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Müller Leo · Nationalrat · 2018-09-12

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-12

Wortprotokoll

In diesem Block geht es, Sie haben es gehört, um die Höhe der Dividendenbesteuerung auf Bundesebene und auf Kantonsebene, um den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, um die Senkung der Steuertarife auf Bundesebene und auch um die Erhöhung des Abzuges für Krankenkassenprämien. Es geht in diesem Block ebenfalls darum, ob der Bund verpflichtender regelt, wie die Gelder zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden sollen.

Sie haben die Argumente gehört. Sie waren in der Kommission in etwa gleich. Es macht jetzt keinen Sinn, dass ich die Argumente, die in der Kommission vorgetragen wurden, hier [PAGE 1300] nochmals vortrage. Ich beschränke mich darauf, die Resultate zu den einzelnen Anträgen, die auch in der Kommission vorlagen, bekanntzugeben. Ich kann Ihnen sagen, dass wir verständlicherweise analog zu allen Minderheitsanträgen, die wir hier haben, Anträge in der Kommission hatten, die gleichlautend waren.

Ich beginne mit der Minderheit I (Jans), die eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung beim Bund und bei den Kantonen auf 90 Prozent beantragt. Hier sagte die Kommission mit 19 zu 6 Stimmen ohne Enthaltung Nein.

Die Minderheit II (Rytz Regula) beantragt, die Dividendenbesteuerung beim Bund und bei den Kantonen je auf 80 Prozent anzuheben. Hier sagte die Kommission mit 19 zu 5 Stimmen ohne Enthaltung Nein.

Die Minderheit III (Flückiger Sylvia) will die Besteuerung auf Bundesebene auf dem heutigen Niveau belassen. Zu dem entsprechenden Antrag sagte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Nein.

Ein gleichlautender Antrag, die Dividendenbesteuerung auf Kantonsebene bei der heutigen Regelung zu belassen - das entspricht dem Antrag der Minderheit IV (Matter) -, wurde mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag, die rechtsformneutrale Besteuerung einzuführen, also das in Worte zu fassen. Dieser Antrag - er entspricht dem Antrag der Minderheit III (Grossen Jürg) - wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Jetzt liegt Ihnen zusätzlich der Einzelantrag Leutenegger Oberholzer vor, wonach auf Kantonsebene - was im StHG geregelt würde - die Besteuerung der Dividenden zu mindestens 60 Prozent zu geschehen hätte. Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. Deshalb kann ich dazu kein Resultat bekanntgeben.

Ich komme zu den weiteren Minderheitsanträgen. Die Minderheit Aeschi Thomas verlangt, dass die Abzüge für Krankenkassenprämien und Versicherungsprämien für Ehepaare von 3500 auf 14[NB]000 Franken, die Abzüge für die übrigen Steuerpflichtigen von 1700 auf 7000 Franken sowie die Abzüge für Kinder von 700 auf 1000 Franken pro Kind erhöht werden sollen; dieser Antrag wurde mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas betreffend Tarifermässigung für natürliche Personen - das beträfe die Bundesebene und wäre im DBG zu regeln - wurde ebenfalls mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Abgelehnt wurde auch der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas betreffend Senkung der Gewinnsteuer auf Bundesebene, dies ebenfalls mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Der Antrag der Minderheit Barazzone will den Kantonen in den ersten fünf Jahren mehr Geld zur Verfügung stellen, als dies jetzt vorgesehen ist, nämlich 22,3 Prozent. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Abgelehnt wurde ebenfalls ein Antrag, der dem Antrag der Minderheit Pardini entspricht, wonach Kantone, die einen Gewinnsteuersatz von weniger als 16 Prozent haben, einen geringeren Anteil der Bundessteuer erhalten sollen. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Ich komme zum letzten Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer. Gemäss diesem Antrag soll Artikel 196 Absatz 1bis DBG anders, verpflichtender formuliert werden, um die Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen, das Geld, das sie vom Bund erhalten, entsprechend an die Gemeinden weiterzugeben. Ein solcher Antrag wurde mit einer Stimme Unterschied, nämlich mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.

Ich komme zu guter Letzt noch zum Einzelantrag Kiener Nellen, den Sie heute erhalten haben. Es geht da um Artikel 196 Absatz 4 DBG zur Berichterstattung. Dieser Antrag lag so nicht vor, deshalb kann ich hier auch kein Resultat bekanntgeben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen.