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Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-06-14

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte mich jenen anschliessen, die die Form der Debatte infrage stellen. Ich habe rund fünf Minuten für neun Minderheiten zur Verfügung. Ich finde, dass das dem Geschäft nicht gerecht wird. Ich bitte das Büro, sich zu überlegen, ob diese Form der Debatte der Würde des Parlamentes gerecht wird. Ich bezweifle das sehr.

Nun inhaltlich: Wir sind im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Statuteninhalte. Meine Minderheiten möchten den Aktionärinnen und Aktionären mehr Transparenz gewähren. So verlange ich mit der Minderheit zu Artikel 626 Absatz 2 Ziffer 5 des Obligationenrechts, es sei das maximal zulässige Verhältnis zwischen fixer Vergütung und der gesamten Vergütung je für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat in den Statuten festzuschreiben. Des Weiteren möchte ich, dass die Statuten auch hier im Sinne einer möglichst transparenten Geschäftsführung für die Aktionärinnen und Aktionäre sind. Was Rückerstattungen betrifft, soll man bei Artikel 678 Absatz 4 beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Eine Mehrheit der Kommission möchte diesen Artikel aufweichen.

Bei Artikel 678 - wir sind immer noch bei der Rückvergütung und den Ansprüchen, die aus Konkursen erwachsen - möchte ich bei Absatz 6 den Antrag der Mehrheit, dass im Konkurs der Gesellschaft Artikel 757 nur sinngemäss zur Anwendung kommt, streichen. Mein Anliegen ist es, dass die Ansprüche bei Konkurs zwingend zur Anwendung kommen, wie das in Artikel 757 festgelegt ist. Ich möchte keine Aufweichung, ich möchte nicht, dass nur eine sinngemässe Anwendung dieser Bestimmung im Gesetz festgeschrieben ist: Der Artikel soll zwingend umgesetzt werden. Die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, bei Fehlverhalten von Führungspersonen auf diese Regress nehmen zu können.

Weiter verlangt meine Minderheit bei Artikel 712 Absatz 1 Folgendes: "Die Generalversammlung wählt eines der Mitglieder des Verwaltungsrates zum Präsidenten. Dessen Amtsdauer endet spätestens mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung". Ich möchte festlegen, dass die Aktionärinnen und Aktionäre das Präsidium wählen und nicht der Verwaltungsrat selber, wie das oft der Fall ist. Die Aktionärinnen und Aktionäre sollen grundsätzlich die oberste Verantwortung definieren können, und das soll so auch in den Statuten festgelegt werden. Bei Artikel 717 verlange ich grundsätzlich auch, dass bei den Bezügen, insbesondere bei der Festlegung der Vergütung, dafür gesorgt werden muss, dass diese sowohl mit der wirtschaftlichen Lage als auch mit dem dauernden Gedeihen des Unternehmens in Einklang stehen. Es kann nicht sein - und das war eigentlich auch der Sinn der Abzocker-Initiative, die wir in diesem Gesetzesprozess umsetzen wollen -, dass man die Bezüge nicht in ein Verhältnis zum Gedeihen des Unternehmens stellt. Wir wollen verhindern, dass horrende Löhne - wenn man da noch von Löhnen sprechen kann - festgelegt werden, ohne dass dabei berücksichtigt wird, ob das Unternehmen prosperiert oder nicht. Es kann nicht sein, dass die Vergütung der Spitzenleute in der Gesellschaft nicht in einem Konnex zur Entwicklung der Gesellschaft steht, wie das übrigens bei allen KMU der Fall ist. Ich bin dann gespannt, wie die KMU-Vertreter der rechten Ratsseite darüber entscheiden und ob nicht auch sie der Meinung sind, dass die Entschädigung grundsätzlich immer auch mit der gesunden Entwicklung in Zusammenhang stehen muss und es nicht dazu kommen darf, dass horrende Saläre ausbezahlt werden, obschon dies dem Unternehmen schadet.

Auch bei Artikel 734a verlangen wir mehr Transparenz, nämlich dass für die Geschäftsleitung auch der "auf jedes Mitglied entfallende Betrag" deklariert wird. Es sollen nicht globale Summen publiziert werden, aus denen man nicht eruieren kann, wer wie viel kriegt. Auch hier, glaube ich, haben die Aktionärinnen und Aktionäre einen Anspruch auf mehr Transparenz.

Wir beantragen weiter bei Artikel 734a, was die "Vergütungen an den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat" anbelangt, eine Präzisierung von Absatz 2 Ziffer 4. Dort möchten wir, dass die Wandel- und Optionsrechte, wenn sie schon aufgeführt werden, zum Marktwert aufgeführt werden. Das ist die entscheidende Grösse. Damit schafft man, auch hier wiederum, Transparenz. So weiss man, wie viel Geld diesen Managerinnen und Managern in Form von Wandel-und Optionsrechten zugutekommt. All diese Minderheitsanträge führen eigentlich dazu, dass man immer transparent ein sauberes Verhältnis zwischen den Vergütungen und den Begünstigten herstellen kann.

Das will auch mein Minderheitsantrag zu Artikel 735 erreichen. Ich möchte mit diesem Antrag verhindern, dass prospektive Abstimmungen über variable Vergütungen zulässig bleiben. Es ist für mich ein nichtnachvollziehbarer Prozess an Generalversammlungen, dass man prospektiv - prospektiv - über Vergütungen von Managern und Verwaltungsräten abstimmt, ohne zu wissen, wie die reale Entwicklung des Unternehmens ist. Dass man prospektiv über Vergütungen abstimmt, dass prospektive Vergütungen zugelassen werden, das soll verboten werden. Die Aktionäre haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass sie über die reale Situation des Betriebes in Kenntnis gesetzt werden und in Kenntnis dieser die Vergütungen bestimmen - und eben nicht prospektiv auf mögliche Entwicklungen des Unternehmens. Ich kenne kein KMU, ich kenne keine Firmen, hier geht es um Bonifikationen, die die Löhne des Managements grundsätzlich im Voraus festsetzen, ohne zu wissen, wie sich das Unternehmen [PAGE 1085] entwickeln wird. Auch hier wieder: Es braucht eine Relation zwischen der effektiven Entwicklung der Unternehmung und einer gesunden Entschädigung.

Auch hier hatten wir in der Vergangenheit Exzesse. Sie führen dann zu Schlagzeilen, dass Unternehmen Milliarden von Franken Verluste schreiben und gleichwohl Boni im Umfang von Millionen von Franken ausbezahlt werden. Das darf nicht sein, das ist unschweizerisch und für unsere Wirtschaft auch schädlich, für den Ruf, die Reputation der Wirtschaft. Die Abzocker-Initiative hat es gezeigt, die Schweizer Bevölkerung hat es satt, dass man Managern goldene Fallschirme und horrende Entschädigungen verspricht, obschon die Unternehmungen zum Teil defizitär sind.

Weiter gibt es einen Minderheitsantrag, der das BVG anbelangt - es ist meine letzte Minderheit bei diesem Block. Es geht um Transparenz für die Versicherten bei der beruflichen Vorsorge. Wir möchten, dass in Artikel 71b, Berichterstattung und Offenlegung betreffend die Stimmpflicht, festgelegt wird, dass dies den Versicherten "jährlich in einem detaillierten Bericht" zwingend offengelegt wird. Es ist wichtig, dass die Versicherten wissen, wie ihre Pensionskassen an den Aktionärsversammlungen jeweils stimmen. Denn eigentlich stimmen diese Pensionskassen über das Vermögen der Versicherten ab, und eine detaillierte Auskunftspflicht ist das absolute Minimum - Herr Walti, Sie können noch lange das Ganze verneinen wollen. Es ist grundsätzlich das Recht eines jeden Versicherten, eines jeden Arbeitnehmers zu wissen, wie seine Pensionskasse abstimmt. Den Schummeleien, die gegen die Interessen der Versicherten geschehen, wollen wir einen Riegel vorschieben. Heute haben Sie die Gelegenheit dazu - mit der Unterstützung meines Minderheitsantrages zu Artikel 71b BVG. Vielen Dank dem Präsidenten, dass er mir ein klein wenig mehr Zeit gegeben hat, als ich ursprünglich eigentlich hatte.