Heim Bea · Nationalrat · 2018-09-10
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-10
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zunächst einige Sätze zu drei Artikeln in diesem Block 3.
Zunächst zu Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe d, zur Vergütung der Krankenkassenprämien: Im Rahmen der EL sollen die effektiven Prämien bis höchstens zum Betrag der kantonalen Durchschnittsprämie vergütet werden. Das ist aus Sicht der SP-Fraktion eine gute Lösung.
Bei Artikel 21a Absatz 3 geht es um die EL-Beiträge an den Heimaufenthalt. Da hat sich der Ständerat die Frage gestellt, ob es nicht eine Entmündigung der Personen im Heim sei, wenn die EL-Beiträge direkt dem Heim ausbezahlt werden. Aus Sicht der SP-Fraktion gibt aber diese Regelung dem Heimbewohner mit EL mehr Sicherheit, allerdings nur mit der Verbesserung, wie sie Ihre Kommission vorschlägt, nämlich: Heimbeitrag ans Heim ja, aber das Geld für den persönlichen Bedarf soll direkt zu den Heimbewohnern gehen. Diese Verbesserung schafft Klarheit mit Respekt, und deshalb unterstützen wir diese Verbesserung, wie sie die Kommission vorschlägt.
Nun zu den Verwaltungskosten in Artikel 24: Ein Gesetz ist eigentlich nur so gut wie sein Vollzug, doch die Finanzkontrolle zeigt in einem Bericht markante Vollzugsunterschiede in den Kantonen auf. Der Ständerat und die SGK-NR tragen dem mit Artikel 24 Absatz 2 Rechnung. Der Bundesrat soll die Bundesbeteiligung an den kantonalen Verwaltungskosten kürzen können, wenn Kantone Bundesvorschriften wiederholt nicht beachten. Die SP-Fraktion stimmt dem zu.
Nun zu den beiden Minderheitsanträgen: Ich spreche zuerst zu Artikel 4 Absatz 1. Die SP-Fraktion lehnt den Minderheitsantrag Herzog ab. Er will mit einer zehnjährigen Mindestbeitragspflicht eine weitere Hürde für den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einbauen. Wir lehnen dies ab, denn die negativen Auswirkungen wären erheblich. Der Widerstand der Auslandschweizer-Organisation wäre es ebenfalls, und für die Sozialdirektorenkonferenz wäre ein solcher Beschluss sogar ein absolutes No-go. Der Ständerat hat das einstimmig ebenfalls abgelehnt, und mittlerweile hat sich die Mehrheit der SGK des Nationalrates auch eines Besseren besonnen. Denn eine solche Karenzfrist würde unsere Landsleute, die im Ausland ausserhalb der EU gelebt haben, ganz direkt treffen. Viele Junge gehen beruflich ins Ausland, viele leben dort in bescheidenen Verhältnissen, können sich den Anschluss an die freiwillige AHV nicht leisten und sind dann aber unter Umständen bei der Rückkehr aus Krankheitsgründen oder im Alter auf EL angewiesen. Die Zehnjahresfrist benachteiligt die eigenen Landsleute, degradiert sie zu Schweizerinnen und Schweizern zweiter Klasse. Das will die SP-Fraktion nicht.
Betroffen wären auch Menschen mit Flüchtlingsstatus, Menschen, die wir aus humanitären Gründen nicht ausweisen wollen und nicht ausweisen können. Es geht um Flüchtlinge, die gesundheitlich beeinträchtigt sind und darum keine Erwerbsarbeit finden und auf EL zur IV angewiesen sind. Mit dem Antrag der Minderheit Herzog müsste in all diesen Fällen die Sozialhilfe einspringen. Resultat: ein Abwälzen der Sozialkosten von der EL auf Kantone und Gemeinden. Es sind Kosten, die so oder so zu bezahlen sind. Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Herzog abzulehnen.
Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a geht es um die Anrechnung des Erwerbseinkommens der Ehegatten für die EL-Berechnung. Bei Verheirateten werden die Ausgaben und Einnahmen beider Ehegatten berücksichtigt. Der Nationalrat hat beschlossen, das Erwerbseinkommen von Ehegatten, die nicht selber eine Rente beziehen, neu zu 100 Prozent statt wie bisher zu zwei Dritteln anzurechnen. Der Ständerat ist einstimmig für die 80-prozentige Anrechnung, so auch der Dachverband der Behindertenorganisationen und auch der Bund der Frauenorganisationen Alliance F. Denn 100-prozentige Anrechnung heisst negativer Erwerbsanreiz, und das würde besonders die Frauen benachteiligen. Die Gesellschaft sieht ja immer noch vor allem sie in der Pflicht bei der Pflege von Angehörigen. Sie leisten also Pflege, womöglich noch Kindererziehung, und dazu kommt Erwerbsarbeit. Das ist eine schwierig zu meisternde Situation. Es darf nicht sein, dass die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit abgestraft wird, indem man schlussendlich wegen der Steuerbelastung weniger Geld zur Verfügung hat als jemand, der keiner Erwerbsarbeit nachgeht. Wir bitten Sie in diesem Sinn, die 100-prozentige Anrechnung abzulehnen. Wir sind für die 80-prozentige Anrechnung, für den Antrag der Minderheit Lohr.
Ich bitte Sie, in allen Punkten den Überlegungen der SP-Fraktion zu folgen.