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Walti Beat · Nationalrat · 2018-09-12

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-12

Wortprotokoll

Mit Block 3 und den Instrumenten, die wir hier diskutieren, sind wir eigentlich beim inhaltlichen Kern der ganzen Unternehmenssteuerreform, die wir nach der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III hier sozusagen in der zweiten Etappe beraten. Es geht darum, Ersatz zu finden für die nicht mehr akzeptierten Steuerstatus. Diese müssen abgeschafft werden; dazu haben wir ja schon vieles gehört. Ziel dieser Instrumente ist es, gezielt Unternehmen fördern zu können, für die wir als Standort attraktiv sein wollen - Stichwort: Innovationsförderung. Ziel ist auch, dank dieser Instrumente den Kantonen Gelegenheit zu geben, auf ihre individuell sehr unterschiedlichen Ausgangslagen angemessen reagieren zu können und eine kantonsspezifisch taugliche, ja für sie günstige zukünftige Steuerpolitik zu formulieren, ohne insgesamt die Steuerbelastung für Unternehmen allzu stark reduzieren zu müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Kritik an der Unternehmenssteuerreform III kam ja vor allem vonseiten der Kantone und der Gemeinden. Sie monierten, dass die Instrumente, die im Grundsatz in der Unternehmenssteuerreform III angelegt waren, zu offen beschrieben seien und dass nicht klar sei, wie sich diese dann in der kantonalen Umsetzung, auf den unteren föderalen Stufen, auswirken würden.

Dies alles sieht nun in der Steuervorlage 17 doch deutlich anders aus. So liegen - das ist nicht zu unterschätzen - die kantonalen Umsetzungsskizzen vor. Sie sind Teil der Unterlagen, die wir verfügbar haben. Die Patentbox wurde als eines der wichtigen Instrumente in ihrem Anwendungsbereich deutlich limitiert. Insbesondere wurde die vielzitierte Software ausgeklammert. Beim Forschungs- und Entwicklungsabzug wurde die "superdeduction" beziehungsweise der Überabzug auf 50 Prozent limitiert und gilt nun nur noch für bestimmte Kostenarten.

Schliesslich, und das ist ganz wichtig zu sagen, ist für die ganze Vorlage die Gesamtentlastung, die aus diesen Reduktionsinstrumenten für die Firmen resultieren darf, auf maximal 70 Prozent der ordentlichen Steuerlast begrenzt worden, wo in der ursprünglichen Vorlage, der Unternehmenssteuerreform III, 80 Prozent möglich gewesen wären.

Sie sehen also, alle Instrumente wurden deutlich moderater ausgestaltet. Das ist auch der Grund, weshalb ich Ihnen in globo die Ablehnung aller Minderheitsanträge in diesem Block empfehle, die sich wie eine weitere Einschränkung dieser Instrumente auswirken würden.

Mein Vorredner hat bereits in Zusammenhang mit den Patenten den "nexus approach" erklärt - ich kann mir das sparen. Aber ich kann Frau Rytz zurufen: Ihre Sorge, dass ohne die von Ihnen beantragten Änderungen die Nutzung der Patentbox ausufern würde, ist unbegründet. Es wird bereits das Mehrheitskonzept nur zu einer sehr selektiven Nutzungsmöglichkeit dieser Patentbox führen. Nicht zu vergessen ist auch der grössere administrative Aufwand, der für die Firmen mit der Nutzung dieses Instruments verbunden ist. Gleiches gilt für den Forschungs- und Entwicklungsaufwand, wo wir aus praktischen Gründen nicht noch eine weitere Einschränkung vornehmen sollten.

Dann kann ich auch Entwarnung zum steuerpolitischen Weltschmerz von Frau Leutenegger Oberholzer und der SP geben. Sie müssen sich bei dieser Aufdeckung stiller Reserven wirklich keine Sorgen machen. Wir wenden in aller Fairness ein reziprokes System an und verzichten darauf, uns in ausländische Besteuerungsregeln einzumischen. Es ist Sache der anderen Staaten zu entscheiden, was beim Wegzug der Unternehmen aus ihrem Zuständigkeitsgebiet mit den stillen Reserven passiert. Wenn es nach unseren Regeln ginge, würden sie dort besteuert, und alles hätte seine Richtigkeit. Ich glaube, wir dürfen durchaus für einen attraktiven Standort sorgen.

Dann lassen Sie mich als Zürcher doch noch ein Wort zur reduzierten Besteuerung der Eigenmittel sagen. Diese massgeschneiderte Lösung ist für Zürich natürlich eine sehr erfreuliche Nachricht. Es tut mir leid, muss ich sagen, dass das nötig ist. Allerdings ist es auch Ausdruck der doch sehr unterschiedlichen Ausgangslagen der Kantone. Wie erwähnt wurde, können auch die anderen Kantone ihre Verhältnisse so gestalten, dass sie von diesem Instrument Gebrauch machen können. Ich hätte persönlich nichts dagegen, den Anwendungsbereich auch noch etwas zu öffnen und den Minderheitsanträgen Matter und Flückiger Sylvia zu folgen. Allerdings würde das den fein austarierten Kompromiss insbesondere unter den Kantonen akut gefährden.

Deshalb empfehle ich Ihnen und bitte ich Sie, hier beim Antrag der Mehrheit zu bleiben.