr Grunder, das würde heissen, dass die Finanzkontrolle im Monopolbereich keine solche Überprüfung mehr vornehmen könnte. Das kann doch nicht sein! Wenn die Finanzkontrolle feststellt, dass überhöhte Preise zur Auftragsvergabe geführt haben, dann muss sie selbstverständlich intervenieren können. Sie wird das mit einer Verfügung machen, und diese Verfügung wird nachher der gerichtlichen Überprüfung unterstehen. Es ist nicht so, wie Herr Grunder gesagt hat, dass z. B. das Bauwerk dann bereits steht; das ist noch völlig offen, die Intervention kann auch zu einem frühen Zeitpunkt des Vergabeentscheides erfolgen, und dann steht ja auch das Bauwerk noch nicht. Also ich bitte Sie unbedingt, Artikel 59 in der Vorlage zu belassen.[GZ]

Das sind die Positionen der SP-Fraktion.

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