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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-14

Wortprotokoll

Es gibt in unserem Land viele bestens qualifizierte Frauen, die gute und wichtige Arbeit leisten. Aber dort, wo es um viel Geld geht, dort, wo es entsprechend um viel Macht geht, wo es um viele Angestellte geht und um Entscheide, die für viele Menschen ausschlaggebend sind, sind die Frauen in unserem Land praktisch abwesend.

Ich habe heute Morgen erwähnt, dass bei den hundert grössten Unternehmen in der Schweiz acht von zehn Verwaltungsratsmitgliedern Männer sind, und in den Geschäftsleitungen sind neun von zehn Mitgliedern Männer. Nachdem heute gesagt wurde, ja, es gebe jetzt Druck, und der Druck wirke, dann muss ich Ihnen leider sagen, dass der Frauenanteil in den letzten beiden Jahren in den Geschäftsleitungen dieser grossen Unternehmen nicht gestiegen, sondern gesunken ist. Oder umgekehrt gesagt: Der Männeranteil ist von 92 auf 93 Prozent gestiegen; von Fortschritt keine Spur. Wenn wir dann noch schauen, was für neue Geschäftsleitungsmitglieder angestellt worden sind, dann muss ich Ihnen sagen: Vor zwei Jahren waren es 79 Prozent Männer, im letzten Jahr waren es 92 Prozent Männer - bei den neu angestellten Geschäftsleitungsmitgliedern.

Dass unter diesen Bedingungen der Bundesrat und Ihre Kommission zum Schluss gekommen sind, dass wir hier mindestens Transparenz schaffen wollen, kann das, glaube ich, eigentlich nicht wirklich überraschen. Ich sage Transparenz, nicht Quote. Denn Transparenz wirkt. Kein Unternehmen wird mit dieser Bestimmung gezwungen, eine Frau oder einen Mann anzustellen. Jedes Unternehmen, das gute Gründe für eine bestimmte Zusammensetzung seines Verwaltungsrates oder seiner Geschäftsleitung hat, hat von dieser Transparenz nichts zu befürchten. Deshalb hat Ihre Kommission diesen Bestimmungen in ihrer Mehrheit zugestimmt. Sie hat allerdings gesagt, es müsste etwas schneller vorwärtsgehen, und das ist auch möglich. Vorgesehen sind drei Jahre Übergangsfrist für den Verwaltungsrat, fünf Jahre Übergangsfrist bei der Geschäftsleitung. Dafür sei dann aber nach zehn Jahren wieder Schluss damit; automatisch und ersatzlos würde diese Bestimmung wieder wegfallen.

Ich habe es gesagt, ich muss mich nicht wiederholen, es gibt den Verfassungsauftrag. Volk und Stände sagen seit 37 Jahren, dass wir für die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau in unserem Land besorgt sein sollen. Ich habe Ihnen die Zahlen genannt. Ich glaube, diese kleine Vorlage - es wurde auch kritisiert, es sei zu wenig, zu wenig hart, es würde niemand gezwungen, irgendetwas zu tun, es gehe ja nur um Transparenz - können wir unseren Unternehmen zutrauen, auch zumuten. Es sind etwa 210 grosse, börsenkotierte Aktiengesellschaften, die davon betroffen sind. Ich bitte Sie hier, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Wir kommen jetzt noch zu ein paar weiteren Punkten aus diesem dritten Block.

Zur teilweisen Abschaffung der öffentlichen Beurkundungen im Gesellschaftsrecht: Diese Bestimmung wurde in Ihrer Kommission ebenfalls kontrovers diskutiert. Ihre Kommissionsmehrheit befürwortet die Stossrichtung des bundesrätlichen Entwurfes, wonach im Gesellschaftsrecht bei einfach strukturierten Gesellschaften teilweise auf die öffentliche Beurkundung verzichtet werden kann. Der Bundesrat möchte, dass damit in einfachen Fällen Doppelspurigkeiten vermieden werden. Wir können KMU, Gesellschaften und Konzerne administrativ und finanziell entlasten; die Gründung einer Kapitalgesellschaft wäre damit auch innerhalb von wenigen Werktagen möglich.

Im Unterschied zum Bundesrat hat sich Ihre Kommission dafür entschieden, dass einfach strukturierte Gesellschaften auch dann vorliegen, wenn Musterstatuten des Bundesrates verwendet werden. Der Bundesrat unterstützt diese sanfte Erweiterung seiner eigenen Vorlage: Insgesamt liegt damit nämlich weiterhin eine moderate Erleichterung der Beurkundungspflicht vor. Sie sagen ja dem Bundesrat immer wieder, er solle Vorlagen bringen, die auch administrativ entlasten, die entbürokratisieren. Das wäre jetzt ein solcher Vorschlag. Er ist aber kontrovers diskutiert worden, und der Minderheitsantrag Vogler bittet Sie hier, diesen Antrag abzulehnen.

Es wurde in Zusammenhang mit dieser Frage noch erwähnt, dass es eben auch Risiken von betrügerischen Konkursen gebe. Erwähnt wurden die 1700 Fälle von betrügerischen Konkursen, welche die Kapo Zürich festgestellt hat. Dazu muss ich Ihnen sagen: Da war überall ein Notar involviert. Wir können also nicht einfach sagen, mit dem Notar komme dann das gar nicht vor. Der Grund ist nämlich ein anderer: Es sind die oft fehlenden Revisionsstellen, es gibt ja heute diese Opting-out-Regeln. Deshalb sollten wir die teilweise Abschaffung der öffentlichen Beurkundung voranbringen und, wie gesagt, die Unternehmen auch administrativ entlasten.

Ich komme zum Kapitalband. Die Generalversammlung soll gemäss Entwurf des Bundesrates die Möglichkeit erhalten, den Verwaltungsrat statutarisch zu ermächtigen, das Aktienkapital während maximal fünf Jahren innerhalb einer Bandbreite von plus/minus 50 Prozent zu verändern. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates hat Ihre Kommission den maximalen Rahmen des Kapitalbands bei der Kapitalherabsetzung eingeschränkt: Die untere Grenze des Kapitalbands soll das Aktienkapital höchstens um einen Viertel unterschreiten dürfen.

Die Ihnen vorliegenden aktienrechtlichen Bestimmungen zum Kapitalband schaffen eine Flexibilisierung der Kapitalstrukturen, ohne aber die Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger zu beeinträchtigen. Der Gläubigerschutz wird also nicht einseitig zugunsten von mehr Flexibilität bei den Unternehmen aufs Spiel gesetzt. Steuerrechtlich oder steuerpolitisch gesehen, ist diese Vorlage, wie sie Ihnen der Bundesrat vorschlägt, steuerneutral ausgestaltet. Ich bitte Sie in diesem Sinn, den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen. Die Fassung der Mehrheit Ihrer Kommission entspricht von der Stossrichtung her dem bundesrätlichen Entwurf.

Von Steuerneutralität kann aber nicht die Rede sein, wenn es um die Einzelanträge Aeschi Thomas geht. Ihre Kommission hat diese Anträge bereits beraten und festgestellt, dass die Steueroptimierungsmöglichkeiten mit diesen Einzelanträgen enorm wären. Mein Kollege und Finanzminister Ueli Maurer hat ja in Ihrer Kommission deutlich ausgeführt, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung aufgrund dieser Einzelanträge von jährlichen Steuerausfällen von 2,3 Milliarden Franken ausgeht; eine Milliarde davon würde die Kantone betreffen, und eine Gegenfinanzierung ist nicht vorgesehen. Das Aktienrecht ist eine gesellschaftsrechtliche Vorlage. Der Einzelantrag Aeschi Thomas würde die Vorlage zu einem Steuergeschäft machen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie diesen Einzelanträgen zustimmen, können Sie die Steuervorlage 17 einfach gleich vergessen. Es kommt hinzu, dass es unvorstellbar ist, eine Massnahme mit einer solchen finanziellen, aber auch politischen Tragweite und angesichts derartiger Steuerausfälle einzuführen, ohne dass eine Vernehmlassung durchgeführt und ohne dass eine solche Vorlage überhaupt mit den Kantonen intensiv diskutiert wird. Nochmals, Herr Kollege Maurer hat Ihre Kommission für Rechtsfragen sehr deutlich über diese negativen Folgen informiert. Ich bitte Sie namens des Bundesrates, diese Einzelanträge Aeschi Thomas abzulehnen.

Ich komme noch zum Einzelantrag Romano: Herr Romano möchte, dass die Bezeichnungen "società anonima" und "société anonyme" durch die Bezeichnungen "società per azioni" und "société par actions" ersetzt werden. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass von dieser Anpassungen ziemlich viele [PAGE 1109] Bestimmungen im Obligationenrecht betroffen wären: 148-mal erwähnt der italienische Gesetzestext die "società anonima", und in der französischen Fassung kommt die entsprechende Bezeichnung 141-mal vor. Hinzu kommen gegen hundert weitere Bundeserlasse, die von dieser Änderung betroffen wären. Das heisst, die Anpassung wäre gesetzgeberisch mit ziemlichem Aufwand verbunden. Hinzu kämen dann noch die kantonalen Gesetze und Erlasse, die geändert werden müssten.

Die entsprechenden Begriffe sind historisch gewachsen. Sie sind in der Praxis und in der Wissenschaft etabliert. Die Aktiengesellschaft ist nach wie vor eine anonyme Gesellschaft. Weder das Aktienbuch noch das Verzeichnis über die Inhaberaktionäre sind öffentlich. Gegenüber Dritten als auch gegenüber Mitaktionären besteht Anonymität. Anonym wird auch so verstanden, dass die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und nicht im Namen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter handelt. Noch ein letztes Argument gegen diesen Einzelantrag: Wenn Sie einen Blick über die Grenze werfen, zum Beispiel nach Frankreich, dann sehen Sie, dass in diversen ausländischen Rechtsordnungen die Bezeichnungen "società anonima" und "société anonyme" ebenfalls verwendet werden und zu keinen Problemen führen. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass in der Vernehmlassung von keiner Seite ein solcher Antrag gestellt worden ist.

Schliesslich noch ein Hinweis zu den Kosten für die Wirtschaft: Auch wenn natürlich die Abkürzung in beiden Sprachen nach wie vor "SA" bleiben sollte, müssten die italienischen und französischen Statuten angepasst werden. Das wäre für Tausende von Gesellschaften mit Kosten verbunden, und diese Kosten stehen aus Sicht des Bundesrates in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat diesen Antrag ebenfalls diskutiert und mit 14 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltung abgelehnt.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: In Block 3 bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Markwalder, Rickli Natalie und Vogler abzulehnen. Auch die Minderheitsanträge Leutenegger Oberholzer empfehle ich Ihnen zur Ablehnung, mit Ausnahme derjenigen zu den Loyalitätsaktien und zur Sicherstellung der Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger bei der Kapitalherabsetzung gemäss Artikel 653k Absatz 2. Ich bitte Sie, die Einzelanträge Aeschi Thomas zum Steuerrecht und den Einzelantrag Romano zur französischen und italienischen Bezeichnung der Aktiengesellschaft abzulehnen. Hingegen bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Mazzone und den Einzelantrag Fässler Daniel zur Sachübernahme anzunehmen.