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Germann Hannes · Ständerat · 2018-06-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-14

Wortprotokoll

Ich äussere mich, allerdings als Nichtkommissionsmitglied, zu dieser Standesinitiative nicht nur, weil sie aus meinem Kanton kommt - das auch -, sondern auch, weil ich, wie Sie wissen, Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes bin. Ich habe also ein doppeltes [PAGE 574] Interesse daran, dass man sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Das hat Ihre Kommission für Rechtsfragen gemacht. Sie hat der Initiative in der ersten Runde Folge gegeben, ist aber dann aufgrund der Entwicklung im Nationalrat offenbar zu einer anderen Meinung gekommen. Ich darf Ihnen aber sagen, Herr Jositsch: Sie lagen das erste Mal völlig richtig, als dieser Initiative in der Kommission Folge gegeben wurde.

Herr Minder hat es jetzt ausgezeichnet ausgeführt: Das Bundesgericht stellt ja in seinem Urteil ausschliesslich auf die finanziellen Interessen ab, die eine Gemeinde haben könnte, wenn die Lösung teuer wäre und sie dann gegen diese angeordnete Massnahme opponieren würde. Auch das wäre noch kein Weltuntergang! Wichtig bei den Kesb-Entscheiden scheint mir einfach, dass keine aufschiebende Wirkung da ist. Die Entscheide müssen rasch erfolgen. Das ist ähnlich wie beim fürsorgerischen Freiheitsentzug: Wenn es da zuerst noch lange Verfahrensaustausche gibt, dann ist das wahrscheinlich nicht zielführend.

Worum geht es letztlich? Wenn Sie dieser Initiative keine Folge geben, verweigern Sie den Gemeinden das Recht, gegen eine Verfügung eine Einsprache zu erheben. Wo gibt es das? Herr Jositsch, sagen Sie mir, wo jemand keine Beschwerdemöglichkeit hat! Ich kann selbst gegen eine Parkbusse von 40 Franken Einsprache erheben. Ich mache das nicht, weil ich weiss, dass es nachher 400 Franken kostet. Ein kleiner Gauner, ein Mörder, ein Schwerverbrecher, ein Verwahrter, ein Sexualstraftäter - jeder Mensch in diesem Land hat die Möglichkeit, gegen einen Entscheid zu intervenieren, Einsprache zu erheben und eine Überprüfung zu verlangen. Nur ausgerechnet einer staatlichen Institution der föderativen Ebene von Gemeinden und Städten wollen Sie diese Möglichkeit verweigern!

Auch wenn ich die bundesgerichtliche Begründung einigermassen nachvollziehen kann, muss gesagt sein: Es ist trotzdem unbefriedigend, die berechtigten finanziellen Interessen des kostenpflichtigen Gemeinwesens einfach ausser Acht zu lassen.

Was mich aber noch viel mehr stört, ist, dass diese Praxis dazu führt, dass es in vielen Fällen niemanden gibt, der den Beschluss der Kesb im Interesse der betroffenen Person - und das kann in diesem Fall durchaus ein Kind sein; das ist es ja auch oft - hinterfragt und einer gerichtlichen Überprüfung zukommen lässt. Sie wissen es ganz genau: Keine Behörde arbeitet fehlerfrei. Keine Behörde ist unfehlbar, auch die Kesb nicht. Aber wenn es in diesem Land, ausgerechnet in unserer Vorzeigedemokratie, verboten sein soll, einen Entscheid einer Behörde überhaupt nur zu hinterfragen, dann stimmt etwas nicht mehr. Da muss ich sagen: Das erinnert mich schwer an die aufgearbeitete Geschichte der administrativen Verwahrung. Vielleicht wäre es dort auch gut gewesen, es hätten einmal gerichtliche Instanzen besser hingeschaut und Überprüfungen gemacht.

Ausgerechnet in diesen schwerwiegenden Fällen soll keine fachliche Überprüfung möglich sein, und vor allem keine Überprüfung der Verhältnismässigkeit der finanziellen Auswirkungen. Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde kann das machen. Meine Gemeinde wurde auch schon kostenpflichtig für einen auswärtigen Bürger. Er hat zwar in der Gemeinde noch nie einen Franken Steuern bezahlt. Eine Zürcher Gemeinde aus dem Speckgürtel hat dann angeordnet: 5200 Franken pro Monat für eine einzelne Person. Wir haben dagegen interveniert, und plötzlich ging es auch wesentlich günstiger und vielleicht erst noch besser.

Es macht doch einfach keinen Sinn, dass man erstinstanzliche Entscheide einer Behörde nicht anfechten darf, nicht einmal infrage stellen darf. Das gibt ein "Gschmäckle" einer allmächtigen Behörde. Das will ich nicht in diesem Land, auch wenn ich der Kesb im Grossen und Ganzen gute Arbeit attestiere in einem sehr, sehr schwierigen und anspruchsvollen Umfeld. Aber das Vertrauen in die Kesb kann nur vollumfänglich zurückgewonnen werden, wenn man auch die Möglichkeit hat, überhaupt Fragen zu stellen respektive Entscheide zu hinterfragen und überprüfen zu lassen.

Ich bitte Sie: Lassen Sie sich jetzt diese Chance nicht entgehen! Die Standesinitiative bietet die Gelegenheit, sich dieser Thematik anzunehmen und massvolle Verbesserungen anzubringen.