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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2018-09-12

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-12

Wortprotokoll

Ich habe zu Artikel 25abis noch einen Eventualantrag gestellt, den Minderheitsantrag II. Den genauen Text sehen Sie auf Seite 63 der Fahne. Aber zuerst stelle ich einmal eine Frage: Was spricht eigentlich dagegen, allen Kantonen Handlungsfreiheit zu geben? Sonst halten immer so viele den Föderalismus und den Steuerwettbewerb hoch. Aber bei dieser Vorlage, der Steuervorlage 17, verschanzen sich die Kantone offensichtlich gerne hinter dem Bundesrat. Das ist irgendwie schon ein wenig speziell.

Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand - somit komme ich zu meinem Antrag - gehört auch der Abzug für Eigenfinanzierung, sofern das kantonale Gesetz dies vorsieht und sofern im Hauptort des Kantons das Steuermass von Kanton, Gemeinde und allfälligen anderen Selbstverwaltungskörpern mindestens 11,9 Prozent beträgt.

In Kantonen mit einem progressiven Steuertarif haben die Unternehmen das Wahlrecht, ihren gesamten Gewinn ausschliesslich zum Steuermass von mindestens 11,9 Prozent zu versteuern. Der Abzug entspricht dem kalkulatorischen Zins auf dem Sicherheitskapital. Damit kann man auch den Kantonen mit einem progressiven Tarif die Einführung des Abzugs für Eigenfinanzierung ermöglichen. Es wird damit aber ein besonderer Tarif angewendet bei juristischen Personen, die den Abzug für Eigenfinanzierung beanspruchen. Dabei handelt es sich entweder um einen progressiven Tarif mit einem Steuermass auf der untersten Tarifstufe von 11,9 Prozent oder um einen proportionalen Tarif mit einem Steuermass von 11,9 Prozent oder höher. Damit können also alle Kantone den Abzug für Eigenfinanzierung einführen, wobei der höhere Tarif mit einem Steuermass von mindestens 11,9 Prozent zur Anwendung käme, wenn eine juristische Person den Abzug für Eigenfinanzierung beanspruchen würde.

Wie bereits ausgeführt, können also alle Kantone davon Gebrauch machen, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein. Wenn zum Beispiel ein Kanton einen proportionalen Tarif mit einem tiefen Steuersatz von etwa 6 Prozent aufweist und ein Unternehmen in diesem Kanton von der NID Gebrauch machen möchte, dann würde ein anderer Tarif angewandt - nicht 6 Prozent, sondern 11,9 Prozent. Das Unternehmen profitiert dann vom Abzug für Eigenfinanzierung.

So hätten wir nicht nur für den Kanton Zürich, der als Wirtschaftsmotor gilt, eine Lösung. Es ist ja eigentlich eine Ausnahmeregelung, wenn man es genau nimmt - ohne dass ich dies weiter kommentiere. Ich möchte aber eben auch, dass die anderen Kantone berücksichtigt sind. Denn alles andere ist einfach nicht fair.

Mit diesem Antrag also würde es jedem Kanton freistehen, ob er im Sinne der Schweizer Wirtschaft und im Rahmen einer spezifischen Lösung freiwillig davon Gebrauch machen würde. Auch für mich als Aargauerin ist diese Lösung natürlich von grosser Bedeutung. Eine allfällige Gegenfinanzierung müsste dann auch der jeweilige Kanton selber regeln. Ich bin der Meinung, dass wir den Kantonen diese Handlungsfreiheit zugestehen sollten. Sie könnten davon Gebrauch machen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Das hat uns die Verwaltung anlässlich der Kommissionssitzung auch so dargelegt.[GZ]

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu diesem Minderheitsantrag.