Binder Max · Nationalrat · 2000-03-15
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15
Wortprotokoll
Regen Sie sich nicht auf; ich stelle selbstverständlich nicht den gleichen Antrag; mein ganzes Konzept hat lediglich in Artikel 2 Absatz 1 die gleiche Wirkung.
Ich muss Ihnen noch meine Interessenlage darlegen; das habe ich am Anfang vergessen. Ich bin auch Präsident des Waldwirtschaftsverbandes des Kantons Zürich.
Wir anerkennen selbstverständlich die Höhe des Gesamtbetrages dieses Kredites; wir rütteln also nicht daran. Ich beantrage 120 Millionen Franken innerhalb dieses Gesamtkredites, also keine Aufstockung. Wie ich Ihnen in der Eintretensdebatte gesagt habe, haben wir vor allem auch mit Finanzpolitikern aus allen politischen Lagern gesprochen. Eine Aufstockung des Kredites hätte hier - allenfalls zu Recht - keine Chance, so angenehm das für uns vielleicht gewesen wäre.
Wir haben uns dann intensiv überlegt, wo wir dieses Geld herholen wollen. 50 Millionen Franken könnte ich Ihnen problemlos anbieten, nämlich die vorgesehenen Investitionskredite nach Artikel 40 des Waldgesetzes. Ihre Wirkung hat Herr Weyeneth anhand des Sturmes Vivian eindrücklich dargelegt; ich kann auf weitere Ausführungen verzichten. Allerdings werden mit diesen Investitionskrediten auch Überbrückungshilfen geleistet. Das heisst, es werden Aufrüstkosten bis zum Zeitpunkt bevorschusst, an dem das Holz durch den Waldbesitzer verkauft werden kann. Dann werden dieses Gelder zurückerstattet; es sind also sozusagen Darlehen.
In dieser Idee unterstütze ich die Verwaltung. Nur bin ich im Unterschied zu ihr klar der Meinung, dass das eigentlich Aufgabe der Kantone sein sollte. Sie sind näher am Geschehen, die Wege sind kürzer, und damit ist das Geschäft auch effizienter abzuwickeln. Leider sind diese 50 Millionen Franken nicht Gegenstand dieser Vorlage, so dass ich Ihnen nicht beantragen kann, sie umzulagern. Sie werden im Nachtrag I zum Voranschlag 2000 beantragt werden.
Da aber in Bezug auf diese Vorlage noch nicht aller Tage Abend ist, wie Herr Bundesrat Leuenberger gesagt hat, möchte ich ihn bitten, sich zu überlegen, ob nicht die Kantone diese 50 Millionen Franken zu leisten haben und die 50 Bundesmillionen für die Massnahmen einzusetzen sind, die der Rat beschlossen hat. Dies ist auch für finanzschwache Kantone absolut möglich, weil es ja keine Beiträge à fonds perdu, sondern Darlehen sind, die wieder in die Kassen der Kantone zurückfliessen.
Mir bleibt angesichts dieser Tatsache nichts anderes übrig, als die Verwendung von 100 Millionen Franken aus den "grünen Massnahmen" auf dem Blatt, das Herr Steiner ein wenig kritisiert hat, zu beantragen. Ich meine damit nicht die grüne Fraktion. Ich muss die Verwaltung loben, dass wir eine Unterlage erhalten haben, die sehr transparent macht, wie sich die Beiträge zusammensetzen. Dies war ein Mangel der Botschaft, aber in dieser kurzen Zeit war es vielleicht auch nicht möglich, sie anders zu gestalten. Ich möchte der Verwaltung bestens für diese sehr transparente Unterlage danken.
Dann beantrage ich noch 20 Millionen Franken aus den "violetten Massnahmen". Weil wir nicht die ganze Systematik dieser Vorlage infrage stellen wollten, haben wir darauf verzichtet, die finanziellen Mittel aus all diesen Massnahmen zu rekrutieren. Wir sind also punktuell vorgegangen. Der "grüne Bereich" umfasst die fünf Massnahmen: Aufrüsten Sturmholz, Folgeschäden, Sturmholzzentralen - hier bin ich auch ganz klar der Meinung, dass das Kantonsaufgabe sein sollte -, Erweiterung Programm "Holz 2000" und Grundlagenerarbeitung/Evaluation.
[PAGE 245] Das sind diese fünf Massnahmen. Wir beantragen Ihnen, daraus 100 Millionen Franken zu entnehmen, also den Kredit auf 142 Millionen Franken zu kürzen, und da sind wir eigentlich am gleichen Punkt wie der Antrag Sommaruga. Der Unterschied ist aber, dass Frau Sommaruga den ganzen Kredit um 100 Millionen Franken kürzen will.
Sie haben jetzt das von mir vorgelegte Konzept beschlossen. Ich muss Ihnen sagen, dass Sie dieses letztlich nicht werden umsetzen können, wenn Sie den ganzen Kredit um 100 Millionen Franken kürzen. Das Konzept basiert auf dem Gesamtbetrag.
Die "violetten" Massnahmen betreffen die temporären Schutzbauten und die Waldpflege: Bezüglich Waldpflege möchte ich hier klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass dieser Kredit für den Bund nicht das Ende der Lothar-Geschichte sein kann. Für die Waldpflege wird es auch weiterhin Unterstützung brauchen, wenn man von Walderhaltung sprechen will. Für den Aufbau dieser Wälder, die nun am Boden liegen, wird es Mittel brauchen; diese sind bei den Besitzern nicht mehr vorhanden. Das Aufforsten einer Hektare Wald bis zum Alter von etwa 30, 40 Jahren kostet zwischen 25 000 und 30 000 Franken, ohne jeden Franken Ertrag. Deshalb sind in den Budgets der nächsten 20 Jahre jeweils für solche Massnahmen die Finanzen einzusetzen. Herr Bundesrat Leuenberger geht mit mir in diesem Punkt sicher einig, vor allem, wenn er die Walderhaltung in den Vordergrund stellt. Hier möchte ich ihn eigentlich auffordern, zu diesem Punkt auch eine Aussage zu machen: Wie geht es in Zukunft mit der Unterstützung der aufzuforstenden Waldflächen weiter?
Ich bitte Sie, im Sinn des von Ihnen heute Morgen beschlossenen Konzeptes meinem Antrag zuzustimmmen. Das Gleiche tut übrigens auch die SVP-Fraktion.