Hösli Werner · Ständerat · 2018-09-11
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-11
Wortprotokoll
Herr Jositsch hat es schon erwähnt: Das Volk hat 2011 bei der Abstimmung über die Waffen-Initiative die Nachregistrierung von Waffen abgelehnt. Das Parlament hat diesen Entscheid 2013 gestützt. Seit dem 1. Januar 2009 werden jedoch alle Feuerwaffen so oder so registriert. Auch Waffen, die weiterverkauft, verschenkt oder vererbt werden, müssen mittels Waffenerwerbsschein übertragen werden. Von diesem Zeitpunkt an sind sie gemeldet, bestätigt und registriert. Es wird sich also über kurz oder lang so oder so ergeben, dass sämtliche Feuerwaffen irgendwo registriert und gemeldet sind, es sei denn, sie wurden auf dem Schwarzmarkt erworben oder sogar in die Schweiz geschmuggelt.
Die Frage bei diesem Artikel ist nun die, ob wir die heutige ältere Generation, die bei der Entlassung aus der Wehrpflicht ihre Waffe meist zu Eigentum übernommen hat, bei fehlender Meldung kriminalisieren wollen. Stellen Sie sich einmal vor: Man hat Aktivdienst oder Nachkriegsdienst geleistet, die Schiesspflicht immer aktiv erfüllt, und die Ordonnanzwaffe ist nun zu Hause im Waffenschrank. Nun, im Alter von 70, 80 oder sogar 90 Jahren, wird man dazu verpflichtet, diese Waffe zu melden, weil das EU- oder Schengen-Abkommen so terroristische Anschläge oder Missbrauch verhindern will. Eine solche Nachregistrierung ist nur mit grossem Aufwand durchzusetzen und führt bei den Betroffenen zu verständlichem Unmut. Ich meine, da gäbe es Wichtigeres zu tun.
Ich bin auch zutiefst davon überzeugt, dass es keinen Sinn ergibt: Diese Nachmeldung, die dann gezwungenermassen zu einer Registrierung führt - die Frau Bundesrätin hat es bestätigt, es hat ja dann eine gewisse Logik -, bringt nur Bürokratieaufwand mit sich; sie kostet also, hat aber keinen Mehrwert. Denn wer mit einer Waffe kriminelle Absichten hat, kümmert sich doch nicht um die Registrierung. Auch bezüglich Affekthandlungen hat die Registrierung keinen Einfluss. Sie ist, und das ist meine Überzeugung, ein bürokratischer Leerlauf. Wer Böses im Sinne hat oder sonst irgendwie geistig krank ist, besorgt sich eine Waffe - es muss nicht mal eine Feuerwaffe sein - oder kommt sonst wie auf abstruse Gedanken.
Wir sollten aufhören, die Augen vor den Tatsachen zu verschliessen. Wenn Sie unbescholtene Bürgerinnen und Bürger gängeln, welche über ihre Wehrpflicht den Umgang mit der Waffe lernen mussten und diese heute völlig ordnungsgemäss noch besitzen, wird die Welt nicht besser. Die Schweiz hat eine Schützentradition, die Schweiz hat auch eine Tradition der bewaffneten Milizarmee. Das mag sich ja mit der Zeit vielleicht irgendwann einmal ändern respektive nicht weiterentwickeln und in jenem Falle zu einem Ende kommen. Aber die Besitzstandwahrung für die ehemaligen bewaffneten Angehörigen der Armee, welche die Ordonnanzwaffe völlig öffentlich und ordnungsgemäss in Privatbesitz übernommen haben, muss auch bei der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes gewährleistet bleiben.
Folgen Sie also bitte meinem Antrag, damit keine grossen Übungen mit Nachregistrierungen ohne irgendwelchen Mehrwert vorgenommen werden müssen.