Engler Stefan · Ständerat · 2018-06-14
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ich habe Sympathie für das mit der parlamentarischen Initiative formulierte Anliegen. Es ist ja bekanntlich einfacher, neue Gesetze zu beschliessen, als alte Regelungen ausser Kraft zu setzen. Ich habe es jedenfalls in den sieben Jahren, in denen ich hier sein darf, noch nie erlebt, dass wir ein altes Gesetz ausser Kraft gesetzt hätten, aber in dieser Zeit haben wir viele neue geschaffen. Insofern nimmt die parlamentarische Initiative das Thema einer Regulierungsbremse auf, in der Form, dass immer dann, wenn ein neues Gesetz geschaffen wird, ein altes verschwinden soll.
Der Vergleich mit umliegenden Staaten wie Italien, Frankreich, Spanien, Litauen, Portugal, die alle Formen einer[NB]solchen "One in, one out"-Regel kennen - Grossbritannien[NB]kennt sogar die Regel "one in, two out", wonach für[NB]jedes[NB]neue Gesetz zwei andere ausser Kraft gesetzt werden -, zeigt zwar, dass es möglich ist. Aber ich bin mit Kollege Stöckli einverstanden: Aufgrund unserer institutionellen Verschiedenartigkeit und der direktdemokratischen Abhängigkeiten lässt sich das nicht eins zu eins miteinander vergleichen. Wir haben höhere rechtsstaatliche Anforderungen, indem auch jede Ausserkraftsetzung eines Gesetzes einem Referendum unterläge und wohl auch einer verfassungsrechtlichen Anpassung bedürfte.
Trotzdem meine ich, diese Art der Regulierungsbremse müsste weiter vertieft werden können. Das kann man nur, wenn man der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge gibt.
Ich möchte da auf einen Kommentar von Georg Müller, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, aufmerksam machen, welcher in der "NZZ" einen Vorschlag für eine wirkungsvolle Regulierungsbremse formuliert hat, indem man den Bundesrat verpflichten könnte, periodisch - vielleicht alle fünf Jahre - die gesamte Rechtsordnung oder bestimmte Teile davon systematisch daraufhin zu überprüfen, ob sie überflüssige oder unverhältnismässig belastende Regulierungen enthalten. Der Bundesrat müsste dann zwingend der Bundesversammlung Anträge zur Änderung oder Aufhebung von Gesetzen oder einzelnen Bestimmungen unterbreiten.
Das könnte eine Folge dieser parlamentarischen Initiative sein, wenn man sie weiterverfolgt, nämlich dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, verpflichtend periodisch Bericht zu erstatten, was sich überlebt hat, was nicht mehr nötig ist, wo Kosten und Nutzen nicht übereinstimmen, wo die mit der Gesetzgebung erhofften Wirkungen nicht eingetreten sind und wo die Kosten für die Umsetzung für die Wirtschaft lähmend sind bzw. wo die Bürokratie in einem schlechten Verhältnis zur beabsichtigten Wirkung steht.
Ich bin der Meinung, man sollte dieser parlamentarischen Initiative, die die Regulierung bremsen will, noch eine zweite Chance geben.