Humbel Ruth · Nationalrat · 2018-09-10
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2018-09-10
Wortprotokoll
Zuerst zu Artikel 4 Absatz 1bis: Da hat der Nationalrat in der Frühjahrssession mit 107 zu 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen das Konzept einer Mindestdauer von zehn Jahren der Leistung von Beiträgen an die AHV als Voraussetzung für EL-Bezüge eingefügt. Der Ständerat hielt ohne Gegenantrag an der geltenden Regelung fest. Ihre SGK folgt mehrheitlich dem Ständerat, dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
Zunächst ist der Personenkreis anzusehen. Bei Ergänzungsleistungen geht es um Zusatzzahlungen zur AHV und zur IV. Es muss jemand folglich auch AHV oder IV beziehen, um in den Genuss von Ergänzungsleistungen kommen zu können. Gemäss Freizügigkeitsabkommen werden bei EU- und Efta-Bürgern die im EU-Raum einbezahlten Beiträge an die AHV angerechnet, sodass EU- und Efta-Bürger nicht unter diese Bestimmung gemäss Minderheit fallen würden. Es wären folglich vor allem Menschen aus Drittstaaten und eben, wie auch schon gehört, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betroffen. Gemäss einem Bericht zu den Auswirkungen unserer Beschlüsse in der Frühjahrssession würden mit dieser Bestimmung gemäss Minderheit etwa 4000 Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ihren Ergänzungsleistungsanspruch verlieren. Es ist davon auszugehen, dass diese Personen in der Folge auf Sozialhilfe angewiesen wären.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will indes mit dieser Ergänzungsleistungsreform keine Sparmassnahmen aufnehmen, welche primär eine Verlagerung auf die Sozialhilfe der Gemeinden zur Folge hätten. Die SGK-NR hat daher mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, dem Ständerat zu folgen.
Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a geht es um die Anrechnung des Erwerbseinkommens von Ehepartnern ohne Rentenanspruch. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat mit 103 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen. Der Ständerat will hingegen die Anrechnung dieser Erwerbseinkünfte auf 80 Prozent beschränken. Für den Ständerat ist der Anreiz zur Erwerbstätigkeit zentral. Heute ist es so, dass von den Erwerbseinkommen der Ehepartner zwei Drittel angerechnet werden. Die ständerätliche Lösung mit einer Anrechnung von 80 Prozent der Einkünfte hätte Einsparungen von 20 Millionen Franken zur Folge. Die Fassung der Mehrheit Ihrer Kommission mit der vollständigen Anrechnung des Erwerbseinkommens hätte Einsparungen von 50 Millionen Franken zur Folge. Es geht hier also um die Abwägung zwischen dem Anreiz zur Erwerbstätigkeit und der Nutzung eines grösstmöglichen Einsparpotenzials bei den Ergänzungsleistungen.
Ihre SGK folgt mehrheitlich dem Antrag des Bundesrates, bleibt bei ihrem ursprünglichen Beschluss und beantragt mit 12 zu 7 Stimmen Festhalten an der Fassung, die wir in der Frühjahrssession beschlossen haben.