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Schenker Silvia · Nationalrat · 2018-09-10

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

In diesem zweiten Block geht es nun im Wesentlichen um die Frage, wie mit Vermögen umgegangen wird, das die Personen haben, welche einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Ich kenne aus meiner praktischen Arbeit als Sozialarbeiterin die Sicht der Betroffenen auf dieses Thema. Dieser Teil der Vorlage betrifft Menschen, die im Laufe ihres Arbeitslebens etwas Vermögen ansparen konnten, deren Renteneinkommen aber nicht ausreicht, um ihre Existenz zu sichern.

Das Vermögen über dem sogenannten Freibetrag wird sukzessive als Vermögensverzehr in die Berechnung mit einbezogen. Das heisst mit anderen Worten: Allenfalls vorhandenes Vermögen muss verbraucht werden. Nur der Freibetrag bleibt den Betroffenen zur freien Verfügung. Dieser Freibetrag soll nun, wenn es nach der Mehrheit der SGK-NR geht, bis auf 25[NB]000 Franken heruntergesetzt werden. Aus dem Freibetrag können und müssen EL-Bezüger und -Bezügerinnen all das finanzieren, was sie aus dem laufenden Budget nicht finanzieren können. Das können zum Beispiel auch das Bezahlen von Steuern sein, die EL-Bezüger und -Bezügerinnen zum Teil noch schulden, oder auch Kosten, die in einem Heim anfallen, jedoch von niemandem finanziert werden. Der Vermögensfreibetrag ermöglicht also den Ergänzungsleistungen beziehenden Personen ein kleines bisschen Freiheit. Mit der sehr restriktiven Lösung der SGK-NR bleibt nur noch sehr wenig davon übrig.

Bitte schliessen Sie sich in diesem Punkt dem Ständerat an. Auch damit wird das Vermögen in Zukunft stärker berücksichtigt als heute.

Der zweite umstrittene Punkt in diesem Block betrifft die Vermögensschwelle, welche die Mehrheit der Kommission einführen will. Schon in der ersten Runde haben wir von der SP-Fraktion diese Vermögensschwelle abgelehnt. Damals habe ich im Wesentlichen damit argumentiert, dass das ein komplett neues Element ist, das in der Vernehmlassung nicht enthalten war und eine absolut willkürliche Grenze setzt, die darüber entscheidet, ob jemand ins System der EL eintreten [PAGE 1217] kann oder nicht. Die Debatte im Ständerat hat gezeigt, dass neben unseren bisherigen Kritikpunkten noch neue dazukommen: Die absolut formulierte Grenze von 100[NB]000 Franken könnte in der Praxis dazu führen, dass Personen, die etwa 100[NB]000 Franken Vermögen haben, einmal knapp über der Schwelle und kurze Zeit darauf knapp unter der Schwelle wären. Sie würden also innert kurzer Zeit einmal aus dem System fallen und später wieder hineinkommen. Ausserdem - und das haben wir in der ersten Beratungsrunde schon gesagt - ist die Lösung mit dem gesicherten Darlehen für Liegenschaften, welche sich im Vermögen befinden, für die Praxis mit sehr viel Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.

Unsere Fraktion hat schon bei der ersten Beratung der EL-Reform den Artikel unterstützt, der eine Rückerstattung von Ergänzungsleistungen aus einem allenfalls vorhandenen Nachlass ermöglicht. Uns scheint das nach wie vor die bessere und einfachere Lösung zu sein. Die Berechnung der Verwaltung hat im Übrigen gezeigt, dass mit der Rückerstattung praktisch gleich viel Einsparpotenzial für die EL generiert werden kann wie mit der Vermögensschwelle.

Bitte unterstützen Sie die Minderheit Weibel, welche die Vermögensschwelle streichen will!

Bleibt zum Schluss noch der Strafartikel für Personen, welche einen Teil oder das ganze Pensionskassenkapital beziehen. Gemäss diesem Artikel muss, wer irgendwann in seinem Leben einen Kapitalbezug gemacht und dieses Geld ganz oder teilweise aufgebraucht hat, den Rest seines Lebens eine 10-prozentige Kürzung der EL in Kauf nehmen. Das gilt auch dann, wenn jemand einen Teil seines Kapitals dafür verwendet hat, sich selbstständig zu machen. Sie von der SVP- und der FDP-Fraktion haben sich mit Händen und Füssen dagegen gewehrt, dass Einschränkungen bei der Möglichkeit des Kapitalbezugs gemacht werden. Mit diesem Artikel hier greifen Sie aber massiv in die Selbstbestimmung der Leute ein. Eigentlich verunmöglichen Sie es so allen Leuten, die Gefahr laufen, irgendwann in ihrem Leben EL beziehen zu müssen, im Laufe ihres Lebens einen Kapitalbezug zu machen. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, ob Ihnen die Brisanz dieser Bestimmung bewusst ist.

Ich bitte Sie dringend, diese unsägliche Bestimmung ersatzlos zu streichen.

Zusammengefasst bitte ich Sie namens der SP-Fraktion, bei allen Abstimmungen in diesem Block den Minderheiten zu folgen.