Dittli Josef · Ständerat · 2018-09-11
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-11
Wortprotokoll
Die EU-Richtlinie verlangt eine Markierung aller wesentlichen Waffenbestandteile bei einem Neuerwerb. Bei Handfeuerwaffen betrifft die Markierungspflicht das Verschlussgehäuse, den Verschluss und den Lauf. Damit soll die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen und wesentlichen Bestandteilen verbessert werden. Diese Vorgaben gelten nur für neuhergestellte oder neueingeführte Feuerwaffen. Eine entsprechende Nachmarkierung bereits im Umlauf befindlicher Feuerwaffen ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.
Hier hat der Nationalrat beschlossen, beim geltenden Recht zu bleiben, namentlich um einen administrativen Aufwand bei der Markierung und Registrierung zu verhindern. Dieser Entscheid ist eindeutig nicht konform mit der EU-Richtlinie. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass hier zurückkorrigiert werden muss, damit die EU-Waffenrichtlinie eingehalten werden kann. Für Ihre Kommission stellt die Markierung dieser Elemente bei neuen Waffen keinen unverhältnismässigen Aufwand dar, dies umso weniger, als keine Nachmarkierung stattfindet. Deshalb soll hier dem Bundesrat gefolgt werden.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.