Müller Damian · Ständerat · 2018-06-14
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Zuerst einmal möchte ich dem Bundesrat für seine Stellungnahme danken. Sie überrascht mich aber nicht. Dass der Bundesrat dem Ensi als einer seiner Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit und Sicherung einen Persilschein ausstellt, war nicht anders zu erwarten. Auch das Bestreben des Bundesrates, Gesetze und Verordnungen so unmissverständlich wie möglich zu fassen, ist löblich und an sich auch zu unterstützen. Nun ist ihm dies genau bei der Festlegung der Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken, also beim Mass, wie viel Radioaktivität bei einem Störfall aus einem Kernkraftwerk austreten darf, offensichtlich nicht gelungen. Die Verunsicherung, die die Teilrevision der Kernenergieverordnung ausgelöst hat, ist jedenfalls gross und geht weit über den Kreis der in diesen Fragen üblichen Verdächtigen hinaus, womit ich die Umweltverbände meine. Wie sonst wäre zu erklären, dass fast die Hälfte aller Schweizer Kantone in der Vernehmlassung Einwände gegen diese Totalrevision formulieren oder sie sogar zurückweisen?
Die Vernehmlassung zur Revision hat gezeigt, dass eine Mehrheit der Kantone, die Stellung genommen haben, und die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr eine Sistierung der Revision fordern. Diese Kantone sind Bern, Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Schwyz, Tessin, Uri, Waadt und Wallis. Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden fordern das Abwarten des Gerichtsentscheides, auf den im Postulat verwiesen wird. Auch die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz hält die in der Revision vorgeschlagenen Dosisgrenzwerte für nicht angemessen und fordert eine ausführliche Begründung dieser Revision. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Luzern und Zürich fordern weitere Überprüfungen betreffend Strahlenschutz im Rahmen des vorliegenden Postulates. Solothurn wie auch der Kanton Freiburg sind ebenfalls zurückhaltend. Somit sind wir bei über 16 Kantonen, und als Ständeräte stehen wir in der Pflicht bezüglich dessen, was die Kantone fordern.
Weiter erwähne ich auch die Mediziner, die sagen, die Revision der Verordnung im Kernenergiebereich, die ab 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, sei aus ärztlicher Sicht klar abzulehnen, da sie den Strahlenschutz der Bevölkerung im Vergleich zur aktuell geltenden gesetzlichen Regelung bei einem nicht einmal sehr seltenen Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk massiv schwächt. Und auch die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz, die den Bundesrat genau in solchen Fragen beraten sollte - bevor ein Entwurf für eine Revision in die Vernehmlassung geschickt wird -, ist der Meinung, der vom Bundesrat in der Revision vorgeschlagene Dosisgrenzwert sei "nicht angemessen".
Opposition gegen diese Verordnung kommt aber nicht nur von medizinischer Seite. Auch der Zürcher Anwaltsverband formuliert grosse rechtsstaatliche Bedenken gegenüber der Totalrevision, welche die Vorsteherin des UVEK damit begründete, es müsse wieder Rechtssicherheit hergestellt werden, da die Verfügung des Ensi beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden sei. Der Zürcher Anwaltsverband argumentiert: "Ist eine konkrete Streitfrage Gegenstand eines hängigen Gerichtsverfahrens, kommt die Aufgabe, Rechtssicherheit herzustellen, in erster Linie den Gerichten zu." Weiter unten musste ich lesen: "Die Änderung der rechtlichen Grundlagen während eines Verfahrens mit dem Zweck, den Verfahrensausgang zu beeinflussen, untergräbt die Rechtssicherheit und damit einen der rechtsstaatlichen Grundpfeiler. Sie untergräbt auch das Vertrauen, das im Rechtsstaat gegenüber den Durchsetzungsinstrumenten gilt." Ich frage mich allen Ernstes, wieso der Bundesrat nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes abwarten will und in dieser Sache eine solche Eile an den Tag legt. Das ist für mich und viele andere schlicht unverständlich und nicht nachvollziehbar.
Ebenso wenig ist es nachvollziehbar, wenn nun von anderer Seite gesagt wird, mein Postulat führe zu einer weiteren Verzögerung dieses Prozesses, da das Bundesverwaltungsgericht erst entscheiden könne, wenn das von mir verlangte Zusatzgutachten vorliege. Das ist natürlich nichts anderes als eine Nebelpetarde. Denn das Gericht entscheidet selbstständig und unabhängig. Es wäre ja noch schöner, wenn jede Forderung nach einer zusätzlichen Expertise zu verzögerten Gerichtsverfahren führen würde. Da würden ja auf Teufel komm raus immer wieder neue Expertisen verlangt, und es käme kaum je mehr ein Urteil zustande.
Warum habe ich das Postulat überhaupt eingereicht? Ich bin ja weiss Gott kein Gegner der Kernenergie, aber in Fragen rund um die Kernenergie und insbesondere in Fragen betreffend Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken darf es meiner Ansicht nach nicht den Hauch eines Zweifels geben.
Jeder Zweifel, jede Unklarheit ist Gift für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Politik - und dieses Vertrauen darf aus meiner Sicht nicht strapaziert werden. Im Gegenteil, wir als politisch Verantwortliche haben alles zu tun und dafür zu sorgen, dass die grösstmögliche Sicherheit bezüglich der Kernkraft besteht. Es geht hier um uns, aber auch um unsere Enkelkinder und um die Glaubwürdigkeit der eingeschlagenen Politik. Ich erwähne nochmals: Wenn die Kantone eine solch klare Stellungnahme abgeben, wir auch immer wieder den Kantonen die Kompetenz geben wollen und sie diese nun wahrnehmen, dann frage ich mich wirklich, ob dieses System, der Weg, der hier eingeschlagen wurde, der richtige ist.
Genau deshalb beantrage ich Ihnen, die im Postulat formulierten Fragen im Rahmen einer unabhängigen Expertise klären zu lassen, und ich bitte Sie um Zustimmung zu meinem Postulat.