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Vogler Karl · Nationalrat · 2018-06-14

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Wir haben eine komplexe und grosse Vorlage vor uns. Eine Vorlage, die fordert, die selbst für Spezialistinnen und Spezialisten anspruchsvoll ist und die einem Milizparlament wohl auch seine Grenzen bewusst macht. Zu bewältigen sind solche Revisionen unter anderem auch, weil uns aus der Verwaltung Fachleute unterstützen, welche hervorragende Arbeit leisten. Auch das sei hier einmal gesagt.

Der Umfang und die Vielschichtigkeit dieser Revision hält die CVP-Fraktion jedenfalls nicht davon ab, auf sie einzutreten und die Rückweisung abzulehnen. Das war nicht immer so. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte die CVP, zusammen mit verschiedenen Wirtschafts- und Branchenverbänden, den Vorentwurf abgelehnt. Der Bundesrat nahm die Bedenken der Wirtschaft aber ernst und verzichtete auf verschiedene Punkte, welche in der Vernehmlassung stark kritisiert worden waren; ich verweise auf die Seiten 422ff. der Botschaft.

Mit verschiedenen in der Folge vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerungen einerseits und Korrekturen andererseits, welche von der RK-NR vorgenommen wurden, präsentiert sich die Vorlage als klar im Interesse der Wirtschaft. Nichteintreten oder Rückweisung wäre eine verpasste Chance. Einige wenige Stichworte in diesem Zusammenhang:

1.[NB]Die Währung für das Aktienkapital: Das Aktienkapital kann neu auch auf eine ausländische Währung lauten. Das ist unter anderem für eine Aktiengesellschaft interessant, die schwergewichtig in einem anderen Land tätig ist, beispielsweise im süddeutschen Raum. Entsprechend können die Generalversammlung und der Verwaltungsrat vollständig in dieser Währung agieren, beispielsweise im Rahmen der Gründung.

2.[NB]Beschlussfassung der Generalversammlung und Digitalisierung: Neu sind Zirkularbeschlüsse auch für die Generalversammlung zulässig, was die schriftliche Durchführung einer Generalversammlung ermöglicht. Gleichzeitig wird der Einsatz der elektronischen Mittel für die Generalversammlung geregelt. Gemäss Artikel 701d wird sogar die Durchführung einer virtuellen Generalversammlung möglich.

3.[NB]Flexibilisierung der Eigenkapitalfinanzierung: Das neu geschaffene Kapitalband ermächtigt den Verwaltungsrat, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen. Damit können die Unternehmen ihr Eigenkapital situationsgerecht anpassen. Neu soll unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise auch die Ausschüttung einer Zwischendividende möglich sein.

4.[NB]Erleichterungen bei der Sanierung von Aktiengesellschaften: Mit den vorgesehenen Neuerungen sollen möglichst frühzeitig Sanierungsschritte erfolgen. Gleichzeitig soll das Bewusstsein des Verwaltungsrates bezüglich Liquidität und Kapitaldeckung geschärft werden, indem dessen Handlungsspielräume erweitert und seine Pflichten konkretisiert werden.

5.[NB]Schiedsgerichte: Die Gesellschaften können für aktienrechtliche Streitigkeiten neu Schiedsgerichte einsetzen und so rasch und fachkundig ihre Streitigkeiten regeln.

Dann hat die Kommission verschiedene Korrekturen vorgenommen, die gleichfalls im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz sind. Ich erwähne die Streichung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verschärfungen den Verwaltungsrat betreffend, etwa die Regelung in Bezug auf die Interessenkonflikte. Ich erwähne aber auch die Einführung der Loyalitätsaktien. Loyalitätsaktien ermöglichen es den Gesellschaften, längerfristiges Engagement in Unternehmen zu honorieren und zu begünstigen. In vielen Bereichen geht es ganz einfach auch um technische Korrekturen, um Flexibilisierungen, um Erleichterungen und um Anpassungen, die der heutigen Praxis entsprechen. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen.

Dann hat die Abspaltung des Rechnungslegungsrechts zu gewissen Unstimmigkeiten geführt, die jetzt hier bereinigt werden. Notwendigerweise werden - es wurde gesagt - die Bestimmungen der Vegüv in das Gesetz überführt, das aber notabene ohne jede Ausdehnung auf die KMU, aber auch ohne Verschärfungen für die börsenkotierten Aktiengesellschaften.

Als Zwischenergebnis stelle ich namens unserer Fraktion fest: Die Revision schafft einerseits für die Unternehmen Klärung, Vereinfachungen, auch Flexibilisierungen wie auch neue Möglichkeiten überhaupt. Die Vorlage bringt das Schweizer Aktienrecht im internationalen Vergleich wieder auf die Höhe der Zeit. Zudem - das scheint mir ebenfalls sehr wichtig, und es wurde ebenfalls gesagt -: Die Revision macht bei den Unternehmen keine Anpassung der Statuten notwendig.

Andererseits, und da muss man aufpassen, dürfen vermeintliche Erleichterungen und Liberalisierungen nicht ins Gegenteil kippen oder mit nicht erwünschten Nebenwirkungen verbunden sein. Zwei Stichworte dazu: die Abschaffung der öffentlichen Beurkundung für sogenannt einfach strukturierte Unternehmen oder die Reduktion des Mindestnennwertes auf unter einen Rappen. Ich verweise dazu unter anderem auf einen sehr illustrativen Artikel in der "NZZ" von letzter Woche mit dem Titel "Raubritter-Konkurse verursachen Schäden in Milliardenhöhe". In diesem warnen die Strafverfolgungsbehörden eindringlich vor einer Abschaffung der öffentlichen Beurkundung vereinfacht strukturierter Unternehmen und einer weiteren Herabsetzung des Mindestnennwerts.

Bevor meine Kollegin Andrea Gmür-Schönenberger das Fraktionsvotum zum Eintreten beendet, erlauben Sie mir an dieser Stelle noch zwei, drei kurze Sätze zum indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungs-Initiative. Der indirekte Gegenentwurf wurde im Bewusstsein erarbeitet, dass die Initiative sehr breit abgestützt ist, diese in der Öffentlichkeit grosse Unterstützung geniesst und unsere Schwesterkommission die RK-NR ermuntert hat, im Rahmen der Aktienrechtsreform einen Gegenentwurf zu prüfen, einen Gegenentwurf, der festhält, was für viele Unternehmungen bereits heute selbstverständlich ist - Stichwort Sorgfaltsprüfung - und präzisiert und einschränkt, was bereits heute gilt - Stichwort Haftung für die Töchter. Wir kommen in Block 1 darauf zurück.

Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Bei der Frage der Abspaltung des indirekten Gegenentwurfes wird unsere Fraktion dem Einzelantrag Bigler folgen.