Gross Jost · Nationalrat · 2002-06-20
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Bellinzona wird Sitz des Bundesstrafgerichtes. Das war ein kluger staatspolitischer Entscheid. Damit sind zwei wichtige Gerichte auf Bundesebene in der lateinischen Schweiz - in Lausanne und Bellinzona. Der dritte Sitz eines Bundesgerichtes, das Eidgenössische Versicherungsgericht, ist in Luzern. Die Willensnation Schweiz, die allen geographischen Regionen und allen Sprachregionen gerecht werden muss, tut gut daran, jetzt die Deutschschweiz und mit St. Gallen innerhalb der Deutschschweiz die Ostschweiz zu berücksichtigen. Denn diese Region östlich von Zürich ist von der Bundespolitik bisher systematisch vernachlässigt worden.
Die Ausgangslage ist heute eine andere als vor einer Woche, denn der Ständerat hat seinen Standortentscheid für St. Gallen mit noch klarerer Mehrheit bekräftigt. Der Bundesrat empfiehlt nicht mehr Freiburg, sondern überlässt den Entscheid dem Parlament. Das war staatspolitisch weise. Diese Weisheit wünsche ich auch diesem Rat. Das Festhalten am Entscheid unseres Rates, der durch den Stichentscheid der Präsidentin bekanntlich äusserst knapp zustande gekommen ist, wäre eine reine Trotzreaktion, die das Inkrafttreten des Gesetzes und auch das Tätigwerden des Bundesstrafgerichtes ungebührlich verzögern würde.
Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zu folgen.