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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-06-14

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion wurde am Tag nach der grandiosen Ablehnung der No-Billag-Initiative lanciert. Sie sollte keinesfalls die fantastische Erleichterung über die klare Ablehnung des Kahlschlags im medialen Service public relativieren, sondern wollte dazu anregen, den Blick in die nächste Geländekammer zu werfen und alles daranzusetzen, dass die Medienvielfalt gestärkt werden kann. Die Aktualität der vergangenen Wochen und Monate macht nämlich deutlich, dass in der schweizerischen Medienlandschaft weiterhin zahlreiche Herausforderungen bestehen, die von grosser Dringlichkeit sind und nach einer Antwort durch die Politik rufen. Im Mai stellte die traditionsreiche Tessiner Tageszeitung "Giornale del Popolo" ihr Erscheinen ein, und vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Westschweizer Tageszeitung "Le Matin" ab diesem Sommer nur noch elektronisch verfügbar sein wird.

Diese zwei Beispiele zeigen, dass sich die Schweizer Medienlandschaft im grössten Umbruch ihrer Geschichte befindet. Die Digitalisierung bedeutet eine Finanzierungskrise, die vor allem die traditionellen Printmedien hart trifft. Auch im Bereich der audiovisuellen Medien könnten der starke Rückgang der linearen Mediennutzung und die Verlagerung der Inhalte auf den Verbreitungskanal Internet in Zukunft zu grossen Herausforderungen führen. Ein zentrales Stichwort in diesem Zusammenhang ist die zunehmende Verbreitung von Medieninhalten über soziale Plattformen. 2017 informierten sich bereits rund 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung hauptsächlich über News Sites oder Social Media wie Facebook oder Youtube.

Der rasante strukturelle Wandel in der Schweizer Medienlandschaft ist kaum aufzuhalten. Hierzu nur einige aufrüttelnde Zahlen: Die Zahl der Tageszeitungen verringerte sich in den vergangenen zehn Jahren gemäss Bundesamt für Statistik um rund 15 Prozent, nämlich von 111 auf 98. Mit dem Ende von "Giornale del Popolo" und "Le Matin" geht diese Entwicklung weiter. Die grössten Regionalzeitungen in der Schweiz verzeichneten zwischen 2001 und 2016 einen Rückgang von 36 auf 28 Titel, also einen Rückgang um 22 Prozent. In den letzten fünf Jahren nahmen die Werbeeinnahmen der Printmedien um rund einen Drittel von 1,6 Milliarden auf 1,1 Milliarden Franken ab.

Eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Studie der Universität Zürich kommt angesichts dieser Entwicklung zum Schluss, dass die Krise des Lokaljournalismus die Demokratie bedrohe. Sie zeigt auf, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Lokalberichterstattung und der Wahlbeteiligung in den Gemeinden besteht: Je weniger die Menschen über das Geschehen in der lokalen Politik wissen, desto eher bleiben sie der Urne fern. Für die Zukunft des stark regional geprägten politischen Systems der Schweiz ist dies ein erschreckender Befund. Gleichzeitig unterstreichen diese Feststellungen die grosse Bedeutung der Medienvielfalt, zu der wir Sorge tragen müssen.

Im Kontext der vorliegenden Motion will ich aber nicht unfair sein. Es ist klar: Die gebührenfinanzierten Medien sind nicht die Ursache, auf jeden Fall nicht die einzige Ursache der Schwierigkeiten der Printmedien. Das derzeitige Modell der Medienfinanzierung führt aber in verschiedenen Bereichen zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichheiten, welche die Probleme privater Anbieter verschärfen. Dies wirkt sich mittel- und langfristig negativ auf die Medienvielfalt und die regionale Verankerung der Schweizer Medienlandschaft aus. Die in der Motion aufgeworfenen Fragen sollen mithelfen, die zahlreichen Herausforderungen, die sich heute und in Zukunft im schweizerischen Mediensystem stellen, zielgerichtet anzunehmen und überzeugende Antworten zu finden.

Der Bundesrat macht in seiner Antwort auf meinen Vorstoss deutlich, dass die Anliegen in der laufenden Ausarbeitung des neuen Gesetzes über elektronische Medien geprüft werden und teilweise in diese einfliessen sollen. Er anerkennt damit den medienpolitischen Handlungsbedarf. Ich danke dem Bundesrat für seine ausführliche Antwort und erlaube mir, kurz auf die wichtigsten drei Punkte einzugehen:

1. Eine Stärkung der indirekten Presseförderung ist zwingend notwendig. Das deutliche Resultat der Abstimmung über die No-Billag-Initiative zeigt auf, dass die Bevölkerung nach wie vor grossen Wert auf die Verfügbarkeit eines fundierten und qualitativ hochstehenden Journalismus legt. Eine solche Berichterstattung ist insbesondere auf regionaler Ebene für eine funktionierende Demokratie unerlässlich. Es müssen deswegen dringend Wege gefunden werden, um die regionalen Printmedien, die im Sinne eines medialen Service public einen ganz wichtigen Informationsauftrag wahrnehmen, analog zu den gebührenfinanzierten regionalen Printmedien zu unterstützen. Die 34 regionalen Radio- und Fernsehsender sollen in Zukunft mit bis zu 80 Millionen Franken unterstützt werden, und die SRG soll zu Recht weiterhin weitgehend über Gebühren finanziert werden. Die abonnierten Tageszeitungen, die für die Stimmbürgerinnen und -bürger gerade regional die wichtigste Informationsquelle sind und täglich von 3,5 Millionen Leserinnen und Lesern genutzt werden, erhalten bisher hingegen nur gerade 30 Millionen Franken indirekte Presseförderung. Unterstützt werden nur Zeitungen mit kleiner Auflage, die über das reguläre Postnetz zugestellt werden. Dieses Missverhältnis gilt es zu korrigieren.

Die Antwort des Bundesrates auf diese zentrale Herausforderung befriedigt mich nicht. Eine Stärkung der indirekten Presseförderung ist ein geeigneter Weg, die regionalen Printmedien zu unterstützen, ohne dass damit die Unabhängigkeit tangiert wird, wie das bei einer allgemeinen und direkten Presseförderung der Fall sein könnte. Der Verweis auf den im Postgesetz festgelegten Höchstbetrag für die indirekte Presseförderung scheint mir nicht stichhaltig. Angesichts des rasanten Wandels ist offensichtlich, dass eine Neuausrichtung der indirekten Presseförderung, die den heutigen Bedürfnissen entspricht, in die Wege geleitet werden muss, beispielsweise unter Berücksichtigung der Umstellung auf digitale Modelle. Es ist am Bundesrat, dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Abwarten ist in Bezug auf diese zentrale medienpolitische Herausforderung keine Option.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, Frau Bundesrätin Leuthard die folgende Frage zu stellen: Beabsichtigt sie, diesen zentralen Punkt im Rahmen des Gesetzes über die elektronischen Medien zu lösen? Je nach Gehalt der Diskussion und je nach Antwort behalte ich mir vor, die Motion allenfalls zurückzuziehen und eventuell ein entsprechendes Postulat einzureichen.

2. Das publizistische Online-Angebot der gebührenfinanzierten Medien gräbt den Printmedien das Wasser ab. Der Verband Schweizer Medien hat uns am vergangenen 6. Juni einen fiktiven sogenannten "Leutschenbach-Anzeiger" geschickt, um uns darauf aufmerksam zu machen, dass die gebührenfinanzierte SRG jeden Tag eine digitale Gratiszeitung produziert.

Damit konkurrenziert die SRG direkt die Schweizer Zeitungen und Zeitschriften, schlussfolgert der VSM, und eine direkte Konkurrenz mit Textinhalten im Internet ist für die [PAGE 561] Schweizer Presse existenzgefährdend. Zahlreiche Printmedien entwickeln nämlich derzeit neue, auf digitale Abonnemente ausgerichtete Finanzierungsmodelle. Diese Umstellung, die für die traditionellen Printmedien überlebenswichtig ist, kann nur gelingen, wenn die direkte Konkurrenzierung durch gebührenfinanzierte Online-Portale der SRG und audiovisuelle Printmedien eingeschränkt wird. Ich meine, dass diese Illustration der Problematik uns aufrütteln muss. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf meine Motion, dass er im Rahmen des Gesetzes über elektronische Medien "geeignete Massnahmen zum Schutz der Presse vorschlagen" will. Auch hier werde ich mit Interesse den bald zu erwartenden Vernehmlassungsentwurf lesen.

3. Plafonierung der Gebühreneinnahmen und keine übermässige Expansion auf dem SRG-Werbemarkt: Auch diese Punkte will der Bundesrat im Rahmen des Gesetzes über elektronische Medien erörtern und lösen. So will er im Rahmen der neuen Mediengesetzgebung, wie in der Motion gefordert, eine dauerhafte Plafonierung festlegen. Es ist zudem zu begrüssen, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion die geforderte Rücksichtnahme der gebührenfinanzierten Medien auf die Presse bestätigt. Ich meine, dass auch im Bereich Werbung ein innovativer Geist wehen soll. So will ich mich nicht ausschliesslich auf Werbebeschränkungen versteifen. Warum nicht auch eine gewisse Aufteilung der Werbeeinnahmen zwischen SRG und privaten Medien ins Auge fassen? Ich glaube, wir sind gut beraten, in dieser Phase unsere Scheuklappen abzuwerfen.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Die in der Motion verlangten medienpolitischen Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, um die Medienvielfalt im digitalen Zeitalter sicherzustellen. Die regional verankerte Medienvielfalt stellt eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie dar. Es ist an der Zeit, gewisse Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu beheben, bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und die Voraussetzungen zu schaffen, damit ein ausgewogener, sowohl auf privaten wie auch auf öffentlichen Angeboten beruhender medialer Service public bestehen kann.

Ich nehme mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Bundesrat bereit ist, den Grossteil der aufgeworfenen Fragen im Rahmen des neuen Gesetzes über elektronischen Medien zu behandeln. Damit könnte ich meine Motion als erfüllt betrachten und sie zurückziehen. Der für mich zentrale Punkt der indirekten Presseförderung müsste aber ebenfalls im Mediengesetz behandelt werden. Ich schlage daher vor, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Diskussion zur Motion fortzusetzen. Ich behalte mir aber vor, nach der Diskussion im Plenum und nach Beantwortung meiner Frage durch Frau Bundesrätin Leuthard die Motion allenfalls zurückzuziehen.