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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2018-09-12

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-12

Wortprotokoll

Meine Vorrednerin, und daran möchte ich gerade anknüpfen, hat eben gesagt, die Verknüpfung der Vorlage mit dem NFA sei nicht zielführend. Vielleicht haben Sie es gar nicht bemerkt, aber wir machen hier eine ganz grundsätzliche Reform des NFA: Mit dieser Steuervorlage 17, so wie sie uns vom Bundesrat vorgeschlagen worden ist, wird eine grundsätzliche Revision des NFA beantragt.

Wir haben heute einen sogenannten Beta-Faktor, das heisst, alle Gewinne der spezialbesteuerten Firmen fliessen zu 10 Prozent in die NFA-Formel ein. Weil es diese spezialbesteuerten Firmen in Zukunft nicht mehr geben wird, würden alle diese Gewinne zu 100 Prozent, mit dem Faktor 1, in die NFA-Formel einfliessen. Deshalb schlagen uns Herr Schwendener und Herr Gaillard von der Finanzverwaltung vor, einen neuen Zeta-Faktor einzuführen, und dieser Zeta-Faktor soll neu nicht mehr für die Gewinne der spezialbesteuerten Firmen gelten, die es ja nicht mehr geben wird, sondern für alle Gewinne von juristischen Personen. Das heisst, in Zukunft werden die Einnahmen von natürlichen Personen mit dem Faktor 1 in die NFA-Formel einfliessen und die Gewinne der juristischen Personen mit diesem Zeta-Faktor.

Jetzt ist das Problem, dass niemand vorhersagen kann, wo denn dieser Zeta-Faktor zu liegen kommt, weil der Zeta-Faktor dynamisch ausgestaltet ist. Der Zeta-Faktor hängt davon ab, wie die Kantone ihre Steuersätze ansetzen. Und dazu sagt sogar die Finanzverwaltung, es sei eigentlich NFA-widrig, dass die Kantone selbst Einfluss haben auf die Formel des NFA. Das ist die Problematik, die wir mit diesem Zeta-Faktor haben.

Ganz grundsätzlich: Je höher der Zeta-Faktor ist, desto unattraktiver wird es natürlich für diese Kantone, Firmen anzuziehen. Bereits heute und wohl auch in Zukunft haben wir folgendes Problem: Wenn zum Beispiel der Kanton Luzern Firmen anzieht, dann zahlt er mehr in den NFA ein, als er an Gewinnsteuern von diesen Firmen überhaupt vereinnahmen kann. Das ist eigentlich die Perversion am heutigen System des NFA - und leider wird dieser Mangel nicht beseitigt. Auch mit der neuen NFA-Formel, wie sie jetzt eingeführt wird, haben wir noch das Problem, dass von gewissen Kantonen, nicht von allen, mehr an andere Kantone abgeliefert werden muss, als mit dem Neuzuzug einer Firma überhaupt eingenommen wird. Und hier bin ich doch etwas überrascht, dass die Finanzverwaltung ein solches System vorschlägt. Wenn es wirklich darum geht, mit dieser Vorlage den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken, dann darf eine solche Diskriminierung nicht vorkommen. Da hätte die Finanzverwaltung Vorschläge unterbreiten müssen, damit keine solchen Fehlanreize bestehen.

Was bezwecken meine beiden diesbezüglichen Anträge? Mein Antrag für einen Faktor Zeta-1 von maximal 25 Prozent versucht eben gerade, diesen Mangel zu beheben, indem der Zeta-Faktor nicht höher als 25 Prozent liegt, mit anderen Worten die Gewinne von juristischen Personen nicht zu mehr als einem Viertel in die NFA-Formel einfliessen. Damit kann eben verhindert werden, dass es solche negativen Anreize gibt. Wäre der Zeta-Faktor bei 30 oder 40 Prozent oder noch höher, wären diese Anreize noch für eine viel grössere Anzahl von Kantonen im negativen Bereich.

Entsprechend bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen, damit hier keine solchen negativen Anreize bestehen. Mit 25 Prozent, so haben die Berechnungen ergeben, sollte das nicht der Fall sein.

Der zweite Antrag zum NFA - Sie sehen, dass der NFA sehr wohl Bestandteil dieser Vorlage ist! - betrifft die Umverteilung. Ich kann mich gut an ein Votum von alt Ständerat Rolf Schweiger erinnern, der sagte, die maximale Umverteilung für den Kanton Zug, die maximale Belastung wäre 110 Millionen Franken. Unterdessen sind wir bei bald 400 Millionen Franken, die der Kanton Zug an den NFA abliefern wird. Ich beantrage Ihnen hier, diese gesamte Umverteilung auf 2 Milliarden Franken zu begrenzen und hier im NFA-Gesetz einen Höchstbetrag einzuführen. Es kann doch nicht sein, dass unsere Schweiz immer mehr von der Umverteilung lebt! Wenn wir dann noch schauen, was gewisse Kantone mit dem NFA-Geld anstellen, kommt es erst recht zu einem Kopfschütteln in den Geberkantonen, die hier doch massgeblich für die Finanzierung dieser Kantone aufkommen.

Ich sehe, dass meine Redezeit bereits abgelaufen ist. Ich bitte Sie, grundsätzlich die Mehrheit und bei der Ausnahme für Umstrukturierungen bezüglich Ausgabe von Gratisaktien meine Minderheit V zu unterstützen.