Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2018-09-13
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion · 2018-09-13
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 3. Mai 2018 die von Nationalrätin Barbara Steinemann am 29. September 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass bei der erleichterten Einbürgerung von minderjährigen Personen der dritten Ausländergeneration dieselben materiellen Voraussetzungen zur Anwendung kommen wie bei volljährigen Personen.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Im Visier der parlamentarischen Initiative stehen Minderjährige, welche die formellen Voraussetzungen an die Definition der "dritten Generation" erfüllen, aber einem Haushalt angehören, der von Sozialhilfe abhängig ist. Die Initiantin moniert, dass im Rahmen der Abstimmung zum Gesetz über die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation klar dargelegt worden sei: "Wer Sozialhilfe bezieht, kann sich nicht einbürgern lassen." Nun habe die Bundesverwaltung jedoch die Regeln geändert, mit der Konsequenz, dass Einbürgerungen von solchen Minderjährigen dennoch erfolgen. Das verstosse gegen Treu und Glauben.
Die Mehrheit der Kommission bezweifelt aber, dass die Sorge der Initiantin berechtigt ist. Sie weist darauf hin, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation erst Mitte Februar 2018 in Kraft getreten sind. Im Moment lässt sich deshalb noch nicht beurteilen, welche Auswirkungen das neue Recht auf die Einbürgerungsverfahren jugendlicher Sozialhilfebezüger genau haben wird. Es ist nicht sinnvoll, die betreffenden Gesetzesbestimmungen nach kurzer Zeit bereits wieder zu revidieren. Deren Umsetzung und Wirkungen sollen jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel nach zwei Jahren, einer Überprüfung unterzogen werden.
Ausserdem ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass ein Sozialhilfebezug der Eltern den Kindern nicht zur Last gelegt werden darf. Das gilt ja auch für Delikte: Kinder dürfen nicht wegen Delikten ihrer Eltern von der Einbürgerung ausgeschlossen werden. Das wäre Kollektivhaftung.
Viele Jugendliche sind gut integriert und bemühen sich ernsthaft um eine gute Ausbildung, auch wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung. Ausserdem ist es für die Kinder einfacher, einen Ausbildungsplatz zu finden, wenn sie bereits einen Schweizer Pass haben. Es wird deshalb immer auf die individuelle Situation des Einbürgerungswilligen abgestützt.
Im Drittgenerations-Verfahren wird jede Person ab zwölf Jahren genau angeschaut. Für Kinder von sozialhilfebedürftigen Eltern bedeutet das, dass die Integrationskriterien, die materiell-rechtlich für alle gelten, auch für die dritte Generation gelten, also auch für sie.
Kinder und Jugendliche nehmen zwar in der Regel nicht am Wirtschaftsleben teil, aber dafür wird ihre Bildung angeschaut: Haben sie ein Curriculum, das von ihrer Integration her überzeugt? In diesem Zusammenhang wird in der Praxis immer auch nach Sozialhilfe der Eltern gefragt, denn das könnte ein Warnsignal sein, ist aber kein formeller Hinderungsgrund. Es ist einfach eine zusätzliche Information, die für die individuelle Prüfung gebraucht wird.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.