preparatory:AB 233398
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-10
Wortprotokoll
Wenn ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz gut integriert ist, wird er auch weiter arbeiten können. Dann ist es eben wichtig, dass die Ergänzungsleistungen zu 100 Prozent angerechnet werden und nicht zu 80 Prozent.