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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2018-09-12

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-12

Wortprotokoll

Zu Beginn muss ich als Vertreterin des Gewerbes und der KMU eine Bemerkung machen: Wenn ich den Voten hier zuhöre - vor allen Dingen von der linken Seite -, muss ich sagen, komme ich mir schon vor wie in einer fremden Welt. Sie wissen nicht, was die KMU alles leisten, was sie an Risiko tragen und welche Verantwortung sie für ihre Mitarbeitenden übernehmen. Sie bieten auch eine sehr grosse Anzahl an Ausbildungsstellen an. Ich habe gerade gestern wieder ein Treffen mit vielen Unternehmern gehabt. Es ist nämlich überhaupt nicht so einfach in diesem Land. Und jetzt wollen Sie diese Unternehmen einfach schröpfen, wo es überall nur noch geht, und dem Staat möglichst viele finanzielle Mittel zufliessen lassen. Dagegen wehre ich mich einfach.

Jetzt zu meinem Minderheitsantrag: Mit meiner Minderheit möchte ich die Beibehaltung der Dividendenteilbesteuerung auf Stufe Bund nach geltendem Recht beantragen. Es darf nicht darauf hinauslaufen, dass die Steuervorlage 17 auf dem Buckel der KMU, der Familienunternehmen und des Gewerbes ausgetragen wird. Gemäss Beschluss des Ständerates wäre dies jetzt aber der Fall. Denn so, wie die Vorlage jetzt daherkommt, haben wir eine antiföderalistische Ausrichtung der Steuervorlage 17. Auf Stufe Bund bleibt die Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung bestehen, obwohl keine Kompensation der Gewinnsteuer vorgesehen ist. Dazu kommt noch die sachfremde Erhöhung der AHV-Beiträge. Das bedeutet nichts anderes als eine Mehrbelastung und Schlechterstellung unserer mittelständischen Unternehmen. Das hat seine Auswirkungen. Viele mittlere und grössere Unternehmen richten oft eine Dividende aus, damit die Inhaber der Unternehmen die anfallenden Vermögenssteuern bezahlen können. Die Besteuerung der Dividenden ist aber zusammen mit der Gewinnsteuer eine klassische Doppelbesteuerung. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Die Milderung dieser Mehrfachbesteuerung durch die aktuelle Teilbesteuerung der Dividenden von qualifizierten Beteiligungen über 10 Prozent ist für Familienunternehmen elementar. Sie lindert die wirtschaftliche Doppelbesteuerung, welche durch die Besteuerung von Dividende und Gewinn entsteht.

Die Linderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung war auch ein wichtiges Ziel der Unternehmenssteuerreform III. Es ist nicht nur ein Rückschritt, die Doppelbelastung einzuführen, sondern eine grosse Belastung unserer Unternehmen. Alles, was diese in Form von Steuern abliefern müssen, wirkt sich negativ auf Investitionen und Arbeitsplätze und damit auch auf künftiges Steuersubstrat aus - das ist ja auch nichts Neues.

Deshalb muss auf eine Erhöhung und Vereinheitlichung der Dividendenteilbesteuerung verzichtet werden. Denn auf Stufe Bund ist keine Reduktion der Gewinnsteuer vorgesehen, und in den Kantonen ist eine allfällige Gewinnsteuersenkung nicht vorgesehen, beziehungsweise sie ist nicht Teil der Steuervorlage 17.