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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-11

Wortprotokoll

Ich möchte etwas vorausschicken zum Umgang mit solchen Richtlinien aus der EU, die wir übernehmen. Die Ausgangslage ist die folgende: Die Schweiz muss diese EU-Waffenrichtlinie nicht übernehmen. Wir sind frei, sie zu übernehmen oder nicht. Weil diese Waffenrichtlinie Schengen-relevant ist, wissen wir aber auch, was passiert, wenn wir sie nicht übernehmen. Das haben wir zusammen vereinbart. Das hat uns niemand diktiert, sondern wir haben im Vertrag mit der EU vereinbart, dass der Vertrag zwischen der Schweiz und der EU, wenn die Schweiz eine Schengen-relevante Richtlinie nicht übernimmt, automatisch dahinfällt. Das steht so in einem Vertrag, über den die Schweizer Bevölkerung abgestimmt hat und den die Schweizer Bevölkerung angenommen hat. Es braucht auch keine Kündigung, von keiner Seite, sondern das steht so eins zu eins im Vertrag. Wir haben heute die Möglichkeit, diese Waffenrichtlinie zu übernehmen, oder wir können sagen: "Nein, wir übernehmen sie nicht", aber dann kennen wir auch die Folgen, und ich glaube, dass man dann auch dazu stehen muss. Ich werde am Schluss noch etwas zur Bedeutung des Schengen/Dublin-Abkommens für die Schweiz sagen. Dazu haben uns die Polizeiorganisationen und die KKJPD Informationen gegeben. Es ist wichtig, dass wir uns vor Augen halten: Es gibt keine automatische Übernahme, es besteht keine Verpflichtung. Wir sind frei, diese Waffenrichtlinie zu übernehmen oder eben nicht.

Was steht eigentlich genau in dieser Waffenrichtlinie, welches sind ihre Auswirkungen? Ich habe dazu in den letzten Wochen und Monaten einiges gelesen und gesehen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns noch einmal vor Augen führen, was die Umsetzung der Waffenrichtlinie bedeutet - und der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Waffenrichtlinie umzusetzen, das heisst, in unserem Waffengesetz die entsprechenden Bestimmungen anzupassen. Auch der Nationalrat und Ihre Kommission beantragen Ihnen dies. Was nun ist der Inhalt dieser Änderungen?

Welches sind die Änderungen, die nicht erfolgen, über die aber immer wieder gesprochen wird? Es ist für mich wichtig, es nochmals zu sagen: Es gibt mit diesen Änderungen im Waffengesetz keine medizinischen oder psychologischen Tests irgendwelcher Art. Das ist etwas, was ich immer wieder gelesen habe.

Wichtig zu wissen ist: Auch für die Übernahme der Armeewaffe ändert sich mit der Änderung des Waffengesetzes überhaupt nichts. Das ist die Ausnahme, die die Schweiz ausgehandelt hat. Im Rahmen der EU-Richtlinie hat die Schweiz explizit für die Schweiz, für unser Milizsystem und unseren Umgang mit der Armeewaffe, eine Ausnahme herausgeholt. Das fanden und finden nicht alle EU-Mitgliedstaaten gleich lustig. Wir haben es aber für die Schweiz geschafft. Deshalb bedeutet diese Übernahme der EU-Waffenrichtlinie, dass sich für die Übernahme der Armeewaffe überhaupt nichts ändert. Der Nationalrat ist sogar so weit gegangen, dass er gesagt hat, in Zukunft könne ein Armeeangehöriger seine Armeewaffe wie bisher mit dem Waffenerwerbsschein übernehmen; er braucht dazu keine Ausnahmebewilligung.

Neben den ehemaligen Armeeangehörigen können aber mit dieser Waffengesetzänderung auch andere Personenkreise weiterhin halbautomatische Waffen erwerben. Ich sage zuerst etwas zu den Sportschützen. Sie müssen, wenn sie eine solche Ausnahmebewilligung für den Erwerb einer halbautomatischen Waffe wollen, den Nachweis erbringen, dass sie entweder regelmässig schiessen - der Kommissionssprecher hat es gesagt: Das kann in einem Schiesskeller sein, das kann an einem Feldschiessen sein, wo auch immer - oder dass sie Mitglied in einem Schiessverein sind. Es gibt also keinen Vereinszwang mit dieser Waffengesetzänderung. Die Sportschützen können selber entscheiden, was sie tun wollen, ob sie diese Nachweise erbringen oder nicht. Neben den Schützen können auch Sammler und Museen weiterhin solche halbautomatischen Waffen erwerben. Sie müssen diese sicher aufbewahren - ich hoffe eigentlich, dass sie das heute schon tun - und ein Verzeichnis dieser Waffen führen. Auch das, glaube ich, ist etwas, das viele bereits heute tun. Die Jäger und die Jägerinnen sind von dieser Waffengesetzänderung nicht betroffen.

Ich bitte Sie einfach, diese Ausgangslage zur Kenntnis zu nehmen, weil ich immer wieder andere Behauptungen höre. Und ich glaube, es ist wichtig, dass die Schützen, die Sportschützen, die Armeeangehörigen, die Sammler, die Museen und die Jäger wissen, was sich für sie ändert und was sich für sie rein gar nicht ändert. Das sind die Änderungen, wie ich sie jetzt aufgeführt habe, für die Sportschützen insbesondere, wenn es um den künftigen Erwerb geht.

Ich sage jetzt noch etwas zu dem, was diese Waffengesetzänderung für die aktuellen Besitzer von Waffen bedeutet. Wenn diese Waffen bereits in einem kantonalen Register verzeichnet sind oder wenn es sich um eine ehemalige Armeewaffe handelt, die man von der Armee direkt übernommen hat, dann ändert sich auch nichts. In diesen Fällen muss man rein gar nichts tun. Ansonsten ist der Besitz dem kantonalen Waffenbüro zu melden. Dieses hat die Waffe dann im Waffenregister zu erfassen, und das Ganze muss innerhalb von drei [PAGE 609] Jahren geschehen. In diesem Punkt ist der Bundesrat übrigens den Kantonen nach der Vernehmlassung entgegengekommen. Die Kantone haben gewünscht, dass sie für diese Meldungen länger Zeit haben. Wir haben die Frist von zwei auf drei Jahre verlängert, damit sich der Aufwand der Kantone etwas besser verteilt.

Weiter hat der Bundesrat den Kantonen eine fachliche wie auch eine finanzielle Unterstützung bei den verschiedenen Arbeiten zur Umsetzung des revidierten Waffengesetzes zugesagt; Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört.

Ebenfalls zu dieser Waffengesetzänderung gehört, dass Waffenhändler die Meldung des Erwerbs dieser Waffen den kantonalen Waffenbüros elektronisch übermitteln. Das ist eigentlich einfacher, effizienter und mit weniger Aufwand verbunden, als wenn sie von Hand den Brief schreiben und den Brief schicken müssen. Beim Kanton muss das dann jemand übernehmen und abtippen und in die kantonalen Register einfügen. Das soll in Zukunft elektronisch erfolgen. Diese elektronische Übermittlung wird aber etwas IT-Aufwand bedeuten, und hier hat der Bundesrat den Kantonen zugesichert, dass er sie fachlich und finanziell dabei unterstützt.

Das sind die Änderungen bezüglich des Erwerbs der Waffen. Ich glaube, Sie haben gesehen: Es ist am Schluss, wenn man schaut, was sich wirklich ändert, eigentlich erstaunlich wenig.

Die Anpassungen sehen weitere Punkte vor, welche die Rückverfolgung von Waffen und damit auch die Sicherheit verbessern. Wie gesagt, Waffenhändler müssen künftig sämtliche Transaktionen den Behörden elektronisch melden. Damit verbessern wir die Rückverfolgbarkeit. Wir verbessern auch den Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten. Stellen Sie sich vor: Jemand will einen solchen Halbautomaten in Frankreich erwerben. Ihm wird aus Sicherheitsgründen - es geht hier um Sicherheitsgründe - der Erwerb verweigert. Dann kommt die gleiche Person über die Grenze und will in der Schweiz einen solchen Halbautomaten kaufen. Dann, glaube ich, sind wir alle froh, wenn wir wissen, dass hier der Informationsaustausch funktioniert.

Schliesslich noch ein Punkt bezüglich der Verbesserung der Sicherheit: Es ist die Vorgabe, dass nicht nur ein Bestandteil einer Waffe, eines solchen Halbautomaten, markiert werden muss, sondern alle wesentlichen Bestandteile. Wir wissen, und wir haben auch Beweise dafür, dass man sich heute immer häufiger die Waffenbestandteile auf dem Schwarzmarkt beschafft und dann die Waffe selber zusammensetzt. Hier verbessern wir die Rückverfolgbarkeit, wenn die wesentlichen Bestandteile markiert sind. Wir können den Schwarzmarkt nicht austrocknen - das zu sagen wäre massiv übertrieben -, aber wir können, wenn heute solche Waffen zusammengesetzt werden, die Rückverfolgbarkeit verbessern, und das ist eben auch ein Sicherheitsgewinn.

Der Nationalrat ist in wichtigen Punkten dem Bundesrat gefolgt. Er ist aber in zwei wesentlichen Punkten von der Richtlinie abgewichen: Er will nicht, dass diese Markierungspflicht ausgeweitet wird. Dazu muss ich Ihnen einfach sagen - und ich sage das jeweils ganz nüchtern -, dass wir damit einfach nicht mehr richtlinienkonform sind. Sie können hierauf sagen, dass Ihnen das egal sei. Aber noch einmal: Die Folgen sind ganz klar abgemacht; wir haben darüber abgestimmt. Es ist daher, glaube ich, wichtig, dass wir gegenüber der Bevölkerung ehrlich und transparent sind. Die Bevölkerung hat darüber abgestimmt, dass wir solche Schengen-relevanten Erweiterungen übernehmen können und dass der Vertrag, wenn wir sie nicht übernehmen, automatisch dahinfällt.

Ihre Kommission ist hier, in Bezug auf die Markierungspflicht, wieder zum Entwurf des Bundesrates zurückgekehrt. Die Richtlinie verlangt nämlich ausdrücklich, dass sämtliche wesentlichen Waffenbestandteile markiert werden. Der Aufwand für diese Markierung hält sich in Grenzen, was uns auch die Kantone so bestätigen konnten.

Ich möchte noch ganz kurz etwas zu Schengen sagen. Die Bedeutung von Schengen: Das Schengen-Informationssystem hat im letzten Jahr in der Schweiz und im Ausland zu 17[NB]000 Fahndungstreffern geführt - 17[NB]000 Treffer. Das Schengen-Informationssystem wird pro Tag über 300[NB]000-mal abgefragt. Bei Polizeikontrollen, am Flughafen bei der Einreise - das haben Sie vielleicht auch schon gesehen oder erlebt - und auf den Botschaften, wenn in all unseren Visa-Vergabestellen weltweit Visa vergeben werden, wird das Schengen-Informationssystem täglich insgesamt 300[NB]000-mal abgefragt, und das hat, wie gesagt, zu 17[NB]000 effektiven Treffern geführt.

Nun stellen Sie sich eine Polizei vor - und das hat die Polizei ganz klar gesagt - ohne die Möglichkeit, sich zu informieren. Was wir mittlerweile auch wissen, ist, dass die Kriminalität heute grenzüberschreitend stattfindet. Eine Polizei, die nur weiss, was sich in der Schweiz abspielt, und keine Möglichkeit hat, sich auch über Kriminelle zu informieren, die[NB]grenzüberschreitend tätig sind - was heute fast immer der Fall ist -, ist nicht nur taub, sondern auch blind.

Die Dublin-Zusammenarbeit bedeutet - das muss ich Ihnen nicht ausführen, das haben wir in diesem Rat schon vielfach besprochen -: Wenn jemand bereits in einem anderen Staat ein Asylgesuch gestellt hat, ist dieser Staat für das Asylgesuch zuständig. Dass die Schweiz davon immer wieder profitiert hat, das wissen wir.

Vielleicht noch eine letzte Aussage zur Wirtschaft: Wir vergessen vielleicht bei Schengen, dass es nicht nur um die Polizeizusammenarbeit geht. Mit einem Schengen-Visum haben Touristen und Touristinnen, die auch in die Schweiz kommen, ein einziges Visum für alle Schengen-Staaten. Wenn wir Schengen nicht mehr haben, müssen sie für die Schweiz ein separates Visum erwerben. Deshalb hat ein Bericht des Departementes für auswärtige Angelegenheiten zu den volkswirtschaftlichen Folgen eines Wegfalls der Schengen-Assoziierung ergeben, dass dieser für die Schweizer Volkswirtschaft zu einem jährlichen Einkommensverlust von bis zu 11 Milliarden Franken führen würde - ich glaube, ich muss Ihnen das nicht weiter ausführen. Alle, die sich in grenzüberschreitendem Handel oder in Grenzregionen auskennen, wissen, was Schengen für die Schweiz bedeutet, auch volkswirtschaftlich.

Sie sehen, diese Umsetzung ist jetzt in der zweiten Phase. Ihre Kommission hat Ihnen eine Schengen-konforme Umsetzung beantragt. Die Kommission hat sich noch einmal bemüht, einen Kompromiss zu finden, um auch den Anliegen der Schützen entgegenzukommen. Ich denke, es ist jetzt insgesamt eine pragmatische, unbürokratische Umsetzung; Sie haben das auch von Frau Ständerätin Savary und Herrn Ständerat Jositsch gehört. Es gab auch Kreise, die weiter gehen wollten.

Der Bundesrat hat bei dieser Umsetzung gesagt, er wolle eine pragmatische, unbürokratische Umsetzung. Er möchte aber jetzt mit dieser Revision nicht zusätzliche Anliegen berücksichtigen, denn er will Schengen/Dublin nicht aufs Spiel setzen. Das garantiert die Vorlage, wie sie Ihre Kommission verabschiedet hat.

Ich bitte Sie, Ihre Kommission zu unterstützen und auf die Vorlage einzutreten.